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Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Eine Zulassung für diesen Masterstudiengang ist mit einem Abschluss im Studiengang Bachelor of Science Chemie / Chemistry einer deutschen Hochschule möglich. Studienabschlüsse aus dem Ausland erfüllen die Voraussetzungen, sofern sie den „Empfehlungen der GDCh-Studienkommission zum Bachelorstudium Chemie an Universitäten “ entsprechen. Dies prüft der Prüfungsausschuss im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens.

Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss weitere Studiengänge nach Einzel­fallprüfung als gleichwertig anerkennen. 

  • Dabei kann die Zulassung kann Auflagen von zusätzlich zu erbringenden Studienleistungen im Umfang von bis zu 30 CPs enthalten, die innerhalb der ersten zwei Fachsemester nachzuweisen sind. Diese gehören nicht zum Leistungsumfang des Master­studien­gangs.
  • Die Zulassung kann vom Bestehen einer Eingangsprüfung abhängig sein. Hier werden die für den Masterstudiengang erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse basierend auf den „Empfehlungen der GDCh-Studienkommission zum Bachelorstudium Chemie an Universitäten“ geprüft. Der Prüfungsausschuss setzt die Eingangsprüfung an. Sie kann aus einer schriftlichen Arbeit und/oder mündlichen Prüfung bestehen. Bewerberinnen oder Bewerber werden mit einer Frist von zwei Wochen zu der Prüfung geladen. Die Prüfung soll innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfinden.

Erforderliche Englischnachweise

Der Studiengang kann auch sowohl als deutschsprachiger als auch als englischsprachiger Studiengang studiert werden, mit jeweils andern Anforderungen an die Englisch-Nachweise.

Bei der Einschreibung in die deutschsprachige Variante des Studiengangs müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch:

  1. das Abiturzeugnis,
  2. Oberstufenzeugnisse oder den Nachweis über mindestens vierjährigen Schulunterricht in Englisch,
  3. Nachweis über erfolgreich absolvierte Sprachkurse, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind,
  4. Fachgutachten oder Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworben wurden,
  5. Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I,
  6. Nachweis über einen TOEFL-Test (computerbasierter Score von mindestens 43, schriftlicher Test mit mindestens 550 Punkten) oder
  7. einen anderen, vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

Der Prüfungsausschuss entscheidet in Zweifelsfällen über die Erfüllung der Aufnahme­voraus­setzungen. 

Infos zu den Sprachnachweisen für die englischsprachige Variante des Studiengangs