Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiengangs voraus, in dem mindestens 60 CP im Bereich der Philosophie erworben wurden, oder den Abschluss eines Lehramtsstudiengangs, in dem mindestens 60 CP in den Unterrichtsfächern Philosophie oder Ethik erworben wurden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss aufgrund einer mündlichen Zusatzprüfung, die vor dem Prüfungsausschuss oder einer von ihm eingesetzten Kommission abzulegen ist. In diesen Fällen kann die Nachholung fehlender Kompetenzen zur Auflage gemacht werden.
Sprachvoraussetzungen
Die Zulassung setzt Kenntnisse des Englischen voraus, die durch das Abiturzeugnis bzw. ein äquivalentes Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen werden, mindestens aber Kenntnisse des Englischen in einem Umfang, der dem Sprachniveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Spracherwerb des Europarates entspricht. Der Nachweis ist bei der Einschreibung zu erbringen.