6.40.01 Nr. 1 Studienordnung Studienelement Teilbereiche der Rechtswissenschaft
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Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Beginn des Studiums
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums im Studienelement
§ 6 Leistungsnachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 InkrafttretenAnlage 1: Studienplan Studienelement Privatrecht
Anlage 2: Studienplan Studienelement Öffentliches Recht
Anlage 3: Studienplan Studienelement Strafrecht und Kriminologie
Anlage 4: Empfehlung für die Prüfungsordnung
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium von Teilbereichen der Rechtswissenschaft als Studienelemente in den Studiengängen derjenigen Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität Gießen, die ein solches Studienelement zulassen.
§ 2
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student in dem jeweiligen Teilbereich der Rechtswissenschaft nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
§ 3
Ziel des Studiums
Das Studium soll den Studenten in die Lage versetzen, in dem von ihm gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft rechtswissenschaftliche Zusammenhänge zu überblicken und Probleme zu erkennen sowie rechtswissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse einzusetzen. § 4
Beginn des Studiums
Das Studium soll zum Wintersemester, es kann ausnahmsweise im Sommersemester aufgenommen werden.
§ 5Umfang und Aufbau des Studiums im Studienelement
(1) Der Fachbereich Rechtswissenschaften richtet nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 3 in folgenden Teilbereichen Studienelemente mit mindestens 18 Semesterwochenstunden ein:
I. | Privatrecht |
II. | Öffentliches Recht |
III. | Strafrecht und Kriminologie |
(2) Eine Verpflichtung des Fachbereichs, besondere Lehrveranstaltungen für Studenten des Studienelementes "Teilbereiche der Rechtswissenschaft" abzuhalten, besteht nicht.
§ 6
Leistungsnachweise
Innerhalb des jeweiligen Studienelements ist in dem gewählten Teilbereich ein Leistungsnachweis zu erbringen, entweder durch Teilnahme an der Übung für Anfänger mit mindestens zwei mit "ausreichend" bewerteten schriftlichen Arbeiten - wobei der Student wählen kann, ob er den Leistungsnachweis in Form von zwei Hausarbeiten oder zwei Klausuren oder je einer Hausarbeit und Klausur erbringen möchte - oder durch Teilnahme an einem Seminar mit einem mindestens "ausreichend" bewerteten, schriftlich vollständig ausgearbeiteten Referat.
Studienfachberatung
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen nimmt die Studienfachberatung wahr.
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
ANLAGE 1
zur Ordnung für das Studium des Studienelements Teilbereiche der Rechtswissenschaft
vom 01. Dezember 1982
Teilbereich I - Studienelement Privatrecht
Pflichtstudium:
Einführung in das Privatrecht mit Tutorenarbeitsgemeinschaften | 4 SWS 2 SWS AG |
Schuldrecht mit Arbeitsgemeinschaften | 5 SWS 2 SWS AG |
9 SWS 4 SWS AG |
Wahlpflichtstudium:
einschließlich einer Übung oder eines Seminars aus dem Teilbereich | 5 SWS |
ANLAGE 2
zur Ordnung für das Studium des Studienelements Teilbereiche der Rechtswissenschaft
vom 01. Dezember 1982
Teilbereich II - Studienelement Öffentliches Recht
Pflichtstudium:
Verfassungsrecht: Organisationsrecht oder Grundrechte mit Arbeitsgemeinschaften | 3 SWS 2 SWS AG |
Allgemeines Verwaltungsrecht mit Arbeitsgemeinschaften | 4 SWS 4 SWS AG |
8 SWS 4 SWS AG |
Wahlpflichtstudium:
einschließlich einer Übung oder eines Seminars aus dem Teilbereich | 6 SWS |
ANLAGE 3
zur Ordnung für das Studium des Studienelements Teilbereiche der Rechtswissenschaft
vom 01. Dezember 1982
Studienplan
Teilbereich III - Studienelement Strafrecht und Kriminologie
Pflichtstudium:
Einführung in das Strafrecht | 2 SWS |
Strafrecht - Allgemeiner Teil | 4 SWS |
Strafrecht - Besonderer Teil | 4 SWS |
Einführung in die Kriminologie | 2 SWS |
Kriminologie | 3 SWS |
15 SWS |
Wahlpflichtstudium:
einschließlich einer Übung oder eines Seminars aus dem Teilbereich | 3 -4 SWS |
Gießen, 01.12.1982 | gez. Kreuzer (Prof. Dr. Arthur Kreuzer) Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften |
ANLAGE 4
zur Ordnung für das Studium des Studienelements Teilbereiche der Rechtswissenschaft
vom 01. Dezember 1982
1. | Zahl der Leistungsnachweise |
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ein Leistungsnachweis in dem gewählten Teilbereich |
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2. | Prüfungsgegenstände |
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a) | Anlage 1) | ||
- | Grundlagen des Privatrechts | ||
- | Schuldrecht | ||
- | die Inhalte der vom Studenten gewählten Studiengegenstände des Wahlpflichtbereiches |
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b) | Anlage 2) | ||
- | Grundlagen des Öffentlichen Rechts (insbesondere des Verfassungsrechts) | ||
- | Verfassungsrecht I (Staatsorganisation, politischer und staatlicher Willensbildungsprozeß) oder | ||
- | Verfassungsrecht II (Grundrechte), entsprechend der vom Studenten gewählten Lehrveranstaltung | ||
- | Allgemeines Verwaltungsrecht (Grundlagen und Formen des Verwaltungshandelns und -verfahrens) | ||
- | die Inhalte der vom Studenten gewählten Studiengegenstände des Wahlpflichtbereiches |
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c) | Anlage 3) | ||
- | Grundlagen des Strafrechts | ||
- | Strafrecht, Allgemeiner Teil und Besonderer Teil | ||
- | Kriminalsoziologie | ||
- | Kriminologie | ||
- | die Inhalte der vom Studenten gewählten Studiengegenstände des Wahlpflichtbereichs |
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3. | Umfang und Art der Prüfung |
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Soweit bestehende Prüfungsordnungen keine anders lautende Regelung getroffen haben, findet die Prüfung in mündlicher Form statt und dauert in der Regel 30 Minuten. |
Gießen, 30.11.1983 | gez. Lange (Prof. Dr. Klaus Lange) Dekan des Fachbereichs 01 Rechtswissenschaften |
Erlaßgrundlage
Änderungsbeschlüsse
FBR |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. | 01.12.1982 |
genehmigt |
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1. Änderung | 30.11.1983 |
genehmigt |
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2. Änderung | 02.12.1987 |
genehmigt |