6.40.11 Nr. 9 Studienordnung Studienelement Galloromanistik / DaF
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vom 29.05.1982 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten
Der Fachbereich 11 - und Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas - stimmt der Wahl des Studienelements "Galloromanistik (Französisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Galloromanistik (Französisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache).
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
Ziel des Studiums
Das Studienelement "Galloromanistik (Französisch)" bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Galloromanistik zu erwerben.
Studienvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium des Studienelements richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 3. Juni 1983 (Abl. 1984, S. 103).
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden, und zwar
1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden,2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden.
(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.
(3) Die Prüfungsgegenstände sind in der Anlage 2 aufgeführt.
Studiennachweise
(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:
1. Propädeutikum Sprachwissenschaft2. Propädeutikum Literaturwissenschaft
3. Grammatik I und II
4. Übersetzung Deutsch-Französisch I
5. Übersetzung Französisch-Deutsch I
(2) Die Leistungsnachweise werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Klausur, gegebenenfalls mit Übungsarbeiten
Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter erteilt.
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereiches zuständig.
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
Gießen, den 26.05.1982 | gez. Giesemann (Prof. Dr. phil. Gerhard Giesemann) Dekan des Fachbereichs 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas |
zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Galloromanistik (Französisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" vom 26.05.1982
1. - 2. Semester
1. | Propädeutikum Sprachwissenschaft | 2 SWS |
2. | Propädeutikum Literaturwissenschaft | 2 SWS |
3. | Grammatik I und II | 4 SWS |
4. | Übersetzung Deutsch-Französisch I | 2 SWS |
5. | Übersetzung Französisch-Deutsch I | 2 SWS |
6. | Weitere sprachpraktische und landeskundliche Übungen | 6 SWS |
zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Galloromanistik (Französisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" vom 26.05.1982
Gute französische Sprachkenntnisse.
FBR |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. | 26.05.1982 |