Inhaltspezifische Aktionen

Zwischenprüfung L5

Zwischenprüfung

Für Studierende, die vor WS 2023/24 ihr Studium unverändert weiter studieren, ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen.

Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.

Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung). 

Siehe FAQ Zwischenprüfung des ZfL