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Heuristiken und Repertoires kollektiver Sicherheit im völkerrechtlichen Vergleich

Auf der Grundlage der in der ersten Förderphase gewonnenen Erkenntnisse soll dieses Teilprojekt auch in der zweiten Förderphase der Frage nachgehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherheitlichung zwischenstaatlicher Beziehungen nicht nur zu völkerrechtlichen Institutionalisierungsprozessen, sondern auch zur Kollektivierung internationaler Sicherheit führt. Der Forschungsanreiz für Teilprojekt A04 entspringt einer sich wandelnden Dynamik des Völkerrechts. Internationale Sicherheit wird seit dem Ende des 20. Jahrhunderts nicht mehr primär durch völkerrechtlich institutionalisiertes kollektives Handeln, etwa in Form universell-kollektiven Agierens oder der Einrichtung und aktiven Aufrechterhaltung internationaler Sicherheitsorganisationen angestrebt, sondern durch zunehmende (Selbst-)Isolation einiger Akteure sowie uni- oder bilaterales Eingreifen. Diese Entwicklung steht in Kontrast zu den Bemühungen um Verrechtlichung und Institutionalisierung vor allem nach den beiden Weltkriegen im 20. Jahrhundert und der damit einhergehenden Kollektivierung internationaler Sicherheit. Hierauf beruht die Frage nach dem Verhältnis von Versicherheitlichung einerseits und völkerrechtlichen Institutionalisierungs- und Kollektivierungsprozessen andererseits in der wegbereitenden Vorphase der beiden großen internationalen Friedenssicherungsorganisationen des 20. Jahrhunderts, des Völkerbunds und der Vereinten Nationen. Der in der ersten Förderphase in der Auseinandersetzung mit politikwissenschaftlichen Theorien für das Verbundvorhaben (weiter-)entwickelte und konkretisierte Ansatz, dies durch die Perspektive der Versicherheitlichung zu erforschen, eröffnet durch seine Frage nach der Einstufung einer Situation als sicherheitsrelevant, den dabei maßgeblichen Heuristiken und den zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen (Repertoires) eine gerade auch für die Völkerrechtswissenschaft hilfreiche Perspektive, wenn man Verrechtlichung und Institutionalisierung ebenso wie die Entfaltung des Konzepts kollektiver Sicherheit jeweils als Repertoires versteht, mit denen wahrgenommene Sicherheitsprobleme bearbeitet werden. Im Zentrum der zweiten Förderphase stehen drei als Promotionsprojekte ausgestaltete Vorhaben, von denen sich zwei unmittelbar mit der Praxis des Völkerbundrats und des VN-Sicherheitsrats im Vergleich auseinandersetzen, während das dritte dem humanitär-völkerrechtlichen Unterscheidungsgrundsatz nachgeht. Alle drei Arbeiten fragen, unter welchen Voraussetzungen und auf der Grundlage welcher Heuristiken eine Situation als sicherheitsrelevant eingestuft wird (im Fall des Völkerbundrats die Definition des „Krieges“ oder der „Bedrohung mit Krieg“ als „Angelegenheit des ganzen Bundes“ i.S. von Art. 11 der Satzung); im Fall des VN-Sicherheitsrats die in Art. 39 der VN-Charta genannten Voraussetzungen; im Fall des Unterscheidungsgrundsatzes das Vorliegen eines (internationalen oder nicht-internationalen) bewaffneten Konflikts und welche Repertoires zur Verfügung stehen, um (kollektiv) darauf zu reagieren („die zum wirksamen Schutz des Völkerfriedens geeigneten Maßnahmen“ i.S. von Art. 11 der Satzung des Völkerbunds; die Handlungsoptionen des VN-Sicherheitsrats nach Art. 40-42 der VN-Charta; der Unterscheidungsgrundsatz, insbesondere die Definition „militärischer Ziele“ i.S. von Art. 52 Abs. 2 des Ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949). Diese Dissertationsprojekte werden ergänzt durch drei von den Teilprojektleitern gemeinsam verfolgte Vorhaben, die eine Versicherheitlichungsperspektive auf das Recht internationaler Organisationen entfalten, die institutionelle Ausgestaltung der Durchsetzung humanitär-völkerrechtlicher Normen als Repertoire zu erfassen suchen und den Teilprojektansatz im Rahmen einer Tagung zur völkerrechtlichen Analyse der friedenssichernden Praxis des Völkerbundrats zur Diskussion stellen sollen.