Perspektiven
Promotionsstudium
An das Studium können Absolvent/innen bei guten Studienleistungen und freien Forschungskapazitäten ein Promotionsstudium anschließen, das mit der Erstellung einer schriftlichen Doktorarbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation) abschließt. Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die Erlaubnis erworben, den Titel "Dr. jur." zu führen.
Tätigkeitsgebiete
Durch das Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Prüfung endet, und dem anschließenden zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt, wird die "Befähigung zum Richteramt" (Volljurist) erworben. Es bieten sich neben den klassischen juristischen Tätigkeitsfeldern in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wirtschaft, in Kammern und Verbänden, in der Politik, in internationalen Organisationen und vergleichbaren Einrichtungen an.