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6.30.08 Nr.1 Studienordnung Biologie Diplom vom 23.6.1999


6.30.08 Nr. 1
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Studienordnung
des Fachbereichs Biologie
der Justus-Liebig-Universität Giessen
für den Studiengang Biologie
mit dem Abschluß Diplom-Biologin/Diplom-Biologe
Hinweis vom 23. Juni 1999


FB 08 Genehmigung HMWK StAnz. Seite
StudO 23.06.1999 17.03.1999 Nr. 41/1999 3067


INHALTSVERZEICHNIS

§ 1    Geltungsbereich
§ 2    Dauer des Studiums
§ 3    Beginn des Studiums
§ 4    Studienvoraussetzungen
§ 5    Ziel des Studiums
§ 6    Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7    Lehr- und Lernformen
§ 8    Studiennachweise
§ 9    Studienfachberatung
§ 10  Europäisierung des Studiums
§ 11  Inkrafttreten
§ 12  Übergangsbestimmungen

Anlagen

Aufgrund § 47 Abs. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) erläßt der Fachbereich Biologie der Justus-Liebig-Universität Giessen die folgende Studienordnung:

§ 1
Geltungsbereich

(1) Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Biologie der Justus-Liebig-Universität Giessen vom 4. November 1998 Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Biologie an der Justus-Liebig-Universität Giessen mit dem Abschluß "Diplom-Biologin" bzw. "Diplom-Biologe".

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage der Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß sich die Studierenden nach 4 Semestern zur Diplom-Vorprüfung und nach weiteren 4 Semestern zur Diplomprüfung melden und ihr Studium innerhalb von 10 Semestern abschließen können.

§ 3
Beginn des Studiums

Das Studium wird in der Regel im Wintersemester aufgenommen. Bei einem Studienbeginn im Sommersemester sollte eine Studienfachberatung eingeholt werden.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Das Biologiestudium kann aufnehmen, wer die allgemeinen Studienvoraussetzungen erfüllt.

§ 5
Ziel des Studiums

(1) Ziel des Studiengangs Biologie ist es vor allem, die Studierenden auf berufliche Tätigkeitsfelder vorzubereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

(2) Hierbei wird dem Charakter des Faches Biologie und der Vielfalt des Berufsfeldes Rechnung getragen. Entsprechend der Breite des Faches und der steten Fortentwicklung seiner Inhalte ist das Studium der Biologie weit und umfassend angelegt.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium der Biologie gliedert sich in

a) das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern und

b) das Hauptstudium mit einer Dauer von 6 Semestern.

Das Hauptstudium schließt die Anfertigung der Diplomarbeit und die Diplomprüfung mit ein.

(2) Das Studium umfaßt höchstens 210 Semester-Wochenstunden (SWS) in den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, die sich etwa je zur Hälfte auf das Grund- und das Hauptstudium verteilen (§ 3 Abs. (3) der Diplomprüfungsordnung). Zeiten für die Anfertigung der Diplomarbeit sind hierin nicht enthalten.

(3) Der Fachbereichsrat legt auf der Grundlage der Studienordnung und der Diplomprüfungsordnung einen Studienplan (Anlage) fest, der den Studierenden empfiehlt, in welchem Semester vorteilhaft die einzelnen Vorlesungen, Praktika, Übungen und Seminare zu besuchen sind. Empfohlen wird der Besuch von Wahlvertiefungsveranstaltungen.

(4) Grundstudium

(4.1) Das Grundstudium dient der Aneignung von Grundkenntnissen und Arbeitsmethoden in Botanik, Zoologie, Ökologie, Genetik, Mikrobiologie, Anorganischer/Physikalischer Chemie, Organischer Chemie/Biochemie, Physik, Mathematik/Biometrie.

(4.2) Die Lehrveranstaltungen sind in Anlage 1 aufgeführt.

(4.3) Die in Anlage 1 genannten Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Den Studentinnen/Studenten wird die Teilnahme an geeigneten, zusätzlichen Wahlvertiefungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 9 SWS empfohlen.

(4.4) Das Grundstudium wird durch die Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Prüfungsfächer sind Botanik, Zoologie, Genetik, Mikrobiologie, Chemie und Physik. Die Durchführung der Prüfung wird in § 11 der Diplomprüfungsordnung geregelt.

(5) Hauptstudium

(5.1) Im Hauptstudium sollen die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft werden. Im Hauptstudium setzen die Studentinnen/die Studenten durch die Wahl von drei gleichberechtigten Prüfungsfächern Schwerpunkte. In den einzelnen Fächern werden Vorlesungen, Übungen für Fortgeschrittene, Spezialübungen, Seminare und Projektpraktika angeboten. Es wird empfohlen, an den Vorlesungen und den Übungen für Fortgeschrittene in den einzelnen Fächern vor Besuch der Spezialübungen teilzunehmen. Jede Studentin/jeder Student nimmt nur an einem Projektpraktikum teil. Das Projektpraktikum sollte in dem Fach belegt werden, in dem die Diplomarbeit angefertigt werden soll. Eine Übersicht über die geforderten Lehrveranstaltungen ergibt sich aus Anlage 2.

(5.2) Voraussetzung für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen des Hauptstudiums ist eine erfolgreich abgelegte Vordiplom-Prüfung in Biologie. Über Ausnahmen, insbesondere bei Austauschstudentinnen und -studenten, entscheidet nach Einzelfallprüfung der Prüfungsausschuß.

(5.3) Regelungen für den Zugang bei Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl

1. Die Aufnahmekapazität für die Unterrichtsveranstaltungen in den einzelnen Fächern ist durch die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung der Lehreinheit Biologie begrenzt.
2. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums können daher zu den Übungen und Projektpraktika gemäß Abs. 5.1 je Semester nur so viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden, wie Plätze vorhanden sind. In folgender Reihenfolge werden berücksichtigt:

2.1

Studierende, die nach dem erfolgreich abgelegten Vordiplom im vorangegangenen Semester einen Anspruch auf einen Platz in dem Fach oder in einer Veranstaltung hatten, sich gemeldet haben und nicht berücksichtigt werden konnten. Sind innerhalb dieser Gruppe mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorhanden, werden sie in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt.
2.1.1 50 % der Plätze werden an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die das Vordiplom am erfolgreichsten abgelegt und dabei mindestens die Note "befriedigend" erreicht haben. Die Plätze werden so vergeben, daß zunächst die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Noten (in der Reihenfolge "sehr gut", "gut", "befriedigend") berücksichtigt werden. Reichen die Plätze für eine Notengruppe der so definierten Bewerberinnen und Bewerber nicht aus, entscheidet das Los.
2.1.2 Weitere 10 % der Plätze können durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des betreffenden Faches vergeben werden. Über Härtefälle entscheidet die Dekanin/der Dekan.

2.1.3 Die danach verbleibenden Plätze werden unter denjenigen Studierenden, die nach 2.1.1 und 2.1.2 keinen Platz bekommen haben, verlost.

2.2

Studierende, die nach 2.1 einen Anspruch auf einen Platz gehabt hatten, aber nicht berücksichtigt werden konnten, werden im darauffolgenden Semester vorrangig - vor Studierenden der Gruppe 2.1 - berücksichtigt.

2.3

Studierende, die nach erfolgreich abgelegtem Vordiplom in diesem Semester einen Anspruch auf einen Platz in den Übungen und Projektpraktika gemäß Abs. 5.1 haben. Sind mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorhanden, werden sie in der in den Ziffern 2.1.1 bis 2.1.3 genannten Reihenfolge berücksichtigt.

(5.4) Die vom Fachbereich Biologie im Rahmen des Hauptstudiums in den einzelnen Fächern angebotenen Unterrichtsveranstaltungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung des Studienführers.

(5.5) Zusätzlich zu den belegten Veranstaltungen im Rahmen der drei gewählten Fächer besucht die Studentin/der Student während des Hauptstudiums weitere frei gewählte Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Fachbereichs im Umfang von 15 SWS. Davon müssen mindestens 50% als Übungen oder Praktika absolviert werden.

(5.6) Jede Studentin/jeder Student nimmt an einer Großen Exkursion im Umfang von 7 - 10 Tagen Dauer teil.

(5.7) Der Besuch von Wahlvertiefungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 14 SWS wird empfohlen.

§ 7
Lehr- und Lernformen

(1) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung von Wissensstoff. In Übungen, Praktika und auf Exkursionen werden Aspekte des Vorlesungsstoffes vertieft.

(2) Übungen knüpfen an den Vorlesungsstoff an und sollen durch Anwendung auf konkrete, exemplarische Probleme sowie durch eigenständige Bearbeitung durch die Studierenden den Wissensstoff einüben und vertiefen. Übungen finden in kleinen Gruppen und unter Anleitung statt. Sie können auch Hausaufgaben einschließen. Übungen dienen auch der Selbstkontrolle des Wissensstandes.

(3) Praktika ermöglichen den Studierenden die Durchführung von Experimenten unter Anleitung. Die Studierenden sollen Laborerfahrung gewinnen und lernen, eine Messung zu planen, vorzubereiten, durchzuführen, zu interpretieren und zu analysieren sowie zu dokumentieren.

(4) Seminare dienen der Erarbeitung spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen und dem Erlernen der Vortragstechnik einschließlich der Diskussion. Die Anforderungen des vorgeschriebenen Seminars sollen sich auf einem angemessenen Niveau bewegen.

(5) Im Rahmen des Projektpraktikums erwerben die Studierenden die methodischen Grundlagen für die Diplomarbeit.

(6) In der Diplomarbeit bearbeiten die Studierenden unter Anleitung ein Problem ihrer Fachrichtung selbständig nach wissenschaftlichen Methoden.

(7) Exkursionen sollen die Studierenden in die wissenschaftliche Geländearbeit einführen oder sie dienen dem Besuch von Forschungseinrichtungen und Fertigungseinrichtungen außerhalb der Universität.

(8) In Kolloquien werden aktuelle Einzelthemen aus der Biologie vorgestellt. Allen fortgeschrittenen Studierenden wird eine Teilnahme an diesen Wahlvertiefungsveranstaltungen empfohlen.

§ 8
Studiennachweise

(1) Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs- und Teilnahmenachweisen regelt Anlage 1, § 1 und 2 der Diplomprüfungsordnung.

(2) Leistungsnachweise (Scheine) werden bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung von der Veranstaltungsleiterin/dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Die Leistungsnachweise beruhen entweder auf einer schriftlichen Hausarbeit, mehreren schriftlichen Hausaufgaben, schriftlichen Projektberichten, schriftlichen Protokollen, einer mündlichen Prüfung von in der Regel 20 Minuten Dauer, einem Referat oder einer Klausur. Vor Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin/der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist. In den Seminaren wird ein Vortrag mit Diskussion verlangt.

§ 9
Studienfachberatung

(1) Für die individuelle Studienfachberatung stehen die Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und die Studienberaterinnen/ Studienberater des Fachbereichs zur Verfügung.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zu Studienbeginn, vor Prüfungen und in den Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienortwechsels und vor dem Beginn des Hauptstudiums.

§ 10
Europäisierung des Studiums

Um Studentinnen und Studenten zu einer optimalen Nutzung ihres Studiums in der Europäischen Union zu verhelfen, wird das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System, ECTS), einschließlich der ECTS-Schlüsseldokumente, eingeführt. Der Berechnungsschlüssel beträgt durchgängig für Grund- und Hauptstudium 1,25 ECTS-Anrechnungspunkte pro Semesterwochenstunde. Das Projektpraktikum wird pauschal mit 30 ECTS-Punkten berechnet, die Große Exkursion mit 4 SWS = 8 ECTS-Punkten.

§ 11
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

§ 12
Übergangsbestimmungen

Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, können wählen, ob sie es nach dieser Studienordnung oder nach den bisherigen Vorschriften unter Beachtung von § 31 der Diplomprüfungsordnung fortführen und beenden wollen.


Gießen, 13. August 1999

Prof. Dr. Wolfgang Clauß
Dekan des Fachbereichs Biologie

Anlage 1

Studienplan für das Grundstudium Biologie mit Diplom als vorgesehenem Abschluß
Während der Semester 1 - 4 empfiehlt es sich, darüber hinaus an Wahlvertiefungsveranstaltungen von mindestens 9 SWS Umfang teilzunehmen.

Semester
Pflicht-Veranstaltungen V = Vorlesung 1 WS 2 SS 3 WS 4 SS Leistungs-Schein (L)
Einführung in die Chemie (V) 4 SWS
Anorganisch-chemisches Praktikum für Biologen 8 SWS L
Organisch-chemisches bzw. Biochemisches Praktikum für Biologen 12 SWS L
Einführung in die Physik (V) 4 SWS
Physikalisches Anfänger-Praktikum 3 SWS 3 SWS L
Übungen zur Biometrie mit Vorlesung 2 SWS L
Eingangsseminar Biologie 2 SWS
Einführung in die Allgemeine Botanik (V) 2 SWS
Botanik: Evolution und Stammesgeschichte (V) 1 SWS
Einführung in die Zoologie (V) 3 SWS
Allgemeine Ökologie (V) 1 SWS
Übungen zur Kenntnis des Baus der Pflanzen und Tiere:
I. Morphologie und funktionelle Anatomie der Spermatophyten (2 SWS)
II. Biologie, Bau und Funktion der Tiere (7 SWS)
III. Biologie, Bau und Funktion der Pflanzen I: Algen, Pilze, Flechten (2 SWS)
IV. Biologie, Bau und Funktion der Pflanzen II: Moose, Farne, Samenpflanzen (2 SWS)

2 SWS


7 SWS



2 SWS




2 SWS
L
Übungen zur Formenkenntnis der Pflanzen und Tiere:
I. Gefäßpflanzen, mit Exkursionen (2 SWS),
Vegetationskunde (V mit Übungen: 1 SWS)
II. Tiere, mit Exkursionen (3 SWS)
6 SWS L
Physiologie der Pflanzen (V) 3 SWS
Physiologie der Tiere (V) 3 SWS
Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere 6 SWS L
Tierökologie (V) 1 SWS
Pflanzenökologie (V) 1 SWS
Übungen zur Ökologie 4 SWS L
Allgemeine Genetik (V) 1 SWS
Genetik II (V) 3 SWS
Übungen zur Genetik 3 SWS L
Einführung in die Mikrobiologie (V) 2 SWS
Übungen zur Mikrobiologie 5 SWS L
Zeitlicher Umfang der Vorlesungen: 14 SWS  9 SWS  5 SWS  3 SWS
der Praktika:  3 SWS  3 SWS  8 SWS 12 SWS
der Übungen:  2 SWS 12 SWS 12 SWS 11 SWS
der Seminare: 2 SWS

Anlage 2 (DPO-A2FÄ.DOC)

Übersicht über Art und Umfang der in den einzelnen Fächern des Hauptstudiums des Studiengangs Biologie/Diplom zu besuchenden Lehrveranstaltungen.

Fächer

Vorlesungen

Übungen für Fortgeschrittene

Spezialübungen

Seminare

Projektpraktika

Spezielle Botanik/Allgemeine Botanik

4 SWS, WP

7 SWS, P

5 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Pflanzenphysiologie

4 SWS, P

7 SWS, P

5 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Spezielle Zoologie/Allgemeine Zoologie

4 SWS, WP

7 SWS, P

5 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Tierphysiologie

4 SWS, P

5 SWS, P 2 SWS, P

5 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Zellbiologie

2 SWS, P 2 SWS, WP

5 SWS, P 2 SWS, WP

5 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Mikrobiologie

6 SWS, P

5 5 SWS, P

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Genetik

4 SWS, P

3 x 4 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Biochemie

4 SWS, WP

7 SWS, P

5 SWS, P

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Anthropologie

2 SWS, WP

2,5 SWS, P 1 , 2) 4 SWS, P 2) + 5 SWS, P 3)

2,5 SWS, P 2)

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Ökologie

4 SWS, P/WP

2 SWS, P 5 SWS, P

5 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Entwicklungsbiologie

4 SWS, WP

5 SWS, P 2 SWS, WP

5 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Biologiedidaktik

4 SWS, P

2 SWS, P 2 SWS, P

3 x 2 SWS, WP 2 SWS, P

2 SWS, P

15 SWS, WP 6)

Biophilosophie

8 SWS, P/WP

1 SWS, WP 4) 5 SWS 5)

2 SWS, WP

2 SWS, WP

15 SWS, WP 6)

Zusätzlich zu den oben genannten Veranstaltungen nimmt jede(r) Studierende an einer Großen Exkursion von 7-10 Tagen Dauer aus dem Angebot des Fachbereichs teil (WP).

1) Anthropologische/humanbiologische Anfängerübung
2) Alternativ können Übungen aus den Fächern Zoologie, Tierphysiologie, Genetik, Mikrobiologie und Biochemie frei gewählt werden.
3) Anthropologische Exkursion
4) Begleitseminar zu einer Vorlesung
5) Anthropologische Exkursion oder Übungen in Anthropologie/Humanbiologie
6) Jede(r) Studierende im Hauptstudium nimmt in der Regel nur an einem Projektpraktikum teil. Das Projektpraktikum sollte in dem Fach belegt werden, in dem die Diplomarbeit angefertigt werden soll.

P = Pflichtveranstaltung.
WP = Wahlpflichtveranstaltung.

Die Teilnahme an Wahlvertiefungsveranstaltungen im Umfang von 14 SWS wird empfohlen.