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Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiengangs voraus, in dem mindestens 60 CP im Bereich der Philosophie erworben wurden, oder den Abschluss eines Lehramtsstudiengangs, in dem mindestens 60 CP in den Unterrichtsfächern Philosophie oder Ethik erworben wurden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss aufgrund einer mündlichen Zusatzprüfung, die vor dem Prüfungsausschuss oder einer von ihm eingesetzten Kommission abzulegen ist. In diesen Fällen kann die Nachholung fehlender Kompetenzen zur Auflage gemacht werden.