Inhaltspezifische Aktionen

6.30.04 Nr. 1 Diplomstudienordnung Erziehungswissenschaft

6.30.04 Nr. 1 WinWord Download als WinWord-Dokument


Studienordnung des Fachbereichs Erziehungswissenschaften
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Faches Erziehungswissenschaft
im Studiengang Erziehungswissenschaft
mit dem Abschluß Diplom-Pädagoge vom

Hinweis vom 20. April 1983

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

 


INHALTSVERZEICHNIS
§  1  Geltungsbereich
§  2  Dauer des Studiums
§  3  Beginn des Studiums
§  4  Studienvoraussetzungen
§  5  Ziel und Inhalt des Studiums
§  6  Umfang und Aufbau des Studiums
§  7  Studiennachweise
§  8  Studienfachberatung
§  9  Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Aufgrund von § 22 Absatz 5 des Hessischen Universitätsgesetzes erläßt der Fachbereich 04 Erziehungswissenschaften die folgende Studienordnung.
 
  § 1
Geltungsbereich

(1) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums des Faches Erziehungswissenschaft auf der Grundlage der "Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs 04 Erziehungswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß Diplom-Pädagoge vom 20. April 1983".

(2)Weitere Bestandteile des Studienganges sind:

  1. Psychologie als erstes Nebenfach (Pflichtfach) im Umfang von 20 SWS. Das Studium der Psychologie schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab. Näheres regelt die diesbezügliche Studienordnung des Fachbereichs 06.
  2. ein zweites Nebenfach im Umfang von 36 SWS nach freier Wahl aus folgendem Fächerkatalog: Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre oder Sozialökonomik der Entwicklungsländer oder Wirtschaftliche Regionalwissenschaften), Politikwissenschaft, Soziologie, Polytechnik/Arbeitslehre (Ökonomie oder Sozio-Ökologie oder Technik), Musikwissenschaft, Sportwissenschaft, Religionswissenschaften (Evangelische Religion oder Katholische Religion), Philosophie, Geschichte (Alte Geschichte oder Mittlere Geschichte oder Neuere Geschichte oder Osteuropäische Geschichte), Klassische Archäologie, Kunstgeschichte, Vor- und Frühgeschichte, Deutsche Philologie (Deutsche Sprachwissenschaft oder Deutsche Literaturwissenschaft), Anglistik (Linguistik/Mediävistik oder Neuere Englische und Amerikanische Literatur), Mathematik, Physik, Biologie, Geographie (Regionale Geographie oder Angewandte Geographie), Psychosoziale Medizin.
    Das gewählte zweite Nebenfach ist grundständig vom ersten Semester an zu studieren. Näheres regelt die jeweilige Nebenfachstudienordnung des zuständigen Fachbereichs.
  3. die Didaktik eines Faches im Umfang von 12 SWS als wählbares Wahlpflichtfach gemäß § 6 Absatz 3 Ziffer 1.c) zu einer der Studienrichtungen des Wahlpflichtbereichs Erziehungswissenschaft II. Sie kann nach der Diplom-Vorprüfung nur gewählt werden, sofern sie in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem zu Studienbeginn gewählten weiteren Nebenfach steht; die Wahl bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.
    Die Didaktik eines Faches kann aus folgendem Fächerkanon gewählt werden: Didaktik der Gesellschaftswissenschaften, Didaktik der Polytechnik/Arbeitslehre, Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Sportdidaktik, Religionsdidaktik (Evangelische Religion oder Katholische Religion), Didaktik der Geschichte, Didaktik der deutschen Sprache und Literatur, Didaktik der Englischen Sprache und Literatur, Didaktik der Mathematik, Didaktik der Physik, Biologiedidaktik, Didaktik der Geographie.
     

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Erziehungswissenschaften stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung sicher, daß sich der Student des Studienganges Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß "Diplom-Pädagogin"/"Diplom-Pädagoge" nach vier Semestern zur Diplom-Vorprüfung und nach acht Semestern zur Diplomprüfung im Hauptfach Erziehungswissenschaft melden kann.


§ 3
Beginn des Studiums

Das Studium kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.


§ 4
Studienvoraussetzungen

Andere als die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung sind nicht erforderlich.


§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Ziel des Studiums ist die Ablegung der Diplomprüfung in Erziehungswissenschaft. Sie bildet einen berufsqualifizierenden Abschluß für eine Tätigkeit in den Berufsfeldern Schule, Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung, Betriebliches Ausbildungswesen und Sonderpädagogische Einrichtungen.

(2) Der diesbezüglichen Qualifizierung dienen die Strukturierung des Studienganges und die Inhalte des Studiums - im Überblick:

  1. das Grundstudium in Allgemeiner Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaft I), in Psychologie und in einem wählbaren weiteren Fach gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 2, das als Sachfach unmittelbare Relevanz für die spätere berufliche Tätigkeit hat, sowie die Berufsfelderkundungen durch Exkursionen und ein pädagogisch relevantes Praktikum in einer vom Fachbereich anerkannten Einrichtung
  2. das Hauptstudium in Erziehungswissenschaft I, im gewählten Fach gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 2 und in einer der mit den Berufsfeldern korrespondierenden Studienrichtungen des Wahlpflichtbereichs Erziehungswissenschaft II, sowie die Berufsfelderkundungen durch Exkursionen, ein erziehungswissenschaftliches Praktikum und die Diplomarbeit in der gewählten Studienrichtung.
(3) Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben hat, ihre Zusammenhänge überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.
 
 
§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium der Erziehungswissenschaft erstreckt sich auf 80 Semesterwochenstunden (SWS), davon entfallen jeweils 40 SWS auf

1. das Grundstudium (1. - 4. Semester)
2. das Hauptstudium (5. - 8. Semester).


 
(2) Das Grundstudium umfaßt:
- Vorlesungen, Übungen und Seminare im Umfang von 36 SWS
- ein Praktikum im Umfang von sieben Wochen (4 SWS)
- Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen.


1.
2. Vorlesungen und Seminare sind aus folgenden Bereichen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaft I) zu wählen:

- Pädagogische Berufe (bspw.: Lehrer, Erziehungsberater, Sozialpädagoge)

- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung (bspw.: Familienerziehung, Schulische Erziehung und Bildung, Erziehungsberatung)

- Theorien der Erziehung und Bildung (bspw.: Erziehung und Bildung im Verständnis geisteswissenschaftlicher Pädagogik, Endogene und exogene Faktoren des Erziehungs- und Bildungsprozesses, Erziehungsschwierigkeiten)

- Theorien des Lehrens und Lernens (bspw.: Begabung und Lernen, didaktische und methodische Modelle, Medienpädagogik)

- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht (bspw.: Probleme schulischer und außerschulischer Erziehung und Bildung von der Aufklärung bis zur Gegenwart, Aktuelle Probleme schulischer und außerschulischer Erziehung und Bildung im internationalen Vergleich)

- Methoden der Erziehungswissenschaft (bspw.: Das Methodenproblem in der geisteswissenschaftlichen Pädagogik, Verfahren der empirisch-analytischen Pädagogik)

In jedem der genannten Bereiche ist mindestens ein Seminar zu belegen.
3. Bis zum Ende des Grundstudiums ist ein Statistik-Kurs zu absolvieren. Der Statistik-Kurs kann auch in einem anderen Fachbereich besucht werden.
4. Das Praktikum muß pädagogisch relevante Erfahrungen ermöglichen. Es ist als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit in einer vom Fachbereich anerkannten Einrichtung unter Leitung eines Praktikumsbeauftragten durchzuführen, der vom Dekan bestellt wird.

Der Praktikant hat sich während des Praktikums an die Bestimmungen zu halten, die für die Mitarbeiter der Institution gelten, in der das Praktikum abgeleistet wird. Er hat die Anordnungen deren Leiters zu befolgen und nach Abschluß des Praktikums einen Bericht anzufertigen, in dem er sein Problembewußtsein für die Praktikumsinstitution und seine Fähigkeit zur Reflexion über die im Praktikum geleistete Arbeit nachweist.

Der Praktikumsbericht ist dem Praktikumsbeauftragten zur Beurteilung vorzulegen.

5. Die Exkursionen sollen den Studierenden Anschauungen von möglichst vielen Wirklichkeitsbereichen der Erziehung und Bildung vermitteln. Exkursionen werden in der Regel im Zusammenhang mit Seminaren angeboten.
 
(3) Das Hauptstudium umfaßt
- Vorlesungen, Übungen und Seminare bzw. Oberseminare im Umfang von 36 SWS
- ein erziehungswissenschaftliches Praktikum im Umfang von sieben Wochen (4 SWS)
- Exkursionen im Umfang von drei Tagen.
1. Vorlesungen und Seminare bzw. Oberseminare sind zu wählen:

a) aus dem Pflichtbereich Erziehungswissenschaft I im Umfang von 10 SWS


- Pädagogisches Handeln/Lernorganisation (bspw.: Pädagogische Führung, Erziehungsstile, Pädagogische Diagnostik und Therapie, Unterrichtsgestaltung)


- Pädagogische Institutionen und Organisationsformen (bspw.: Kindergarten, Schule, Universität)


- Ziele und Normen der Erziehung und Bildung (bspw.: Individuum und Gesellschaft, Anthropologische Voraussetzungen der Erziehung und Bildung, Soziokulturelle Determinanten des Erziehungs- und Bildungsprozesses)


- Geschichte des Erziehungs- und Bildungswesens (bspw.: Die reformpädagogische Bewegung in ihrer Bedeutsamkeit für das Bildungswesen heute, Erziehergestalten des 19. und 20. Jahrhunderts, Das Gymnasium in Geschichte und Gegenwart)


- Hermeneutische, dialektische, phänomenologische, empirische und komparative Verfahren

b) aus dem Wahlpflichtbereich Erziehungswissenschaft II eines der folgenden Pflichtfächer im Umfang von 14 SWS


a. Schule



- Theorie des Schulunterrichts (Didaktische Systeme, Lehrpläne, Lehrmittel, Unterrichtsverfahren, Erfolgskontrolle)



- Theorie der Schulorganisation (Geschichte des gegenwärtigen Schulwesens, internationaler Vergleich)



- Bildungsplanung und Bildungsökonomie



- Grundzüge des Schulrechts


b. Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung



- Theorie der Erwachsenenbildung



- Theorie der außerschulischen Jugendbildung



- Geschichtliche und gesellschaftliche Voraussetzungen



- Institutionen und Organisationen (einschließlich der Entwicklungsländer)



- Didaktik und Methodik



- Rechtliche Grundlagen der Erwachsenenbildung und außerschulischen Jugendbildung


c. Betriebliches Ausbildungswesen



- Theorie der Berufserziehung



- Didaktik der Berufsbildung (Allgemeine Didaktik, Struktur und Stufen von Ausbildungssystemen, spezielle Verfahren der Berufsausbildung)



- Ausbildungssysteme und Organisationen



- Berufspädagogische Jugendkunde



- Berufspädagogisch bedeutsame Rechtsgebiete


d. Sonderpädagogische Einrichtungen



- Theorie der Sonderpädagogik



- Sonderpädagogische Diagnostik (unter Einbeziehung der Grundlagen der Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters)



- Sonderpädagogische Methoden (Lernen und Lehren in den sonderpädagogischen Institutionen; heilpädagogische Erziehungsmaßnahmen)

c) aus dem Wahlpflichtbereich Erziehungswissenschaft II eines der folgenden Wahlpflichtfächer im Umfang von 12 SWS


a. zur Studienrichtung Schule



1) Didaktik eines Unterrichtsfaches, dessen Studium bereits durch eine Prüfung abgeschlossen ist oder zugleich mit der Diplomprüfung abschließt



2) Pädagogische Anthropologie




- Anthropologische Grundkategorien




- Anthropologische Grundlagen der Erkenntnis




- Verhalten und Verhaltensmodifikation




- Philosophische Anthropologie



3) Ausländerpädagogik/Vergleichende Erziehungswissenschaft




- Tendenzen und Probleme in der Entwicklung des Bildungswesens im internationalen Vergleich




- Bildungsprobleme der Ausländer und ihrer Kinder




- Das Bildungswesen zweier Länder oder einer Region im Vergleich




- Pädagogik in Entwicklungsländern


b. zur Studienrichtung Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung



1) Didaktik eines für die Erwachsenenbildung bedeutsamen Faches, dessen Studium bereits durch eine Prüfung abgeschlossen ist oder zugleich mit der Diplomprüfung abschließt



2) Pädagogische Anthropologie




- Anthropologische Grundkategorien




- Anthropologische Grundlagen der Erkenntnis




- Verhalten und Verhaltensmodifikation




- Philosophische Anthropologie



3) Ausländerpädagogik/Vergleichende Erziehungswissenschaft




- Tendenzen und Probleme in der Entwicklung des Bildungswesens im internationalen Vergleich




- Bildungsprobleme der Ausländer und ihrer Kinder




- Das Bildungswesen zweier Länder oder einer Region im Vergleich




- Pädagogik in Entwicklungsländern


c) zur Studienrichtung Betriebliches Ausbildungswesen



1) Didaktik eines für die Berufspädagogik bedeutsamen Faches, dessen Studium bereits durch eine Prüfung abgeschlossen ist oder zugleich mit der Diplomprüfung abschließt



2) Pädagogik der Lernbehinderten und Geistigbehinderten (Praktisch Bildbare)




- Geschichte und Aufgabenfelder der Lernbehinderten- und Geistigbehindertenpädagogik




- Theorien der Erziehung und Bildung der Lernbehinderten und Geistigbehinderten




- Didaktik bei Lernbehinderten und Geistigbehinderten




- Sonderpädagogische Rehabilitation bei Lernbehinderten und Geistigbehinderten



3) Ausländerpädagogik/Vergleichende Erziehungswissenschaft




- Tendenzen und Probleme in der Entwicklung des Bildungswesens im internationalen Vergleich




- Bildungsprobleme der Ausländer und ihrer Kinder




- Das Bildungswesen zweier Länder oder einer Region im Vergleich




- Pädagogik in Entwicklungsländern


d) zur Studienrichtung Sonderpädagogische Einrichtungen



1) Pädagogik der Lernbehinderten und Geistigbehinderten (Praktisch Bildbare)




- Geschichte und Aufgabenfelder der Lernbehinderten- und Geistigbehindertenpädagogik




- Theorien der Erziehung und Bildung der Lernbehinderten und Geistigbehinderten




- Didaktik bei Lernbehinderten und Geistigbehinderten




- Sonderpädagogische Rehabilitation bei Lernbehinderten und Geistigbehinderten



2) Sprachheilpädagogik (Sprachbehindertenpädagogik)




- Geschichte und Aufgabenfelder der Sprachbehindertenpädagogik




- Theorien der Erziehung und Bildung der Sprachbehinderten




- Didaktik bei Sprachbehinderten




- Sonderpädagogische Diagnostik und Behandlung gestörter Laut- und Schriftsprache




- Sonderpädagogische Rehabilitation bei Sprachbehinderten



3) Pädagogische Anthropologie




- Anthropologische Grundkategorien




- Anthropologische Grundlagen der Erkenntnis




- Verhalten und Verhaltensmodifikation




- Philosophische Anthropologie.

Im Pflichtbereich Erziehungswissenschaft I ist mindestens ein Seminar bzw. Oberseminar, im gewählten Pflichtfach und im gewählten Wahlpflichtfach des Wahlpflichtbereichs Erziehungswissenschaft II sind jeweils mindestens drei Seminare bzw. Oberseminare bzw. Übungen zu belegen.
2. § 6 Absatz 2 Ziffer 4 entsprechend.
3. § 6 Absatz 3 Ziffer 1.b) vermitteln.

§ 6 Absatz 2 Ziffer 5 entsprechend.



§ 7
Studiennachweise

(1) Im Grundstudium sind folgende Studiennachweise (Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise) zu erwerben:

a) Leistungsnachweise

1. § 6 Absatz 2 Ziffer 1

2. § 6 Absatz 2 Ziffer 2

3. § 6 Absatz 2 Ziffer 3

4. § 6 Absatz 2 Ziffer 4
b) § 6 Absatz 2 Ziffer 5.

(2) Im Hauptstudium sind folgende Studiennachweise (Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise) zu erwerben:

a) Leistungsnachweise

1. § 6 Absatz 3 Ziffer 1.a)

2. § 6 Absatz 3 Ziffer 1.b)

3. § 6 Absatz 3 Ziffer 1.c)

4. § 6 Absatz 3 Ziffer 2
b) § 6 Absatz 3 Ziffer 3.

(3) Der erfolgreiche Besuch der unter § 7 Absatz 1a) Ziffern 1 - 3 und § 7 Absatz 2a) Ziffern 1 - 3 genannten Veranstaltungen ist durch benotete Seminar- bzw. Oberseminar- bzw. Übungsscheine nachzuweisen.

Ein "Seminarschein" bzw. "Oberseminarschein" bzw. "Übungsschein" wird erteilt, wenn der Studierende regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen und die vom Veranstaltungsleiter festgesetzte Leistung erbracht hat.

Die Leistung muß mit wenigstens "ausreichend" (4,0) beurteilt worden sein. Sie kann erbracht werden in Form

- einer Klausurarbeit - oder
- eines Referates - oder
- einer Hausarbeit.
Der Veranstaltungsleiter legt zu Beginn der Veranstaltung fest, in welcher der aufgeführten Formen die Leistung zu erbringen ist.

(4) Die erfolgreiche Ableistung der unter § 7 Absatz 1a) Ziffer 4 und § 7 Absatz 2a) Ziffer 4 genannten Praktika ist durch je eine Praktikumsbescheinigung nachzuweisen.

Die "Praktikumsbescheinigung" wird im Grundstudium vom Praktikumsbeauftragten gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 4 und im Hauptstudium vom Praktikumsbeauftragten gemäß § 6 Absatz 3 Ziffer 2 jeweils erteilt, wenn

- der Leiter der Praktikumsinstitution schriftlich bestätigt hat, daß das Praktikum ordnungsgemäß und gemäß vereinbarter Aufgabenstellung abgeleistet wurde,
- § 6 Absatz 3 Ziffer 2 angefertigt und eingereicht hat und
-


(5) Die Teilnahme an den unter § 7 Absatz 1b) und § 7 Absatz 2b) genannten Exkursionen wird jeweils vom Exkursionsleiter bestätigt.
§ 8
Studienfachberatung

(1) Die Studienfachberatung für das Studium des Faches Erziehungswissenschaft im Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß "Diplom-Pädagogin"/"Diplom-Pädagoge" erfolgt durch den vom Fachbereich beauftragten Professor.

(2) In der ersten Vorlesungswoche eines jeden Semesters bietet der Fachbereich eine generelle Studienfachberatung an.


§ 9
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers in Kraft.




Gießen, den 20.4.1983 Prof. Dr. Th. F. Klaßen
Dekan des Fachbereichs 04
Erziehungswissenschaften

 

Beschluß des Fachbereichs 04 Erziehungswissenschaften vom 20.04.1983
(war nicht Teil des Genehmigungsverfahrens)

Anlage 1

zur Studienordnung des Fachbereichs 04 der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Faches Erziehungswissenschaft im Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß Diplom-Pädagoge

hier: Umfang und Gliederung des erziehungswissenschaftlichen Studienganges
mit dem Abschluß "Dipl.- Päd."

Grund-
studium
(1. - 4. Sem.)
Hauptfach (HF)
Erziehungswissenschaft
Allgemeine Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaft I)


36 SWS (1)
Nebenfach (NF)
Psychologie (2)


20 SWS
Nebenfach (NF)
nach freier Wahl (3)


18 SWS

Diplom-Vorprüfung (6)
Haupt-
studium
(5. - 8.
Sem.)
HF
Erziehungswissenschaft I
10 SWS

HF Erziehungswissenschaft II
  NF
nach
freier Wahl (3)    18 SWS
Pflichtfach
14 SWS (4)
Wahlpflichtfach
12 SWS (5)
Schule Didaktik oder Pädagogische Anthropologie oder Ausländerpädagogik/Vergl. Erz. Wiss.
oder
Erwachsenen-
bildung und außerschulische Jugendbildung
Didaktik oder Pädagogische Anthropologie oder Ausländerpädagogik/Vergl. Erz. Wiss.
oder
Betriebliches Ausbildungs-
wesen
Didaktik oder Pädagogik der Lernbehinderten etc. oder Ausländerpädagogik/Vergl. Erz. Wiss.
oder
Sonderpädag.
Einrichtungen
Pädagogik der Lernbehinderten etc. oder Sprachheilpädagogik oder Päd. Anthropologie

Diplom-Prüfung (7)

(1) Zuzüglich zu den 36 SWS Lehrveranstaltungen in Allgemeiner Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaft I) sind im Hauptfach bis zur Diplom-Vorprüfung zu absolvieren:

- ein siebenwöchiges Blockpraktikum (4 SWS) in der vorlesungsfreien Zeit
- Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen.

(2) Psychologie ist als erstes Nebenfach (Pflichtfach) im Umfang von 20 SWS zu studieren.
Das Studium der Psychologie schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab. Näheres regelt die diesbezügliche Studienordnung des Fachbereich 06.

(3) Das zweite Nebenfach kann aus folgendem Fächerkatalog gewählt werden: Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre oder Sozialökonomik der Entwicklungsländer oder Wirtschaftliche Regionalwissenschaften), Politikwissenschaft, Soziologie, Polytechnik/Arbeitslehre (Ökonomie oder Sozio-Ökologie oder Technik), Musikwissenschaft, Sportwissenschaft, Religionswissenschaften (Evangelische Religion oder Katholische Religion), Philosophie, Geschichte (Alte Geschichte oder Mittlere Geschichte oder Neuere Geschichte oder Osteuropäische Geschichte), Klassische Archäologie, Kunstgeschichte, Vor- und Frühgeschichte, Deutsche Philologie (Deutsche Sprachwissenschaft oder Deutsche Literaturwissenschaft), Anglistik (Linguistik/Mediävistik oder Neuere Englische und Amerikanische Literatur), Mathematik, Physik, Biologie, Geographie (Regionale Geographie oder Angewandte Geographie), Psychosoziale Medizin.

Das zweite Nebenfach umfaßt Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 36 SWS. Es ist grundständig vom ersten Semester an zu studieren und schließt mit der Diplomprüfung ab.
Näheres regelt die Nebenfachstudienordnung des zuständigen Fachbereichs.

(4) Zuzüglich zu den 14 SWS Lehrveranstaltungen sind im gewählten Pflichtfach des Wahlpflichtbereichs Erziehungswissenschaft II bis zur Diplomprüfung zu absolvieren:

- ein siebenwöchiges Praktikum (4 SWS), entweder semesterbegleitend oder in der vorlesungsfreien Zeit
- Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen.

(5) Didaktik kann als Wahlpflichtfach des Wahlpflichtbereichs Erziehungswissenschaft II nur gewählt werden, wenn sie in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem zweiten Nebenfach steht. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.

(6) Die Diplom-Vorprüfung umfaßt

- in Allgemeiner Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaft I) eine schriftliche und mündliche Prüfung
- in Psychologie eine schriftliche und mündliche Prüfung
- im zweiten Nebenfach Prüfungsteile gemäß Festlegung in Anlage 5 zur Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß "Dipl.-Päd."

(7)Die Diplomprüfung umfaßt

- die Diplomarbeit, die im gewählten Pflichtfach des Wahlpflichtbereichs Erziehungswissenschaft II anzufertigen ist
- jeweils eine mündliche und schriftliche Prüfung in Erziehungswissenschaft I, im gewählten Pflichtfach und im hinzugewählten Wahlpflichtfach des Wahlpflichtbereichs Erziehungswissenschaft II
- im zweiten Nebenfach Prüfungsteile gemäß Festlegung in Anlage 5 zur Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß "Dipl.-Päd."


Anlage 2

zur Studienordnung des Fachbereichs 04 der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Faches Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß Diplom-Pädagoge

hier: Studienplan für das Fach Erziehungswissenschaft

G r u n d s t u d i u m (1. - 4. Semester)

ALLGEMEINE ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT (ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT I)



Veranstaltungs- Bezeichnung SWS Semester
Kategorie (1) Art (2)


P EF Einführung in die Erziehungswissenschaft 2 1
P S Pädagogische Berufe (bspw.: Lehrer, Erziehungsberater, Sozialpädagoge) 2 2 - 4
P S Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung (bspw.: Familienerziehung, Schulische Erziehung und Bildung, Erziehungsberater) 2 2 - 4
P S Theorien der Erziehung und Bildung (bspw.: Erziehung und Bildung im Verständnis geisteswissenschaftlicher Pädagogik, Endogene und exogene Faktoren des Erziehungs- und Bildungsprozesses, Erziehungsschwierigkeiten) 2 2 - 4
P S Theorien des Lehrens und Lernens (bspw.: Begabung und Lernen, Didaktische und methodische Modelle, Medienpädagogik) 2 2 - 4
P S Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht (bspw.: Probleme schulischer und außerschulischer Erziehung und Bildung von der Aufklärung bis zur Gegenwart, Aktuelle Probleme schulischer und außerschulischer Erziehung und Bildung im internationalen Vergleich) 2 2 - 4
P S Methoden der Erziehungswissenschaft (bspw.: Das Methodenproblem in der geisteswissenschaftlichen Pädagogik, Verfahren der empirisch-analytischen Pädagogik) 2 2 - 4
P Ü Statistik 2 2 - 4
P PR Praktikum im Umfang von sieben Wochen 4 2 - 4
P EX Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen
2 - 4
WP V/S Vertiefende Veranstaltungen aus den o.a. Bereichen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaft I) - mit Ausnahme von PR und EX 20 1 - 4

H a u p t s t u d i u m (5. - 8. Semester)

PFLICHTBEREICH ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT I



Veranstaltungs- Bezeichnung SWS Semester
Kategorie (1) Art (2)


P VS/OS Pädagogisches Handeln/Lernorganisation (bspw.: Pädagogische Führung, Erziehungsstile, Pädagogische Diagnostik, Therapie, Unterrichtsgestaltung) 2 5 - 8
P V/S/OS Pädagogische Institutionen und Organisationsformen (bspw.: Kindergarten, Schule, Universität) 2 5 - 8
P V/S/OS Ziele und Normen der Erziehung und Bildung (bspw.: Individuum und Gesellschaft, Anthropologische Voraussetzungen der Erziehung und Bildung, Soziokulturelle Determinanten des Erziehungs- und Bildungsprozesses) 2 5 - 8
P V/S/OS Geschichte des Erziehungs- und Bildungswesens (bspw.: Die reformpädagogische Bewegung in ihrer Bedeutsamkeit für das Bildungswesen heute, Erziehergestalten des 19. und 20. Jahrhunderts, Das Gymnasium in Geschichte und Gegenwart) 2 5 - 8
P V/S/OS Hermeneutische, dialektische, phänomenologische, empirische und komparative Verfahren. 2 5 - 8

WAHLPFLICHTBEREICH ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT II
(wahlweise eine der unter a - d aufgeführten Studienrichtungen)
a. Studienrichtung SCHULE



Veranstaltungs- Bezeichnung SWS Semester
Kategorie (1) Art (2)


P V/S/OS Pflichtfach Schule (Theorie des Schulunterrichts; Theorie der Schulorganisation; Bildungsplanung und Bildungsökonomie; Grundzüge des Schulrechts) 14 5 - 8
P PR Praktikum im Umfang von sieben Wochen 4 5 - 8
P EX Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen
5 - 8
WP V/S/O
Vertiefende Veranstaltung aus einem der hinzuzuwählenden Wahlpflichtfächer - wahlweise:
- Didaktik eines Unterrichtsfaches oder
- Pädagogische Anthropologie (Anthropologische Grundkategorien; Anthropologische Grundlagen der Erkenntnis; Verhalten und Verhaltensmodifikation; Philosophische Anthropologie) oder
- Ausländerpädagogik/Vergleichende Erziehungswissenschaft (Tendenzen und Probleme in der Entwicklung des Bildungswesens im internationalen Vergleich; Bildungsprobleme der Ausländer und ihrer Kinder; Das Bildungswesen zweier Länder oder einer Region im Vergleich; Pädagogik in Entwicklungsländern)
12 5 - 8

b. Studienrichtung
ERWACHSENENBILDUNG UND AUSSERSCHULISCHE JUGENDBILDUNG



Veranstaltungs- Bezeichnung SWS Semester
Kategorie (1) Art (2)


P V/S/OS Pflichtfach Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung (Theorie der Erwachsenenbildung; Theorie der außerschulischen Jugendbildung; Geschichtliche Voraussetzungen; Institutionen und Organisationen; Didaktik und Methodik; Rechtliche Grundlagen der Erwachsenenbildung und außerschulischen Jugendbildung) 14 5 - 8
P PR Praktikum im Umfang von sieben Wochen 4 5 - 8
P EX Exkursionen im Gesamtumfang von drei
Tagen

5 - 8
WP V/S/O
Vertiefende Veranstaltungen aus einem der hinzuzuwählenden Wahlpflichtfächer
- wahlweise:
- Didaktik eines für die Erwachsenenbildung bedeutsamen Faches oder
- Pädagogische Anthropologie (Anthropologische Grundlagen der Erkenntnis; Verhalten und Verhaltensmodifikation; Philosophische Anthropologie) oder
- Ausländerpädagogik/Vergleichende Erziehungswissenschaft (Tendenzen und Probleme in der Entwicklung des Bildungswesens im internationalen Vergleich; Bildungsprobleme der Ausländer und ihrer Kinder; Das Bildungswesen zweier Länder oder einer Region im Vergleich; Pädagogik in Entwicklungsländern)
12 5 - 6

c. Studienrichtung BETRIEBLICHES AUSBILDUNGSWESEN



Veranstaltungs- Bezeichnung SWS Semester
Kategorie (1) Art (2)


P V/S/OS Pflichtfach Betriebliches Ausbildungswesen (Theorie der Berufserziehung, Didaktik der Berufsbildung; Ausbildungssysteme und Organisationen; Berufspädagogische Jugendkunde; Berufspädagogisch bedeutsame Rechtsgebiete) 14 5 - 8
P PR Praktikum im Umfang von sieben Wochen 4 5 - 8
P EX Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen
5 - 8
WP V/S/O
Vertiefende Veranstaltungen aus einem der hinzuzuwählenden Wahlpflichtfächer - wahlweise:
- Didaktik eines für die Berufspädagogik bedeutsamen Faches

oder 
- Pädagogik der Lernbehinderten und Geistigbehinderten (Praktisch Bildbare) (Ge-schichte und Aufgabenfelder der Lernbehinderten- und Geistigbehindertenpädagogik; Theorien der Erziehung und Bildung der Lernbehinderten und Geistigbehinderten; Didaktik bei Lernbehinderten und Geistigbehinderten; sonderpädagogische Rehabilitation bei Lernbehinderten und Geistigbehinderten)

oder 
- Ausländerpädagogik/Vergleichende Erziehungswissenschaft (Tendenzen und Probleme in der Entwicklung des Bildungswesen im internationalen Vergleich; Bildungsprobleme der Ausländer und ihrer Kinder; Das Bildungswesen zweier Länder oder einer Region im Vergleich; Pädagogik in Entwicklungsländern)
12 5 - 8

d. Studienrichtung SONDERPÄDAGOGISCHE EINRICHTUNGEN



Veranstaltungs- Bezeichnung SWS Semester
Kategorie (1) Art (2)


P V/S/OS Pflichtfach Sonderpädagogische Einrichtungen (Theorie der Sonderpädagogik; Sonderpädagogische Diagnostik; Sonderpädagogische Methoden) 14 5 - 8
P PR Praktikum im Umfang von sieben Wochen 4 5 - 8
P EX Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen
5 - 8
WP V/S/Ü
Vertiefende Veranstaltungen aus einem der hinzuzuwählenden Wahlpflichtfächer - wahlweise:
- Pädagogik der Lernbehinderten und Geistigbehinderten (Praktisch Bildbare) (Ge-schichte und Aufgabenfelder der Lernbehinderten- und Geistigbehindertenpädagogik; Theorien der Erziehung und Bildung der Lernbehinderten und Geistigbehinderten; Didaktik bei Lernbehinderten und Geistigbehinderten; Sonderpädagogische Rehabilitation bei Lernbehinderten und Geistigbehinderten)

oder 
- Sprachheilpädagogik (Sprachbehinderten-pädagogik) (Geschichte und Aufgabenfelder der Sprachbehindertenpädagogik; Theorien der Erziehung und Bildung der Sprachbehinderten; Didaktik der Sprachbehinderten; Son-derpädagogische Diagnostik und Behandlung gestörter Laut- und Schriftsprache; Son-derpädagogische Rehabilitiation bei Sprachbehinderten)

oder 
- Pädagogische Anthropologie (Anthropolo-gische Grundkategorien; Anthropologische Grundlagen der Erkenntnis; Verhalten und Verhaltensmodifikation; Philosophische Anthropologie)
12 5 - 8

 
(1) Veranstaltungskategorie: (2) Veranstaltungsarten:

P Pflichtveranstaltungen
V Vorlesung

WP Wahlpflichtveranstaltung
S Seminar




OS Oberseminar




EF Einführende Veranstaltung




Ü Übung




PR Praktikum




EX Exkursion


 
 
Erlaßgrundlage
FBR 04
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. vom  20.04.1983
 02.01.1984
30.04.1984
 222

Änderungsbeschlüsse

keine