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6.40.01 Nr. 1 Studienordnung Studienelement Teilbereiche der Rechtswissenschaft

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Ordnung des Fachbereichs 01
Rechtswissenschaften
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
Teilbereiche der Rechtswissenschaft

Hinweisvom 01. Dezember 1982

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

INHALTSVERZEICHNIS


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Beginn des Studiums
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums im Studienelement
§ 6 Leistungsnachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan Studienelement Privatrecht
Anlage 2: Studienplan Studienelement Öffentliches Recht
Anlage 3: Studienplan Studienelement Strafrecht und Kriminologie
Anlage 4: Empfehlung für die Prüfungsordnung


§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium von Teilbereichen der Rechtswissenschaft als Studienelemente in den Studiengängen derjenigen Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität Gießen, die ein solches Studienelement zulassen.

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student in dem jeweiligen Teilbereich der Rechtswissenschaft nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Das Studium soll den Studenten in die Lage versetzen, in dem von ihm gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft rechtswissenschaftliche Zusammenhänge zu überblicken und Probleme zu erkennen sowie rechtswissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse einzusetzen.

§ 4
Beginn des Studiums

Das Studium soll zum Wintersemester, es kann ausnahmsweise im Sommersemester aufgenommen werden.

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums im Studienelement

(1) Der Fachbereich Rechtswissenschaften richtet nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 3 in folgenden Teilbereichen Studienelemente mit mindestens 18 Semesterwochenstunden ein:
I. Privatrecht
II. Öffentliches Recht
III. Strafrecht und Kriminologie

(2) Eine Verpflichtung des Fachbereichs, besondere Lehrveranstaltungen für Studenten des Studienelementes "Teilbereiche der Rechtswissenschaft" abzuhalten, besteht nicht.

§ 6
Leistungsnachweise

Innerhalb des jeweiligen Studienelements ist in dem gewählten Teilbereich ein Leistungsnachweis zu erbringen, entweder durch Teilnahme an der Übung für Anfänger mit mindestens zwei mit "ausreichend" bewerteten schriftlichen Arbeiten - wobei der Student wählen kann, ob er den Leistungsnachweis in Form von zwei Hausarbeiten oder zwei Klausuren oder je einer Hausarbeit und Klausur erbringen möchte - oder durch Teilnahme an einem Seminar mit einem mindestens "ausreichend" bewerteten, schriftlich vollständig ausgearbeiteten Referat.

§ 7
Studienfachberatung

Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen nimmt die Studienfachberatung wahr.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.






ANLAGE 1

zur Ordnung für das Studium des Studienelements Teilbereiche der Rechtswissenschaft
vom 01. Dezember 1982

Studienplan

Teilbereich I - Studienelement Privatrecht

Pflichtstudium:

Einführung in das Privatrecht mit Tutorenarbeitsgemeinschaften 4 SWS 2 SWS AG
Schuldrecht mit Arbeitsgemeinschaften 5 SWS 2 SWS AG

9 SWS 4 SWS AG


Wahlpflichtstudium:
einschließlich einer Übung oder eines Seminars aus dem Teilbereich 5 SWS






ANLAGE 2

zur Ordnung für das Studium des Studienelements Teilbereiche der Rechtswissenschaft
vom 01. Dezember 1982

Studienplan

Teilbereich II - Studienelement Öffentliches Recht

Pflichtstudium:

Verfassungsrecht: Organisationsrecht oder Grundrechte mit Arbeitsgemeinschaften 3 SWS 2 SWS AG
Allgemeines Verwaltungsrecht mit Arbeitsgemeinschaften 4 SWS 4 SWS AG

8 SWS 4 SWS AG


Wahlpflichtstudium:
einschließlich einer Übung oder eines Seminars aus dem Teilbereich 6 SWS






ANLAGE 3

zur Ordnung für das Studium des Studienelements Teilbereiche der Rechtswissenschaft
vom 01. Dezember 1982

Studienplan

Teilbereich III - Studienelement Strafrecht und Kriminologie

Pflichtstudium:

Einführung in das Strafrecht 2 SWS
Strafrecht - Allgemeiner Teil 4 SWS
Strafrecht - Besonderer Teil 4 SWS
Einführung in die Kriminologie 2 SWS
Kriminologie 3 SWS

15 SWS


Wahlpflichtstudium:
einschließlich einer Übung oder eines Seminars aus dem Teilbereich 3 -4 SWS





Gießen, 01.12.1982 gez. Kreuzer
(Prof. Dr. Arthur Kreuzer)

Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften





ANLAGE 4

zur Ordnung für das Studium des Studienelements Teilbereiche der Rechtswissenschaft
vom 01. Dezember 1982

Empfehlung für die Prüfungsordnung
1. Zahl der Leistungsnachweise

ein Leistungsnachweis in dem gewählten Teilbereich

2. Prüfungsgegenstände

a) Anlage 1)


- Grundlagen des Privatrechts


- Schuldrecht


- die Inhalte der vom Studenten gewählten Studiengegenstände des Wahlpflichtbereiches

b) Anlage 2)


- Grundlagen des Öffentlichen Rechts (insbesondere des Verfassungsrechts)


- Verfassungsrecht I (Staatsorganisation, politischer und staatlicher Willensbildungsprozeß) oder


- Verfassungsrecht II (Grundrechte), entsprechend der vom Studenten gewählten Lehrveranstaltung


- Allgemeines Verwaltungsrecht (Grundlagen und Formen des Verwaltungshandelns und -verfahrens)


- die Inhalte der vom Studenten gewählten Studiengegenstände des Wahlpflichtbereiches

c) Anlage 3)


- Grundlagen des Strafrechts


- Strafrecht, Allgemeiner Teil und Besonderer Teil


- Kriminalsoziologie


- Kriminologie


- die Inhalte der vom Studenten gewählten Studiengegenstände des Wahlpflichtbereichs

3. Umfang und Art der Prüfung

Soweit bestehende Prüfungsordnungen keine anders lautende Regelung getroffen haben, findet die Prüfung in mündlicher Form statt und dauert in der Regel 30 Minuten.




Gießen, 30.11.1983 gez. Lange
(Prof. Dr. Klaus Lange)

Dekan des Fachbereichs 01 Rechtswissenschaften




Erlaßgrundlage
Änderungsbeschlüsse

FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 01.12.1982
genehmigt


1. Änderung 30.11.1983
genehmigt


2. Änderung 02.12.1987
genehmigt