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2.70.00 Nr. 3 Regelungen EDV-Arbeitsplätze des Bibiliothekssystems

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Regelungen für die Benutzung
der EDV-Arbeitsplätze des
Bibliothekssystems der Justus-Liebig-Universität


Präsidium
Regelungen EDV-Arbeitsplätze 20.02.2002

Das Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen hat nach § 42 Absatz 7 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) in Verbindung mit § 10 der "Ordnung für das Bibliothekssystem der Justus-Liebig-Universität Gießen" vom 20. Februar 2002 (StAnz. 06. Mai 2002, S. 1676f.) die folgenden Regelungen für die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze des Bibliothekssystems der Justus-Liebig-Universität erlassen:

INHALTSVERZEICHNIS

I. Benutzerkreis

(1) Die Nutzung des Internets im Bibliothekssystem der Justus-Liebig-Universität dient den Benutzerinnen und Benutzern des Bibliotheksystems zur Forschung, Lehre, Studium und zur beruflichen sowie allgemeinen Bildung.

(2) Zur Nutzung ist entweder eine Benutzerkennung, die vom Hochschulrechenzentrum für Mitglieder und Angehörige der Universität vergeben wird oder die Anmeldung mit einem gültigen Benutzerausweis der Universitätsbibliothek an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen notwendig.

(3) Es gilt die Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Justus-Liebig-Universität in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen wird auf die Benutzungsordnung für die Informationsverarbeitungssysteme (DV-Infrastruktur) des Hochschulrechenzentrums der Justus-Liebig-Universität Gießen in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.

II. Rechte und Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer

(1) Die Benutzerinnen und Benutzer sind berechtigt, die EDV-Arbeitsplätze im Bibliothekssystem für die unter I genannten Zwecke zu nutzen.

(2) Der Abruf von jugendgefährdenden oder rechtswidrigen Diensten sowie die Durchführung von Bestellungen oder Buchungen ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlungen zum Ausschluß von der Benutzung.
Es wird darauf hingewiesen, daß insbesondere folgende Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe stehen:

  • Ehrdelikte wie z.B. beleidigende Äußerungen in Mailinglisten oder Newsgroups (§ 185 ff. StGB)
  • das Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB)
  • das unbefugte Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten (§ 303 a StGB)
  • die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungwidriger Organisationen (§ 86 StGB) oder rassistischem Gedankengut (§ 130 StGB)
  • die Verbreitung von Pornographie im Internet (§ 184 Absatz 3 StGB)
  • der Abruf oder der Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie (§ 184 Absatz 5 StGB)
(3) Auch für sonstige Rechtsverstöße z.B. gegen Bestimmungen des Urheberrechts und des Lizenzrechts haften die Benutzer / innen.

(4) Den Benutzerinnen und Benutzern ist es nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzwerkkonfigurationen durchzuführen oder Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren.

III. Haftung der Benutzerinnen und Benutzer

(1) Entstehen der Bibliothek Schäden durch die unsachgemäße oder rechtswidrige Benutzung der Geräte und Medien, dann übernehmen die Benutzerinnen und Benutzer die Kosten für die Beseitigung des schuldhaft verursachten Schadens.

(2) Das Gleiche gilt, wenn der Bibliothek ein Schaden dadurch entsteht, daß Benutzerinnen und Benutzer ihre Zugangsberechtigung an Dritte weitergegeben oder Dritten zumindest fahrlässig den Zugang ermöglicht haben.

IV. Rechte und Pflichten des Bibliothekssystems

(1) Das Bibliothekssystem hat das Recht, den Abruf von Diensten, die gegen Bestimmungen des Datenschutzes, des Jugendschutzes oder des Strafgesetzbuches verstoßen, zu unterbinden.

(2) Die Nutzungsdauer des EDV-Angebots kann beschränkt werden.

V. Haftung des Bibliothekssystems

(1) Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die den Benutzerinnen und Benutzern auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihnen benutzten Medien entstehen.

(2) Darüber hinaus wird keine Haftung für fremde Inhalte übernommen, die von den von dem Bibliothekssystem zur Verfügung gestellten EDV-Arbeitsplätzen aus zugänglich sind.

(3) Desgleichen wird nicht gehaftet für Schäden, die den Benutzerinnen und Benutzern durch die Nutzung der EDV-Arbeitsplätze und der dort angebotenen Materialien an Dateien oder Medienträgern entstehen.

(4) Es wird keine Gewährleistung übernommen für die Funktionsfähigkeit der durch das Bibliothekssystem bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von diesen Arbeitsplätzen aus zugänglichen Informationen und Medien.

VI. Zustimmung der Benutzerinnen und Benutzer zu den Regelungen der Benutzung der EDV-Arbeitsplätze

(1) Vor Aufruf der angebotenen Programme an den EDV-Arbeitsplätzen müssen die Benutzerinnen und Benutzer durch Betätigung der "Enter"-Taste oder durch Anklicken von "OK" bestätigen, daß sie Kenntnis von diesen Regelungen haben und daß sie ihnen zustimmen.

(2) Nach Beendigung der Internetrecherche muß der Browser geschlossen und das Programm verlassen werden.

VII. Folgen einer mißbräuchlichen oder gesetzwidrigen Benutzung

(1) Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen können die Benutzerinnen und Benutzer von der Benutzung des Bibliothekssystems und / oder der DV Infrastruktur der Justus-Liebig-Universität Gießen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.