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6.40.12 Nr. 2 Studienordnung Studienelement "Grundlagen der Angewandten Informatik"

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Ordnung des Fachbereichs 12 Mathematik

der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
"Grundlagen der Angewandten Informatik"

Hinweisvom 18.04.1984
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche


Der Fachbereich 12 Mathematik stimmt der Wahl des Studienelements "Grundlagen der Angewandten Informatik" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu. § 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Grundlagen der Angewandten Informatik".

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Das Studienelement "Grundlagen der Angewandten Informatik" bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Angewandten Informatik zu erwerben.

§ 4
Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium des Studienelements "Grundlagen der Angewandten Informatik" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement "Grundlagen der Angewandten Informatik" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 7.12.1979 prüfen lassen kann.

(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 22 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.

(3) Die Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche ist aus Anlage 2 ersichtlich.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

1. eine Einführung in die EDV I

2. eine Einführung in die EDV II

3. eine Einführung in die Programmiersprache BASIC oder PASCAL

4. eine Einführung in die Textverarbeitung

(2) Die Leistungsnachweise werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
1. Klausur (Dauer: 3-5 Stunden) oder

2. mündliche Prüfung (mindestens 20 und höchstens 50 Minuten)

Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter ausgestellt. Der Veranstaltungsleiter legt vor Beginn der Veranstaltung fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis erbracht werden kann.
§ 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereiches zuständig.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.

Gießen, den 18.04.1984 gez. Schwartze
(Prof. Dr. rer. nat. Heinz Schwartze)
Dekan des Fachbereichs 12
Mathematik

ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 12 Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Grundlagen der Angewandten Informatik" vom 18.04.1984

Studienplan

WS

Einführung in die EDV I V 2 SWS Ü 1 SWS
Einführung in die Programmiersprache BASIC oder PASCAL V 2 SWS Ü 1 SWS
Physikalische Grundlagen der Informatik V 2 SWS
Betriebssysteme V 3 SWS
SS
Einführung in die EDV II V 2 SWS Ü 1 SWS
Dokumentation und Datenbanken V 2 SWS Ü 1 SWS
Vorlesungsfreie Zeit
Einführung in die Textverarbeitung Ü 2 SWS

(= 1wöchige Blockveranstaltung)
Einführung in die Programmiersprache COBOL oder FORTRAN V 2 SWS Ü 1 SWS

(= 3wöchige Blockveranstaltung)
V = Vorlesung, Ü = Übung


ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 12 Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Grundlagen der Angewandten Informatik" vom 18.04.1984

Empfehlung für die Gestaltung von
Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche

Falls der das Studienelement nachfragende Fachbereich in seiner Prüfungsordnung

a)
die Zulassungsvoraussetzung für die Meldung zur Prüfung
(Zahl der Leistungsnachweise)
b) Umfang und Art der Prüfung
c) die Prüfungsgegenstände

regelt, stellt er sicher, daß bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Vorschriften in der Prüfungsordnung nachstehend getroffene Regelung zugrundegelegt wird:

1. Zahl der Studiennachweise

4 Leistungsnachweise
2. Umfang und Art der Prüfung

Die Prüfung findet in mündlicher Form statt und dauert in der Regel 20 Minuten.
3. Prüfungsgegenstände

Aufbau eines Computers, technologische und physikalische Grundlagen der wichtigsten Bauelemente, Grundlagen der Informationstheorie, betriebsorganisatorische Grundlagen, Grundlagen der Programmierung anhand einer Programmiersprache (z.B. PASCAL oder BASIC), Grundlagen der Betriebssysteme, der Dokumentation, der Datenbanken und der Textverarbeitung, Anwendungsbereiche der Datenverarbeitung, Datennetze, Datensicherung und Datenschutz, historische Entwicklung der Datenverarbeitung.

Prüfungsordnungen, die bereits anderslautende Vorschriften als die vorgenannten enthalten, bleiben von dieser Regelung unberührt.





Erlaßgrundlage


FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 18.04.1984
Ausnahmeregelung gem.
§ 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 28.11.1984) - VA 5.1-424/671-13-1)



Änderungsbeschlüsse

keine