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Fragen zum Studienabschluss

Muss ich meine Abschlussarbeit (Bachelor / Master) verteidigen und präsentieren?

  • Nein, Du musst Deine Bachelor-/Masterarbeit nicht verteidigen. Allerdings wird in einigen Instituten parallel zur Thesis ein Kolloquium angeboten, in dem Du Deine bisherigen Ergebnisse präsentieren musst – das wird jedoch meistens nicht benotet. Ob für Deinen Studiengang und Dein Fach ein Kolloquium angeboten wird, kannst Du im Studienverlaufsplan nachschauen. In der Modulbeschreibung findest Du darüber hinaus Informationen zur Anwesenheitspflicht, Leistungserbringung und Benotung.

Was passiert, wenn ich kein Kolloquium besuchen kann, aber Hilfe beim Verfassen der Abschlussarbeit brauche?

  • Falls Du kein Kolloquium besuchen kannst, aber Hilfe bei Deiner Abschlussarbeit brauchst, kannst Du Dich bei der Schreibberatung melden oder beim ZfbK. Zudem kannst Du Kurse zum Verfassen der Abschlussarbeit besuchen, diese findest Du auf den Institutswebseiten (z.B. bei der Anglistik Thesis Support).

Muss ich mein Zeugnis selbst beantragen?

  • Wenn die Thesis Deine letzte Prüfungsleistung ist, wird das Zeugnis automatisch erstellt und Du bekommst eine Benachrichtigung per Mail vom Prüfungsamt - dann kannst Du Deine Unterlagen abholen. Nur wenn eine weitere Prüfungsleistung neben der Abschlussarbeit noch offen ist, musst Du Dein Zeugnis selbst beantragen. Außerdem erhältst Du neben dem Zeugnis auch eine Urkunde, die die Verleihung des akademischen Grades beurkundet. Diese Urkunde wird vom Dekan des Fachbereichs unterschrieben (Quelle: https://www.uni-giessen.de/mug/7/7_34_00_1).

Muss ich mich exmatrikulieren?

  • Ja, Du solltest Dich auf jeden Fall selbst exmatrikulieren. Andernfalls wirst Du zwangsexmatrikuliert (auch bei versäumter Rückmeldung). Dies wirkt sich negativ auf Deinen zukünftigen Rentenbeitrag aus.

Wie funktioniert die Exmatrikulation?

  • Wenn Du exmatrikuliert bist, bist Du nicht mehr Studierender der Universität. Es gibt zwei Arten von Exmatrikulationen:
  1. Du kannst die Exmatrikulation selbst beantragen, wenn Du die Universität z.B. nach Abschluss des Studiums oder zum Wechsel an eine andere Hochschule verlassen willst.
  2. Du kannst „von Amts wegen“ exmatrikuliert werden, wenn Du Deinen Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht rechtzeitig überwiesen oder in Deinem Studiengang den Prüfungsanspruch endgültig verloren hast.

Was muss ich beachten, wenn ich mich exmatrikuliert habe?

  • Es kommen einige zusätzliche Kosten auf Dich zu: Du bekommst kein Kindergeld mehr (bei unter 25 Jahren), Du bist nicht mehr familien- oder studentisch versichert, Du musst eventuell einen Beitrag für die Führung Deines Bankkontos zahlen und natürlich gilt auch Dein Semesterticket nicht mehr.  Generell solltest Du Dich außerdem damit beschäftigen, welche Versicherungen Du eventuell noch abschließen musst.

Kann ich mir das Semesterticket erstatten lassen, wenn ich noch immatrikuliert bin, aber nicht mehr in Gießen gemeldet bin?

  • Unter Vorbehalt, ja. Zum einen muss Dein Erstwohnsitz außerhalb des Gültigkeitsbereichs des Semestertickets liegen. Zum anderen darfst Du in dem Semester keine Präsenzveranstaltungen mehr an der Universität belegen und musst die Voraussetzungen für die Anmeldung Deiner Abschlussprüfung erfüllen. Dementsprechend benötigst Du für den Antrag Deines Ausweises mit entsprechender Adresse eine Erstwohnsitzbescheinigung sowie eine entsprechende Bescheinigung vom Prüfungsamt. Weitere Informationen zur Vorgehensweise und das notwendige Formular findest Du hier: https://asta-giessen.de/service/semesterticket/rueckerstattung/ und https://asta-giessen.de/anleitung-rueckerstattung/.
  • Außerdem wichtig: Beachte unbedingt die jeweiligen Fristen (angegeben auf dem auszufüllenden Formular) für die Antragsstellung!

Muss ich meine Chipkarte zurückgeben?

  • Nein, Du musst sie nicht zurückgeben - allerdings bekommst Du bei Rückgabe 15€ Pfand zurück. 

Wo finde ich Stellenausschreibungen?

  • Hierfür gibt es zahlreiche unterschiedliche Stellenbörsen im Internet: Xing, LinkedIn, Monster, Stepstone, Indeed...

Kann ich meine Unimail nach dem Abschluss noch nutzen?

  • Ja, nach der Exmatrikulation kannst Du Deine Unimail noch ein Semester lang nutzen, danach wird der Zugang gesperrt.