6.40.09 Nr. 1 StO Studienelement Deutsch (Aufbaustudiengang Deutsch als Fremdsprache)
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Ordnung des Fachbereichs 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Deutsch im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 08. Dezember 1982 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten
Der Fachbereich 09 Germanistik stimmt der Wahl des Studienelements "Deutsch" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Deutsch" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache).
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
Ziel des Studiums
Das Studienelement Deutsch bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der deutschen Sprache und Literatur zu erwerben.
Studienvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium des Studienelements Deutsch richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Germanistik der Justus-Liebig-Universität Giessen für den Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 3. Juni 1983 (Abl. 1984, S. 107).
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden, und zwar
1. | Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden, |
2. | Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden. |
(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage.
§ 6
Studiennachweise
(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:
1. | Literaturwissenschaft |
ein Proseminar: Theorie und Methoden der Literaturwissenschaft | |
ein Hauptseminar: Ästhetische Theorie |
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2. | Literaturdidaktik |
ein Hauptseminar: Didaktische Modelle des Literaturunterrichts |
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3. | Sprachwissenschaft |
ein Hauptseminar: Sprachwissenschaftliche Pragmatik |
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4. | ein weiteres Proseminar nach Wahl |
aus den Studienbereichen Literaturwissenschaft, Literaturdidaktik, Sprachwissenschaft oder Sprachdidaktik |
(2) Im Leistungsnachweis bescheinigt der Veranstaltungsleiter den Studierenden die erfolgreiche Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Die Leistungsnachweise müssen auch auf einer schriftlichen Leistung beruhen. Der Veranstaltungsleiter gibt zu Beginn der Veranstaltung bekannt, in welchen Formen (Hausarbeit, Referat, Thesendisputation, Protokoll, Klausur) die Leistung erbracht werden kann, wobei mehrere Formen möglich sein müssen.
Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter erteilt.
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs zuständig.
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Giessen in Kraft.
Gießen, den 02.11.1983 | gez. Ehrismann (Prof. Dr. phil. Otfrid Ehrismann) Dekan des Fachbereichs 09 Germanistik |
ANLAGE
zur Ordnung des Fachbereichs 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Deutsch im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 02.11.1983
1. | Literaturwissenschaft | |
Einführung in die Literaturwissenschaft | 2 SWS | |
Proseminar: Theorie und Methoden der Literaturwissenschaft | 2 SWS | |
Vorlesung: Literatur und Geschichte | 2 SWS | |
Hauptseminar: Ästhetische Theorie |
2 SWS | |
2. | Literaturdidaktik | |
Proseminar: Erzählformen im Unterricht | 2 SWS | |
Hauptseminar: Didaktische Modelle des Literaturunterrichts |
2 SWS | |
3. | Sprachwissenschaft | |
Proseminar: Theorie und Methoden der Sprachwissenschaft | 2 SWS | |
Hauptseminar: Sprachwissenschaftliche Pragmatik |
2 SWS | |
4. | Sprachdidaktik | |
Proseminar: Didaktische Modelle des Sprachunterrichts | 2 SWS |
Erlaßgrundlage
FBR 09 |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. | 02.11.1983 |
Ausnahmeregelung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 20.06.1984 - V A 5.1-424/671-7-) |
Änderungsbeschlüsse
keine