Vorpraktikum BBB
Berufsfeldpraktikum
Für die Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“ ist ein Berufsfeldpraktikum verpflichtend, das in der Regel als zusammenhängendes Blockpraktikum bis zur Einschreibung durchgeführt wird. Das Berufsfeldpraktikum umfasst eine 52-wöchige einschlägige berufsfeldbezogene fachpraktische Tätigkeit in Vollzeit. Der vollständige Nachweis ist bis spätestens zur Anmeldung der Bachelor-Thesis zu erbringen. Aufgrund des zeitlichen Gesamtumfangs des Berufsfeldpraktikums ist es nicht möglich, diese vollständig studienbegleitend zu absolvieren. Es sollte das gesamte Praktikum oder der mehrheitliche Anteil vor Beginn des Studiums absolviert sein. Einschlägige abgeschlossene Berufsausbildungen werden anerkannt.
Antrag auf Anerkennung Berufsfeldpraktikum und Übersicht der Ausbildungsberufe zu den einzelnen beruflichen Fachrichtungen
Der Nachweis über das einschlägige (d.h. in Ausbildungsbetrieben der gewählten Fachrichtung absolvierte) berufliche Vorpraktikum muss bei der Einschreibung vorgelegt werden
Einschlägige Berufsausbildungen können u.U. als Vorpraktikum anerkannt werden. Wenden Sie sich bitte bezüglich der Anerkennung an den Prüfungsausschuss (Institut für Erziehungswissenschaft, Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik) des Studiengangs.