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6.40.08 Nr. 2 Studienordnung Studienelement Vor- und Frühgeschichte

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Ordnung des Fachbereichs 08

Geschichtswissenschaften
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
Vor- und Frühgeschichte

Hinweisvom 8. Dezember 1982

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 5 Studiennachweise
§ 6 Studienfachberatung
§ 7 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Empfehlung für die Prüfungsordnung

Der Fachbereich 08 Geschichtswissenschaften stimmt der Wahl des Studienelements "Vor- und Frühgeschichte" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Vor- und Frühgeschichte".

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium des Studienelements "Vor- und Frühgeschichte" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, sofern der Student sich im Studienelement "Vor- und Frühgeschichte" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 prüfen lassen kann.

(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von besonderen Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 4
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 21 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in Anlage 1.

(3) Die Empfehlung für die Prüfungsordnung ist aus Anlage 2 ersichtlich.

§ 5
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die Teilnahme (einschließlich vorbereitender Übung) an einer einwöchigen Exkursion oder an kleinen Exkursionen im Umfang von insgesamt 8 Exkursionstagen zu erwerben.

(2) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

a) 2 Proseminare zur Methode und Quellenkunde
b)

(3) Die Leistungsnachweise werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Referatsthemen sind schriftlich auszuarbeiten und im Seminar vorzutragen. Die Leistung wird mit einem Seminarschein testiert. Der Leistungsnachweis ist mit einer Note zu versehen, auf die § 14 Abs. 2 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 (Abl. 1981 S. 396) entsprechend Anwendung findet.

§ 6
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Faches "Vor- und Frühgeschichte" zuständig.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.

Gießen, den 08.12.1982 gez. Boehm
(Prof. Dr. phil. Gottfried Boehm)
Dekan des Fachbereichs 08
Geschichtswissenschaften


ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studienelement "Vor- und Frühgeschichte" vom 08.12.1982

Studienplan
(§ 4 Abs. 2)


a)
4
zweistd. Vorlesungen zu verschiedenen Perioden der Vor- und Frühgeschichte 8 SWS
b) 2 Proseminare zur Methode und Quellenkunde 4 SWS
c) 2 Hauptseminare zu 2 verschiedenen Perioden der Vor- und Frühgeschichte 4 SWS
d)
1
einwöchige Exkursion oder kleine Exkursionen im Umfang von insgesamt 8 Exkursionstagen 5 SWS



21 SWS

ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studienelement "Vor- und Frühgeschichte" vom 08.12.1982

Empfehlung für die Prüfungsordnung


1. Zahl der Teilnahme- und Leistungsnachweise

1 Teilnahmenachweis für Exkursionen (§ 5 Abs. 1)

4 Leistungsnachweise aus Seminaren (§ 5 Abs. 2)
2. Prüfungsinhalte (§ 4 Abs. 3)

Gefordert werden hinreichende Kenntnisse zu:

a) Quellenkunde

b)
Grundkenntnisse in vier verschiedenen Perioden der mittel- oder südosteuropäischen Vor- und Frühgeschichte

c) Systematik der Quellengattungen und Kriterien ihrer Differenzierbarkeit
3. Umfang und Art der Prüfung

Die Prüfung findet in mündlicher Form statt und dauert in der Regel 20 Minuten.

Erlaßgrundlage


FBR 08
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 08.12.1982





Änderungsbeschlüsse

keine