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6.40.11 Nr. 9 Studienordnung Studienelement Galloromanistik / DaF

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Ordnung des Fachbereichs 11
Sprachen und Kulturen
des Mittelmeerraumes und Osteuropas
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
Galloromanistik (Französisch)
im Rahmen des Aufbaustudiengangs
"Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß
Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache)

Hinweis vom 29.05.1982

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

 


INHALTSVERZEICHNIS
§ 1  Geltungsbereich
§ 2  Dauer des Studiums
§ 3  Ziel des Studiums
§ 4  Studienvoraussetzungen
§ 5  Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6  Studiennachweise
§ 7  Studienfachberatung
§ 8  Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Prüfungsgegenstände

Der Fachbereich 11 - und Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas - stimmt der Wahl des Studienelements "Galloromanistik (Französisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Galloromanistik (Französisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache).

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Das Studienelement "Galloromanistik (Französisch)" bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Galloromanistik zu erwerben.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium des Studienelements richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 3. Juni 1983 (Abl. 1984, S. 103).

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden, und zwar

1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden,

2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.

(3) Die Prüfungsgegenstände sind in der Anlage 2 aufgeführt.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

1. Propädeutikum Sprachwissenschaft

2. Propädeutikum Literaturwissenschaft

3. Grammatik I und II

4. Übersetzung Deutsch-Französisch I

5. Übersetzung Französisch-Deutsch I

(2) Die Leistungsnachweise werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

- Klausur, gegebenenfalls mit Übungsarbeiten

Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter erteilt.

§ 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereiches zuständig.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.

Gießen, den 26.05.1982 gez. Giesemann
(Prof. Dr. phil. Gerhard Giesemann)
Dekan des Fachbereichs 11
Sprachen und Kulturen des
Mittelmeerraums und Osteuropas

ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Galloromanistik (Französisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" vom 26.05.1982

Studienplan (§ 5 Abs. 2)

1. - 2. Semester

1. Propädeutikum Sprachwissenschaft 2 SWS
2. Propädeutikum Literaturwissenschaft 2 SWS
3. Grammatik I und II 4 SWS
4. Übersetzung Deutsch-Französisch I 2 SWS
3. - 4. Semester
5. Übersetzung Französisch-Deutsch I 2 SWS
6. Weitere sprachpraktische und landeskundliche Übungen 6 SWS

ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Galloromanistik (Französisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" vom 26.05.1982

Prüfungsgegenstände (§ 5 Abs. 3)

Gute französische Sprachkenntnisse.



Erlaßgrundlage

FBR 
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 26.05.1982




Änderungsbeschlüsse

keine