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Zulassungsvoraussetzungen NEU

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss 'Erste Staatsprüfung' ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (NICHT Fachhochschulreife). Mehr

  2. Für einzelne Fächer der verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind Studienvoraussetzungen nachzuweisen:

Für die Unterrichtsfächer Kunst und Musik müssen vor der Einschreibung Eignungsprüfungen bestanden werden. Nähere Informationen zu diesen, Anmeldefristen etc. finden Sie hier.

Für das Unterrichtsfach Sport muss vor der Einschreibung eine Sporttauglichkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Das Formular hierzu finden Sie hier.

Für das Unterrichtsfach Englisch sind bestimmte Sprachkenntnisse vor der Einschreibung nachzuweisen. Die geforderten Sprachkenntnisse und Nachweise sind geregelt in der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen zur Studien- und Prüfungsordnung der Justus-Liebig-Universität vom 23. August 2006 für das Lehramt an Förderschulen.


Beachten Sie mögliche Aktualisierungen, die ggf. vor der Bewerbungsfrist für ein Studium im Wintersemester 2024/25 auf dieser Seite noch vorgenommen werden können.