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Merkblatt über die Körperspende nach dem Tode

1. Wofür wird die Körperspende benötigt?

Die Körperspende ist für die medizinische Ausbildung, die Erforschung neuer Heilmethoden und für die medizinische Wissenschaft unentbehrlich. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie hat die Aufgabe, künftigen Ärzten Kenntnisse über den Aufbau des menschlichen Körpers zu vermitteln. Sie sind eine unerlässliche Voraussetzung für jedes ärztliche Handeln. Die komplizierten Lagebeziehungen der Organe und Körperteile zueinander lassen sich nur unzureichend aus Büchern und Bildern erfassen. Daher ist das praktische Arbeiten an einem toten Körper im Präparierkurs der wichtigste Teil der anatomischen Ausbildung. Im Kurs lernen die Medizinstudierenden die Körperregionen und Organe kennen, indem sie die Strukturen selbst aufsuchen und im wahrsten Sinne des Wortes „begreifen“. Zusätzlich finden in unserem Institut regelmäßige anatomische Operationskurse statt. In diesen Kursen bereiten sich Ärzte auf Operations- und Untersuchungstechniken vor, die sie später bei den Patienten anwenden. Dabei werden nicht nur bekannte Techniken vermittelt, sondern auch neue Operations- und Untersuchungsverfahren entwickelt und getestet. Zudem finden Untersuchungen statt, die der Erforschung neuer Heilmethoden und der medizinischen Wissenschaft dienen. Aus diesen Gründen ist das Institut für Anatomie und Zellbiologie denjenigen Menschen, die bereit sind ihren Körper nach dem Tod der medizinischen Ausbildung, Weiterbildung und Forschung zur Verfügung zu stellen, außerordentlich dankbar.

Wir versichern allen Körperspendern, dass wir Wert auf absolute Anonymität legen. Außerdem achten wir strikt auf einen angemessenen und würdevollen Umgang mit den uns zur Verfügung gestellten Körpern.

 

2. Was ist der Unterschied zwischen den Untersuchungen in der Anatomie, der Pathologie und der Rechtsmedizin?

Die Untersuchungen, die am Institut für Anatomie durchgeführt werden, dienen ausschließlich der Aus- und Weiterbildung von ärztlichem Personal und der Wissenschaft. Hingegen ist es das Ziel der pathologischen oder rechtsmedizinischen Institute, die Todesursache des Verstorbenen festzustellen oder krankhafte Veränderungen des Körpers zu erfassen. Wenn die Feststellung chronischer Leiden (z.B. Staublunge als Berufskrankheit) oder der Todesursache aus versicherungsrechtlichen oder rechtsmedizinischen Gründen wichtig ist, müsste Ihr Leichnam einer pathologischen oder rechtsmedizinischen Sektion zugeführt werden.

 

3. Wer kann seinen Körper zur Verfügung stellen?

Ein Körperspender muss schon zu Lebzeiten seinen Körper dem Institut für Anatomie und Zellbiologie vermacht haben. Dies setzt die uneingeschränkte Einwilligungsfähigkeit des Spenders voraus. Eine Registrierung als Körperspender ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich. Eine obere Altersgrenze für die Körperspende gibt es nicht, da sich der prinzipielle Bau des Körpers auch im fortgeschrittenen Alter nicht ändert. Der Körperspender muss seinen Wohnsitz im Einzugsbereich (20 km Umkreis) der Justus-Liebig-Universität haben. Körperspender, die ihren Wohnsitz außerhalb des Einzugsgebietes haben, können nur dann registriert werden, wenn die Kosten für die Überführung durch den Körperspender selbst getragen werden (siehe Ziffer 13).

 

4. Wie melde ich mich zur Körperspende an?

Wenn Sie Ihren Körper nach dem Ableben dem Institut für Anatomie zur Verfügung stellen wollen, benötigen wir von Ihnen eine Letztwillige Verfügung, für die wir Ihnen auf Anfrage (0641-9947012 oder christina.nassenstein@anatomie.med.uni-giessen.de) einen Vordruck zusenden können. Füllen Sie die entsprechenden Stellen dieses Vordrucks bitte handschriftlich aus und versehen Sie diese Verfügung dann mit Ihrer Unterschrift und dem Datum. Durch zwei weitere Zeugenunterschriften (u.a. eine von Ihrem behandelnden Hausarzt) lassen Sie bitte Ihren freien und unbeeinflussten Entschluss bescheinigen. Senden Sie bitte die ausgefüllte Letztwillige Verfügung an

 

Frau Dr. Christina Nassenstein, PhD

Justus-Liebig-Universität Gießen

Institut für Anatomie und Zellbiologie

Aulweg 123

35392 Gießen

 

Sie erhalten dann von uns zwei beglaubigte Kopien und einen Spenderausweis, den Sie stets bei sich führen sollten, am besten in der Brief- oder Handtasche. Eine Kopie Ihrer Verfügung sollten Sie zu Ihren Personalpapieren geben, die zweite Kopie übergeben Sie bitte Ihrem behandelnden Arzt. Setzen Sie bitte auch Ihre Angehörigen sowie eventuell die Sie betreuenden Pflegepersonen von Ihrer Absicht in Kenntnis. Neben dem Vordruck für die Letztwillige Verfügung erhalten sie eine „Anlage 1 zur Letztwilligen Verfügung“. Hier muss die Adresse einer Person eingetragen werden, die uns nach Ihrem Versterben die Sterbeurkunde zukommen lässt, ohne die später keine Beisetzung stattfinden kann. Ohne Angabe dieser Adresse kann auch kein Körperspenderausweis ausgestellt werden. Außerdem können Sie in der Anlage 1 Personen mit Kontaktadressen benennen, die wir in Ihrem Namen zur Trauerfeier und Beisetzung einladen sollen. Sollten die benannten Personen ihre Adresse ändern, bitten wir Sie, uns die neue Anschrift mitzuteilen, damit wir nach Ihrem Versterben aktuelle Kontaktdaten Ihrer Hinterbliebenen in unseren Unterlagen haben.

 

5. Kann ein Organspender zusätzlich Körperspender sein?

Ist ein potentieller Körperspender zusätzlich Organspender, hat die Organspende Vorrang vor der Körperspende. Die Körperspende entfällt in diesem Fall. Sollte jedoch eine Organspende nicht möglich sein, kann die Überführung des Leichnams in das Institut für Anatomie und Zellbiologie erfolgen.

 

6. Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz ändere?

Sollte sich Ihre Wohnadresse ändern, bitten wir Sie um schnellstmögliche Benachrichtigung. Wenn Sie innerhalb des Einzugsbereichs unseres Instituts umziehen, stellen wir Ihnen einen neuen Körperspenderausweis aus und registrieren Ihren neuen Wohnsitz. Bei Umzug in ein Gebiet außerhalb des Einzugsbereichs unseres Instituts ist eine Körperspende nur dann bei uns möglich, wenn Sie für die Überführungskosten aufkommen (siehe Ziffer 13). Alternativ sind wir gerne bereit, Ihre Letztwillige Verfügung an ein Anatomisches Institut einer anderen Universität weiterzuleiten, das näher an Ihrem neuen Wohnort liegt, sofern dieses bereit ist, Sie als Körperspender zu registrieren.

 

7. Kann die Letztwillige Verfügung widerrufen werden?

Die Letztwillige Verfügung ist kein Vertrag, sondern eine Absichtserklärung, die jederzeit ohne Nennung von Gründen von beiden Seiten aus rückgängig gemacht werden kann. Ebenfalls kann es sein, dass wir Ihre Körperspende aus den in Ziffer 8 genannten Gründen nicht annehmen können. Bitte treffen Sie daher für den Fall einer Ablehnung des Leichnams eine anderweitige Vorsorge für den Todesfall.

Um Ihre letztwillige Verfügung über Ihre Körperspende zu widerrufen, bedarf es nur einer formlosen schriftlichen Nachricht an uns. Wir bestätigen Ihnen den Widerruf und vernichten alle Unterlagen, die uns von Ihnen vorliegen. Alle elektronisch gespeicherten Daten werden gelöscht.

 

 

 

8. Welche Körperspende kann nicht angenommen werden?

Eine Körperspende kann nur dann angenommen werden, wenn sie sich für den anatomischen Unterricht eignet. Wir können keine Körperspender mit hochinfektiösen, meldepflichtigen Erkrankungen annehmen (wie z. B. Tuberkulose, HIV-Infektion oder Virushepatitis) oder Körperspender, die mit einer anderen, ähnlich schweren, übertragbaren Krankheit infiziert sind. Weitere Gründe, die zu einer Ablehnung der Körperspende führen können, sind erhebliche anatomische Veränderungen als Folge von Krankheiten oder Unfällen, eine frische Operation, Freitod, eine in der Gerichtsmedizin oder der Pathologie vorgenommene Leichenöffnung, ein zu hohes Körpergewicht (über 100 kg), oder eine (verspätete) Benachrichtigung, die eine Überführung des Leichnams innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ihrem Tod unmöglich macht. Eine Körperspende kann auch dann abgelehnt werden, wenn der Tod an einem Ort eintritt, der außerhalb des Einzugsbereichs des Instituts für Anatomie und Zellbiologie liegt und die Kostenübernahme für die Überführung vom Sterbeort seitens des Körperspenders oder seiner Angehörigen nicht geregelt ist.

Um beurteilen zu können, ob wir Ihren Körper nach dem Versterben annehmen können, ist eine Einsicht in den vertraulichen Teil des Leichenschauscheins erforderlich, in der die Ursache des Versterbens und ggf. bekannte Vorerkrankungen dokumentiert sind. Wir bitten Sie daher, uns durch Ihre Unterschrift die Einsichtnahme in den vertraulichen Teil des Leichenschauscheines zu gewähren. Dies gilt für die Mitarbeiter des Bestattungsinstituts, die die Überführung vornehmen werden, sowie für die Beschäftigten des Instituts für Anatomie und Zellbiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen, die mit der Präparation Ihres Körpers betraut werden. Weiterhin bitten wir Sie, dass diese Informationen anonymisiert für Unterrichtszwecke eingesetzt werden dürfen, sodass den Studierenden ermöglicht wird, veränderte anatomische Verhältnisse in Beziehung zu etwaigen Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen zu bringen.

 

9. Wie gelangt mein Körper in das Institut für Anatomie und Zellbiologie?

Im Todesfall ist das Institut für Anatomie unter der Telefonnummer 0641/99-47012 (Dr. C. Nassenstein) oder -47060 (M. Golaszynski) oder -47062 (T. Stöhr) durch Angehörige, das Krankenhaus, das Altersheim oder den Hausarzt schnellstmöglich zu benachrichtigen, so dass der Körper innerhalb von 24 Stunden in das Institut für Anatomie und Zellbiologie überführt werden kann. Diese Telefone sind zu normalen Arbeitszeiten zu erreichen. Tritt der Tod außerhalb der normalen Arbeitszeiten, an einem Wochenende oder einem Feiertag ein, wenden sich die Angehörigen bitte an das von uns beauftragte Bestattungsunternehmen (Werner Bestattungen OHG, Telefonnummer 0641-34668). Die Beurkundung des Sterbefalles muss durch die Angehörigen vorgenommen werden. Ein Original der Sterbeurkunde ist dem Institut für Anatomie und Zellbiologie unverzüglich zuzusenden.

 

10. Wie lange verbleibt mein Körper im Institut für Anatomie und Zellbiologie?

Auf Grund der erforderlichen Konservierung der Gewebe des Körpers, sowie der für die Studien notwendigen Zeit, verbleibt der Leichnam in der Regel zwei bis drei Jahre in der Anatomie, Abweichungen sind ggf. möglich.  Erst nach dieser Zeitspanne können eine Feuerbestattung und die Beisetzung der Urne erfolgen. Informieren Sie bitte Ihre Angehörigen ausdrücklich über diesen sie oft belastenden Umstand.

 

11. Was geschieht mit dem Körper nach der Präparation?

Durch Ihre Letztwillige Verfügung wird das Institut für Anatomie und Zellbiologie Besorger der Bestattung. Sie können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

 

a) Wir veranlassen die Feuerbestattung und die Urnenbeisetzung. Im Regelfall erfolgt die Beisetzung auf einem eigens dafür reservierten Urnenfeld des Neuen Friedhofs in Gießen. Dieses Urnenfeld ist mit einem Gedenkstein versehen, auf dem die Studenten und Lehrenden der Medizin der Justus-Liebig-Universität den Mitbürgern danken, die durch ihre Letztwilligen Verfügungen nach ihrem Ableben der Medizin dienten. Ihre Angehörigen werden von uns, sofern Sie es wünschen, rechtzeitig über den Beisetzungstermin informiert und können dem Ökumenischen Gedenkgottesdienst und der Beisetzung beiwohnen.

 

b) Sie können sich für eine Urnenbeisetzung in einer eigenen Grabstätte entscheiden. Sollten Sie eine Beisetzung der Urne auf einer eigenen Grabstätte wünschen, so muss diese von den Angehörigen geregelt werden. Für die Überführung der Urne benötigen wir eine Bescheinigung der Friedhofsverwaltung, aus der hervorgeht, dass ein Grabplatz zur Verfügung steht. Legen Sie diese Wünsche bitte in Ihrer Letztwilligen Verfügung fest.  

 

c) Wenn Sie der Ausbildung junger Ärzte in besonderer Weise dienen wollen oder aus anderen Gründen keinen Wert auf die Bestattung nach Ablauf der zwei bis drei Jahre legen, können Sie uns Ihren Körper auch als Dauerspende zur Verfügung stellen. Er verbleibt dann bei Bedarf langzeitig in der Anatomie und wird erst viele Jahre später feuerbestattet und die Urne im Rahmen der jährlichen Trauerfeier beigesetzt. Diese Wahl ermöglicht uns die Herstellung von dauerhaften anatomischen Präparaten, die für Ausbildungs- und Fortbildungszwecke des Institutes benötigt werden. Nur in diesem Fall setzen Sie Ihre Unterschrift bitte unter die Sondervereinbarungen unten auf dem Vordruck der Letztwilligen Verfügung.

 

12. Welche Kosten fallen an?

Bei einer Übernahme des Leichnams in das Institut für Anatomie, übernehmen wir folgende Kosten:

Überführung des Leichnams vom Sterbeort in das Institut für Körperspender innerhalb des Einzugsgebietes des Instituts für Anatomie; Einäscherung; Kosten für die Urne, die Urnengrabstelle und die Beisetzung auf dem Urnenfeld des Neuen Friedhofs in Gießen. Bei Überführungen in private Grabstätten kommen wir für die Kosten der Überführung bis zu Ihrem Wunschfriedhof innerhalb Deutschlands auf.

 

Folgende Kosten werden nicht vom Institut für Anatomie übernommen:

Amtliche Gebühren (z.B. für die Leichenschau und das Ausstellen der Sterbeurkunde); Überführungen für Körperspender, die außerhalb des Einzugsgebietes versterben in das Institut für Anatomie und Zellbiologie; Überführungen, die von einem anderen als dem mit uns zusammenarbeitenden Bestatter vorgenommen werden; vorübergehende Aufbewahrung oder Kühlung des Leichnams an Wochenenden oder an Feiertagen vor der Überführung in unser Institut; die Kosten für die Anschaffung und Nutzung einer eigenen Grabstätte, sowie deren Grabpflege; Kosten für die private Beisetzung in der eigenen Grabstätte.

 

Wir behalten uns vor, die finanziellen Regelungen - abhängig von der Entwicklung der Bestattungskosten - zu ändern. Wir werden Sie natürlich von eventuellen Änderungen in Kenntnis setzen.

 

13. Ich lebe außerhalb des Einzugsbereichs der Universität Gießen und möchte trotzdem Spender in Gießen werden, bzw. ich bin nach einem Umzug nicht mehr im Einzugsbereich wohnhaft und möchte weiterhin als Körperspender in Gießen registriert sein. Was gibt es zu beachten?

Sofern Sie außerhalb des Einzugsbereichs des Instituts der Anatomie wohnhaft sind oder Ihren neuen Wohnsitz in diesen Bereich verlegt haben und keine anderen Gründe dagegensprechen, ist eine Registrierung als Körperspender möglich, wenn Sie für die Überführungskosten vom Sterbeort in das Institut für Anatomie aufkommen. Nach Eingang Ihrer Letztwilligen Verfügung senden wir Ihnen mit dem Körperspenderausweis und den beglaubigten Kopien Ihrer Letztwilligen Verfügung eine Rechnung über einen Betrag zu, der die Kosten für die Überführung von Ihrem Wohnort in das Institut für Anatomie nach momentanem Stand deckt. Der vereinbarte Betrag ist innerhalb von einem Monat auf das in der Rechnung genannte Konto der Justus-Liebig-Universität zu überweisen. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen eine Zahlungsbestätigung zu, die Ihre Letztwillige Verfügung in Kraft setzt.

Bei Widerruf Ihres Vermächtnisses ist eine Rückzahlung des Rechnungsbetrags ohne Aufschlag (Zinsen etc.) möglich. Sollte Ihr Leichnam nicht angenommen werden können, kann die Rückzahlung ohne Aufschlag an einen von Ihnen benannten Angehörigen vorgenommen werden. Sollte die benannte Person aufgrund Ihrer Angaben nicht ausfindig gemacht werden können und uns innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ihrem Versterben kontaktieren, fällt der Betrag dem Institut für Anatomie als Forschungszuwendung zu.

 

14. Wird die Körperspende vergütet?

Die Körperspende wird nicht vergütet. Ein Verkauf des Körpers (oder von Organen) zu Lebzeiten oder der Erhalt einer finanziellen Entschädigung ist aus ethisch-moralischen, juristischen wie auch aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

 

 

15. Kann ich einen finanziellen Beitrag leisten, der der Körperspende zugutekommt?

Um die Ausschmückung unseres Gräberfeldes in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sind wir auf Spenden angewiesen und wären für eine Spende sehr dankbar. Wir haben für derartige Spenden ein Grabpflegekonto errichtet. Überweisungen erbitten wir auf das Konto der Justus-Liebig-Universität Gießen bei der Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFFXXX, IBAN: DE93 500 500 0000 0100 6543, Stichwort Spende für PKST 62880082. Über diese Spende können wir Ihnen auf Anfrage eine Spendenquittung ausstellen lassen.

 

16. Was passiert mit meinen Daten?

Die Justus-Liebig-Universität verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Rahme Ihrer Registrierung als Körperspender/in. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 a der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit Ihrer Einwilligung.

Ihre Daten können denjenigen Beschäftigten der Justus-Liebig-Universität oder anderer Stellen der öffentlichen Verwaltung mitgeteilt werden, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihres Geburtsdatums erfolgt an das Bestattungsinstitut, das für die Überführung beauftragt wird, um die Identität des Spenders feststellen zu können, was durch den Abgleich der Angaben auf dem von uns ausgegebenen Körperspender-Ausweis mit z.B. einem Personalausweis erfolgt.

Ihre Daten bleiben gespeichert, so lange dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist.

Sie sind jederzeit berechtigt, über Ihre Daten Auskunft zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder ihre Verarbeitung einschränken zu lassen (Art. 15, 16 und 18 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung). Falls Sie die Datenverarbeitung für rechtswidrig halten, können Sie Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten erheben (Art. 77 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, § 55 des Hess. Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes). Darüber hinaus sind Sie berechtigt, Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen und die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wobei die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt (Art. 7 Abs. 3 und Art. 17. EU-DSGVO). Ferner können Sie verlangen, Ihre Daten in portabler Form übermittelt zu bekommen oder an einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen (Art. 20 EU-DSGVO).

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Justus-Liebig-Universität Gießen, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen, vertreten durch ihren Präsidenten. Datenschutzbeauftragte sind:

 

Axel P. Globuschütz
Ludwigstraße 23, Raum 227
35390 Gießen
Datenschutz@uni-giessen.de
Tel. 0641-99 12230

Dr. Robert Pfeffer
Ludwigstraße 23, Raum 221
35390 Gießen
Datenschutz@uni-giessen.de
Tel. 0641-99 12250

 

 

17. Wen kann ich bei Fragen zur Körperspende kontaktieren?

Primärer Ansprechpartner ist die Leitung der Prosektur, Frau Dr. med. Christina Nassenstein, PhD, Institut für Anatomie und Zellbiologie, Justus-Liebig-Universität, Aulweg 123, 35392 Gießen, Tel. 0641/99-47012, E-Mail: christina.nassenstein@anatomie.med.uni-giessen.de.

 

Das Merkblatt zum download finden Sie hier....

 

Stand 12/2018