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Überblick: Allgemein

Im Studium der Rechtswissenschaft setzen Sie sich intensiv mit gesetzlichen Regelungen und weiteren Rechtstexten auseinander. Dazu gehören auch rechtshistorische, -philosophische und -soziologische Aspekte sowie die Vorschriften für Rechtsverfahren. Das Studium umfasst die drei großen Gebiete des deutschen Rechts:

Das Privatrecht

regelt die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen untereinander. Dazu gehören neben einem Allgemeinen Teil das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.

Das Öffentliche Recht

regelt das Verhältnis zwischen Trägern staatlicher Gewalt und den Privatrechtssubjekten sowie rechtliche Aspekte der Organisation und Funktion des Staates. Dazu gehören z.B. Grundrechte, Staatsorganisationsrecht, Verwaltungsrecht
und Europarecht.

Das Strafrecht

umfasst die Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit Sanktionen belegt sind.