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Unterstützung bei Verfassungsbeschwerde zum Schutz vor US-Drohneneinsätzen

Prof. Dr. Thilo Marauhn, Daniel Mengeler und Vera Strobel haben in den letzten Wochen und Monaten das European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) bei der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde unterstützt.

Gegenstand der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Fall von US-Drohneneinsätzen im Jemen unter Beteiligung der Air Base Ramstein in Deutschland.

Besonders bezüglich der Schutzpflicht aus dem Recht auf Leben gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sowie der humanitär-völkerrechtlichen Argumente beriet das Lehrstuhlteam die Verfahrensbevollmächtigten bei der Geltendmachung eines grundrechtlichen Schutzanspruches der jemenitischen Betroffenen. Hierbei konnte Herr Prof. Marauhn auf seine Expertise im Bereich des Verfassungs- und Völkerrechts, insbesondere der extraterritorialen Grundrechtsbindungen und zu den rechtlichen Implikationen von Drohneneinsätzen, Daniel Mengeler auf seine Erkenntnisse aus seinem Dissertationsvorhaben zu grundrechtlichen Schutzpflichten und Vera Strobel auf ihre Kenntnisse aus ihrem Promotionsvorhaben zu strategischer Prozessführung und dem humanitären Völkerrecht zurückgreifen.

In der Verfassungsbeschwerde wurde insbesondere aufgezeigt, an welchen Stellen das Urteil des BVerwG die Schutzpflicht der Beschwerdeführer nicht hinreichend beachtet und bei der Entstehung und Verletzung der Schutzpflicht unzutreffende Maßstäbe und Anforderungen aufgestellt hat. Bereits vor dem Urteil hatte das Lehrstuhlteam die Kläger im Revisionsverfahren vor dem BVerwG in Kooperation mit dem ECCHR unterstützt.

Die Pressemitteilung des ECCHR zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde findet sich hier.

Ausführliche Informationen zu dem Fall und der Kooperation des Lehrstuhls mit dem ECCHR sind hier zu finden.