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Corona-Hinweise für das WS 22/23 (insbesondere Prüfungen)

(Stand 10.02.23)

Nach aktuellem Stand können alle Präsenzprüfungen, insbesondere die der anstehenden Zwischenprüfungsphase des WS 22/23, wie geplant stattfinden.

Das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske) wird in allen Gebäuden der JLU (insbesondere dort, wo ausreichende Abstände nicht eingehalten werden können) weiterhin dringend empfohlen

Insbesondere die Nutzung von gut sitzenden FFP2-Masken ermöglicht es, sich selbst und andere effektiv vor einer Infektion zu schützen!

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Solidarität.

 

Prüfungen im WS 22/23

 

Zwischenprüfungsklausuren des WS 22/23 (regulärer Termin + Wiederholungstermin)

(Stand: 23.03.23)

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte, die sich insbesondere durch die bis heute getroffenen "Corona-Maßnahmen" hinsichtlich der Zwischenprüfung auch noch im aktuellen WS 2022/23 ergeben, zusammengefasst.

 

  1. In jeder im WS 2022/23 nicht bestandenen Klausur wird − sofern er nicht zu einem früheren Klausurtermin bereits in FlexNow hinterlegt wurde − einmalig der "Corona-Freiversuch" nach § 4 Abs. 4 der Satzung über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie (im Folgenden: Corona-Satzung) gewährt − es sei denn, das Nichtbestehen beruht auf einem Täuschungsversuch (§ 4 Abs. 4 Halbsatz 2 Corona-Satzung). Es werden somit je Veranstaltung − sofern kein Täuschungsversuch begangen wurde − maximal drei Klausurversuche eingeräumt.

 

  1. Der "Corona-Freiversuch" stellt einen zusätzlichen Klausurversuch dar, der im Anschluss an die Notenbekanntgabe (jeweils gleichzeitig für alle Klausuren eines Termins und gesondert für die regulären und die Wiederholungstermine) in FlexNow eingetragen wird. Er verfällt nicht, falls er im WS 2022/23 nicht wahrgenommen wird, kann also in „Einführung in das Privatrecht“ auch erst im SS 2023, in den anderen Klausuren grundsätzlich auch im WS 2023/24 angetreten werden. Beachten Sie allerdings, dass Sie die Zwischenprüfung in sechs Semestern (Verlängerung durch die Corona-Satzung auf sieben bzw. acht Semester; siehe unten 4) abschließen sollten.

 

  1. >> NEU: Die Zwischenprüfungsordnung sieht seit dem WS 2022/23 keine zwingende Semesterbindung für die regulären Abschlussklausuren mehr vor. Da der Stoff der höheren allerdings auf demjenigen der niedrigeren Semester aufbaut, wird seitens des Fachbereichs dringend empfohlen, an den Klausuren zumindest im Erstversuch in der im Studienplan vorgesehenen Reihenfolge teilzunehmen. Das heißt: Wer sich im ersten Fachsemester befindet, sollte sich zu denjenigen Klausuren anmelden, die für das erste Fachsemester vorgesehen sind; wer im zweiten Fachsemester studiert, sollte sich zu denjenigen Klausuren anmelden, die für das zweite Fachsemester vorgesehen sind, usw.

Darüber hinaus wird die pandemiebedingte Befreiung von der Teilnahmepflicht auch im WS 2022/23 seitens unseres Fachbereichs eingeräumt. Es steht Ihnen somit weiterhin frei, an einzelnen oder allen angebotenen Klausuren zum regulären oder zum Wiederholungstermin teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme wird nicht als Fehlversuch gewertet; ein Attest braucht nicht eingereicht zu werden. Wir empfehlen Ihnen, gleichwohl studienplanmäßig an den Klausuren teilzunehmen, um Ihr Studium nicht ohne Not zu verlängern und die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (siehe unten 4) einhalten zu können!

Die fristgerechte Anmeldung in FlexNow ist weiterhin eine zwingende Voraussetzung für Ihre Teilnahme an einer Klausur. Sollten Sie trotz einer Anmeldung in FlexNow nicht an einer Klausur teilnehmen, bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen dringend darum, sich in Stud.IP von der bzw. den betreffenden Klausur(en) wiederabzumelden. Die Abmeldefenster in Stud.IP werden nach Ablauf der Anmeldefrist freigeschaltet werden. Eine gesonderte Rundmail hierzu wird dann folgen.

 

  1. Die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung verlängert sich für alle Studierenden, die in der Zeit vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2022/23 mindestens zwei Semester für Rechtswissenschaft immatrikuliert waren, um zwei Semester auf acht Fachsemester. Für Studierende, die innerhalb dieses Zeitraums ein Semester für Rechtswissenschaft immatrikuliert waren, verlängert sich die Frist um ein Semester auf sieben Fachsemester (§ 6 Corona-Satzung; siehe auch § 11 Abs. 4 Zwischenprüfungsordnung). Nicht als Fachsemester zählen insbesondere Urlaubssemester (zur Beurlaubung siehe hier!).

Sollten acht Fachsemester nicht zur Wahrnehmung aller "Corona-Freiversuche" ausreichen, wird im Einzelfall geprüft werden, ob eine individuelle Fristverlängerung möglich ist; eine pauschale Aussage kann hierzu leider nicht getroffen werden. Eine entsprechende Prüfung wird zu gegebener Zeit auf individuellen Antrag vorgenommen (nicht im Voraus!).

 

  1. Weiterhin gilt, dass Studienverläufe, die sich lediglich aufgrund der oben geschilderten Maßnahmen ergeben, nicht individuell besprochen werden können, sodass von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen ist. Mit Hilfe der erteilten Informationen wird jede und jeder Studierende in die Lage versetzt, anhand der Eintragungen in FlexNow problemlos selbst zu berechnen, wie viele Versuche je Klausur verbleiben und wie viel Zeit ihr bzw. ihm noch eingeräumt wird, um die Zwischenprüfung abzuschließen.

 

Ab Freitag, 24.03.2023, 10.00 Uhr besteht noch die Möglichkeit, sich von den Wiederhoungsklausuren der Zwischenprüfung in "Einführung in das Privatrecht", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Verfassungsrecht: Grundrechte" abzumelden (Nichtteilnahmemeldung unter Stud.IP-Veranstaltung --> Teilnehmende --> Zusatzangaben --> Haken setzen "ich nehme nicht teil" --> speichern). Die Links zur Abmeldung lauten:

 

  • Privatrecht (Klausur vom 28.03.):

https://studip.uni-giessen.de/seminar_main.php?auswahl=3cb1d0eb0468155fc018adc498cc13fb

 

  • Allgemeines Verwaltungsrecht (Klausur vom 29.03.):

https://studip.uni-giessen.de/dispatch.php/course/details?sem_id=628fea0dc8e9b48776907c58c6570526&again=yes

 

  • Grundrechte (Klausur vom 30.03.):

https://studip.uni-giessen.de/dispatch.php/course/details?sem_id=fb15eda3ee941306d660036b2d6c068e&again=yes


Von "Sachenrecht" und "Strafrecht BT II" kann in Stud.IP zwar keine Abmeldung mehr erfolgen. Dies hat für Sie aber keinerlei Nachteil, denn die Abmeldung dient zwar den Professuren zur besseren Planbarkeit (weshalb wir dankbar sind, wenn sie bei Nichtteilnahme vorgenommen wird), hat jedoch keine prüfungsrechtliche Bedeutung. Wer also in FlexNow angemeldet ist, darf teilnehmen. Aufgrund der in diesem Semester letztmals bestehenden Befreiung von der Teilnahmepflicht muss aber nicht teilgenommen werden. Die Nichtteilnahme führt daher trotz Anmeldung nicht zum Fehlversuch, sondern es wird ein Attest hinterlegt und damit die Versuchszählung gestoppt werden (Atteste brauchen allerdings auch in diesem Termin nicht eingereicht zu werden!).


Beachten Sie bitte zusätzlich:

  1. Alle Veranstaltungen sind in sich "geschlossen", d.h., Sie können sich nicht selbst als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer ein- oder austragen.
  1. Es ist sichergestellt, dass unter den Studierenden nicht sichtbar ist, wer sich für die Abmeldeoption entschieden hat und wer nicht. Ihre Sichtbarkeit als Klausurteilnehmerin bzw. -teilnehmer können Sie, wenn Sie nicht von den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesehen werden möchten, selbst ausschalten. Dann werden Sie nur noch vom Dozenten und Tutor der Veranstaltung gesehen.

 

Der Studiendekan und das Team des Prüfungsamts bedanken sich für Ihre Kooperation im Voraus und
wünschen Ihnen für die Klausuren dieses Semesters viel Erfolg!

 

Die Zwischenprüfungsklausuren des WS 22/23 finden nach Vorlesungsende statt. Die genauen Prüfungstermine, -orte und -modalitäten finden Sie auf den Seiten des Zwischenprüfungsamts (unter Termine und Fristen, fortlaufend aktualisiert).


Behalten Sie bitte Ihr universitäres E-Mail-Postfach im Auge!

 

Die Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren über FlexNow (Wiederholungstermin) erfolgt nach den bekannten Regularien und ist
im Zeitraum vom  20.03.2023 (7.00 Uhr, Montag) bis zum 23.03.2023 (12.00 Uhr, Donnerstag) möglich.
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, nach deren Ablauf
keine Anmeldung mehr möglich ist!

 

Befreiung von der Teilnahmepflicht bei Präsenz-Prüfungsterminen

(Stand: 31.01.22)

Die pandemiebedingte Befreiung von der Pflicht, an aktuellen Präsenz-Prüfungsterminen teilzunehmen, wird seitens des Fachbereichs im WS 22/23 noch eingeräumt (siehe oben!). Studierende können stattdessen auch den nächsten regulären Prüfungstermin für angesetzte Präsenzprüfungen in der Verantwortung der JLU nutzen.

 

Wer trotz Anmeldung an einer oder mehreren Klausuren nicht teilnimmt, bekommt daher in FlexNow ein Attest eingetragen, das dazu führt, dass kein Fehlversuch vorliegt, sondern der betreffende Versuch "genullt" wird. Ein Attest braucht hierfür nicht vorzuliegen!

 "Corona-Freiversuch"

(Stand: 27.09.22)

Nach § 4 Abs. 4 Corona-Satzung wird in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 20/21, SS 21, WS 21/22, SS 22 und WS 22/23 einmalig ein zusätzlicher Versuch eingeräumt. Dies gilt somit auch für unsere Zwischenprüfungsklausuren und für die Schwerpunktbereichsprüfung.

 

Beruht das Nichtbestehen jedoch auf einem Täuschungsversuch, wird der Freiversuch nicht gewährt.

 

Der Freiversuch wird hinterlegt, wenn eine Klausur nicht bestanden wurde. Wurde trotz Anmeldung nicht teilgenommen, wird ein Attest hinterlegt.

 

Abbildung des "Corona-Freiversuchs" in FlexNow

(Stand: 10.02.23)

Wenn Sie an der Prüfung teilgenommen nicht bestanden haben sollten, wird Ihnen der "Corona-Freiversuch" eingeräumt. In Ihrer FlexNow-Ansicht wird dann hinter der Bewertung der Klammerzusatz "Freiversuch Corona" erscheinen.

 

Bitte sehen Sie bis auf Weiteres von Nachfragen zu individuellen Studienverläufen ab ("Wie verhält es sich, wenn ich in der Klausur ... einen Corona-Exit gemacht, dann im Wiederholungstermin nicht bestanden habe und in der Klausur ..."  etc.). Mit Hilfe der oben erteilten Informationen wird jede und jeder Studierende in die Lage versetzt, anhand der Eintragungen in FlexNow problemlos selbst zu berechnen, wie viele Versuche je Klausur verbleiben und wie viel Zeit ihr bzw. ihm noch eingeräumt wird, um die Zwischenprüfung abzuschließen.

 

Eintragung der "Corona-Freiversuche" und Atteste für die regulären Klausuren

(Stand: 17.03.23)

Die "Corona-Freiversuche" für die regulären Klausuren der Zwischenprüfung wurden heute in FlexNow eingetragen.

Sofern trotz Anmeldung nicht teilgenommen wurde, ist ein Attest eingetragen, um die Versuchszählung anzuhalten, sodass kein Fehlversuch vorliegt und kein Versuch verlorengeht!


Überschneidung mit Praktika

(Stand: 24.08.22)

Im Überschneidungsfall können bei den Professuren entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage bei den Praktikumsstellen erbeten werden. Nähere Informationen werden ggf. rechtzeitig vor den Wiederholungsklausuren an dieser Stelle gegeben.

 

Zwischenprüfungszeugnisse

(Stand: 19.05.22)

Sie können selbst eine Übersicht (Transcript of Records) in FlexNow tagesaktuell erzeugen, in der Ihre einzelnen Klausurleistungen und ggf. das Bestehen der Zwischenprüfung vermerkt sind. Dieser Ausdruck wird mit einem sog. Verifikationscode versehen sein, mit dessen Hilfe diejenige Stelle, bei der die Übersicht vorgelegt wird (z.B. das Studentenwerk), deren Echtheit überprüfen kann. Daher ist die Übersicht ohne Stempel und Unterschrift des Prüfungsamts gültig und stellt somit wiederum einen rechtsgültigen Nachweis über die erbrachten Leistungen und eine bestandene Zwischenprüfung dar.

 

Eine Anleitung zum Vorgehen steht nach dem Login in FlexNow unter "Aktuelles" zur Verfügung.

 

Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen für den Zeitraum vom WS 19/20 bis zum WS 22/23

(Stand: 21.12.22)

Wer in der Zeit vom WS 19/20 bis zum WS 22/23 eine Hausarbeit und (mindestens) eine Klausur bestanden hat bzw. besteht, erhält den „großen Schein“. Die Reihenfolge der Erbringung ist unbeachtlich. Die Klausur kann - im Rahmen der pandemiebedingen eingeschränkten Raumkapazitäten - beliebig oft wiederholt werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Hausarbeit bestanden, kann die Klausur im SS 23 ein letztes Mal versucht werden. Es darf dann an allen Klausuren des SS 23 teilgenommen werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Klausur bestanden, kann die Hausarbeit im SS 23 ein letztes Mal versucht und muss dann in der dem SS 23 vorausgehenden (!) vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden.

Am Erfordernis eines „ernsthaften Klausurversuchs“ wird während des gesamten Geltungszeitraums pandemiebedingt nicht festgehalten.

 

Schwerpunktbereichsprüfung

(Stand: 19.05.22)

Um pandemiebedingte Verzögerungen des Studiums zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Rücktrittsrechte, Verlängerung der Bearbeitungszeiten, Fehlversuch) auszugleichen, hat der Fachbereichsrat beschlossen, dass das SS 21 und das WS 21/22 nicht auf die Anzahl der Fachsemester angerechnet werden sollen, die bei der Berechnung der Studiendauer bis zum Freiversuch in der Schwerpunktbereichsprüfung nach § 18 Absatz 1 Schwerpunktbereichsordnung zugrunde zu legen ist. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Darüber hinaus wird gem. § 4 Abs. 4 Corona-Satzung einmalig ein zusätzlicher Prüfungsversuch in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 20/21, SS 21, WS 21/22, SS 22 und WS 22/23 - und damit auch der wissenschaftlichen Examenshausarbeit - gewährt.

 

Nebenfach

(Stand 10.02.23)

Sie finden die nebenfachrelevanten Hinweise in Bezug auf die Corona-Pandemie auf der Nebenfach-Homepage (dort auch Prüfungstermine, Anmeldefristen und wichtige Ankündigungen).