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6.40.11 Nr. 4 Studienordnung Studienelement Türkisch

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Ordnung des Fachbereichs 11
Sprachen und Kulturen
des Mittelmeerraumes und Osteuropas
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements Türkisch

Hinweis vom 11.11.1987

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

 


INHALTSVERZEICHNIS
§ 1  Geltungsbereich
§ 2  Dauer des Studiums
§ 3  Ziel des Studiums
§ 4  Studienvoraussetzungen
§ 5  Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6  Studiennachweise
§ 7  Studienfachberatung
§ 8  Inkrafttreten
§ 9  Übergangsbestimmungen

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Prüfungsgegenstände



Der Fachbereich 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas - stimmt der Wahl des Studienelements "Türkisch" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

   § 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Türkisch".

  

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

  

§ 3
Ziel des Studiums

Das Studienelement "Türkisch" bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Turkologie (Türkei - türkisch) zu erwerben.

  

§ 4
Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium des Studienelements "Türkisch" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement "Türkisch" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 7.12.1979 prüfen lassen kann.

(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von weiteren Voraussetzungen abhängig, z. B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

  

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 22 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.

(3) Die Prüfungsgegenstände sind in der Anlage 2 angeführt.

  

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

1. Einführung ins Türkische I
2. Einführung ins Türkische II
3. Zwei Seminare zur Landeskunde der Türkei

(2) Die Leistungsnachweise werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

1. Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an der Einführung ins Türkische I und II beruhen auf je einer mit Erfolg bestandenen Klausur.
2. Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an beiden Seminaren zur Landeskunde beruhen auf der Anfertigung von je einem mit mindestens ausreichend bewerteten Referat.

Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter erteilt.

  

§ 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereiches zuständig.

  

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.

  

§ 9
Übergangsbestimmungen

Studenten, die ihr Studium in dem Studienelement vor dem 15.7.1987 aufgenommen haben, können wählen, ob sie das Studium nach den bisherigen oder nach den Bestimmungen dieser Ordnung fortführen und beenden wollen.



Gießen, den 11.11.1987 gez. Jelitte
(Prof. Dr. phil. Herbert Jelitte)
 
Dekan des Fachbereichs 11
Sprachen und Kulturen des
Mittelmeerraums und Osteuropas




   
ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Türkisch vom 11.11.1987

Studienplan (§ 5 Abs. 2)
 
1. Semester
Einführung ins Türkische I (L) 3 SWS
Türkische Konversation
2 SWS
2. Semester
Einführung ins Türkische II (L) 2 SWS
Türkische Konversation II 2 SWS
Landeskunde (Geographie und Geschichte der Türkei) (L)
1 SWS
3. Semester
Leichte türkische Lektüre 3 SWS
Türkische Konversation III 1 SWS
Landeskunde (Geschichte der Türkeivölker) (L) 1 SWS
Osmanistisches Seminar 1 SWS

4. Semester
Türkische Lektüre in Lateinschrift 2 SWS
Türkische Lektüre in arabischer Schrift 2 SWS
Türkische Konversation IV 1 SWS
Islamkundliches Seminar 1 SWS





  
ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Türkisch vom 11.11.1987

Prüfungsgegenstände (§ 5 Abs. 3)

1. Anwendungsbezogene Kenntnisse der türkischen Sprache

2. Kenntnisse der Landeskunde der Türkei (Geographie, Geschichte, Kultur und Religion)





Erlaßgrundlage
FBR 
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 11.11.1987
 genehmigt



Änderungsbeschlüsse

keine