Bewerbung
- Beginn WS
-
Studienbeginn
nur zum Wintersemester
- Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen
-
Zulassungsvoraussetzungen
- Zulassungsvoraussetzung ist ein für die gewünschten Fächer einschlägiger Bachelorabschluss (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss).
- Für einzelne Fächer ist der Nachweis von Sprachkenntnissen und/oder Eignungsprüfungen erforderlich. Für die jeweiligen Fächer sind diese gesondert geregelt Soweit im Masterstudiengang GuK ein Nebenfach aus anderen Masterstudiengängen gewählt wird, gelten die im jeweiligen Herkunftsstudiengang dieser Fächer geforderten Studienvoraussetzungen.
- Weitere Informationen zu den Studienvoraussetzungen für den Master GuK finden Sie in der Anlage 3: Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnung.
Rückfragen können Sie an ZSB schicken.
- Beginn nur im WiSe / ohne Zulassungsbeschränkung
-
Bewerbung / Einschreibung
Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC.
Fristen für das Wintersemester 2027/28
Die Fristen für das Wintersemester 2027/28 sind aktuell noch in Vorbereitung und werden voraussichtlich im Frühjahr 2027 hier veröffentlicht.
Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr