Bewerbung
- Beginn WS
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Studienbeginn
nur zum Wintersemester
- Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen
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Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs "Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung" an der JLU oder eines Bachelorstudienganges (bzw. eines als gleichwertig anerkannten akademischen Studiengangs) der Erziehungswissenschaft einer anderen Hochschule mit anerkannten Studienanteilen in der Außerschulischen Jugendbildung oder Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Umfang von nicht weniger als 24 CP, sowie einem forschungsmethodischen Studienanteil im Umfang von nicht weniger als 10 CP.
Darüber hinaus werden folgende akademische Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung anerkannt:- Diplom- und Magisterstudiengänge in Erziehungswissenschaft.
- Abschluss eines BA-Studiengangs der Fachrichtung "Soziale Arbeit" mit Studienanteilen der Jugendbildung oder Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Umfang von nicht weniger als 24 CP, sowie einem forschungsmethodischen Studienanteil im Umfang von nicht weniger als 10 CP.
Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen. Dies gilt im Besonderen für sozialwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge der Fachrichtungen „Soziologie“ oder „Politologie“ in Verbindung mit einer nachgewiesenen einschlägigen dreijährigen Berufstätigkeit (mindestens 3000 Zeitstunden) in Arbeitsfeldern der außerschulischen Bildung (Erwachsenen- /Weiterbildung, politische Bildung u.Ä.).
Informationen zu Eignungsprüfungen für einige Master-Nebenfächer finden Sie unter: www.uni-giessen.de/studium/eignungspruefung.
Sprachvoraussetzungen
Nebenfächer aus Masterstudiengängen
Nebenfach English Language, Literatures & Cultures sowie Nebenfach English Linguistics
Das Master-Nebenfach English Language, Literatures & Cultures sowie das Master-Nebenfach English Linguistics verlangen Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
a) das Niveaus C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mittels eines der folgenden Tests
- Cambridge Certificate – First Certificate in English (FCE)
- Test of English as a Foreign Language – TOEFL iBT
- International English Language Testing System (IELTS)
- UNIcert
oder
b) den Erwerb der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem der folgenden Staaten: Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, USA, Vereinigtes Königsreich, Südafrika oder
c) Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs in einem der folgenden Staaten: Australien, Deutschland, Irland, Kanada, Neuseeland, USA, Vereinigtes Königreich, Südafrika
Nachweiszeitpunkt: bei der Einschreibung, d.h. vor StudienbeginnNebenfach Evangelische Theologie
Das Master-Nebenfach Evangelische Theologie verlangt Lateinkenntnisse.
erforderliches Niveau: Latinum oder Latein I und II
Nachweiszeitpunkt: bei der Einschreibung, d.h. vor StudienbeginnNebenfach Geschichte
Das Master-Nebenfach Geschichte verlangt Kenntnisse in Englisch und in einer weiteren Fremdsprache.
erforderliches Niveau: B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Nachweiszeitpunkt: bei der Einschreibung, d.h. vor StudienbeginnNebenfach Galloromanistik/Französisch
Das Master-Nebenfach Galloromanistik/Französisch verlangt Französischkenntnisse, nachgewiesen durch
a) ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
b) eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das
Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahre oder
c) sonstige geeignete Nachweise von Spanisch- oder Französischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
d) durch den erfolgreich bestandenen Studiengang B.A. Romanistik der JLU.Nebenfach Graecistik
Das Master-Nebenfach Graecistik verlangt Griechisch- und Lateinkenntnisse.
erforderliches Niveau: Latinum oder Latein I und II sowie Graecum oder Griechisch I und II
Nachweiszeitpunkt: bei der Einschreibung, d.h. vor StudienbeginnNebenfach Hispanistik/Spanisch
Das Master-Nebenfach Hispanistik/Spanisch verlangt Spanischkenntnisse, nachgewiesen durch
a) ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
b) eine an einer Hochschule bestandene Spanisch-Prüfung, die nachweislich das
Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahre oder
c) sonstige geeignete Nachweise von Spanisch- oder Französischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
d) durch den erfolgreich bestandenen Studiengang B.A. Romanistik der JLU.Nebenfach Katholische Theologie
Das Master-Nebenfach Katholische Theologie verlangt Lateinkenntnisse sowie Bibelgriechisch.
erforderliches Niveau: Latinum oder Latein I und II und Bibelgriechisch
Nachweiszeitpunkt: bei der Einschreibung, d.h. vor StudienbeginnNebenfach Kunstgeschichte
Das Master-Nebenfach Kunstgeschichte verlangt Kenntnisse in zwei Fremdsprachen.
erforderliches Niveau: in einer Fremdsprache B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), in der zweiten Fremdsprache A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Nachweiszeitpunkt: bei der Einschreibung, d.h. vor StudienbeginnNebenfach Kunstpädagogik
Das Master-Nebenfach Kunstpädagogik verlangt Kenntnisse in zwei Fremdsprachen.
erforderliches Niveau: B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Nachweiszeitpunkt: bei der Einschreibung, d.h. vor Studienbeginn
Die Fremdsprachenkenntnisse werden für jede Sprache nachgewiesen durch das Abiturzeugnis bzw. ein äquivalentes Zeugnis der Hochschulreife oder eine schulische Bescheinigung über den Umfang und das letzte Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über mindestens 340 Unterrichtsstunden. Wird der Nachweis zu zwei Fremdsprachen bei der Einschreibung für das Fach Kunstpädagogik nicht geführt, erfolgt die Einschreibung gemäß § 63 Abs. 4 Satz 3 HHG unter dem Vorbehalt des Nachweises der vollständigen Sprachkenntnisse bis spätestens zum Ablauf des 2. Fachsemesters.Nebenfach Latinistik
Das Master-Nebenfach Latinistik verlangt Griechisch- und Lateinkenntnisse.
erforderliches Niveau: Latinum oder Latein I und II sowie Graecum oder Griechisch I und II
Nachweiszeitpunkt: bei der Einschreibung, d.h. vor StudienbeginnNebenfächer aus Bachelorstudiengängen
Nebenfach Graecistik
Das Nebenfach Graecistik verlangt Griechischkenntnisse.
erforderliches Niveau: Graecum oder Griechisch I und II
Nachweiszeitpunkt: nach dem zweiten Fachsemester
Nebenfach LatinistikDas Nebenfach Latinistik verlangt Lateinkenntnisse.
erforderliches Niveau: Latinum oder Latein I und II
Nachweiszeitpunkt: nach dem zweiten Fachsemester
- Beginn nur im WiSe / ohne Zulassungsbeschränkung
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Bewerbung / Einschreibung
Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC.
Fristen für das Wintersemester 2026/27
Fristbeginn
01.06.2026
Fristende
- für Personen mit Bachelorabschluss in Deutschland: 01.09.2026
- für Personen mit Bachelorabschluss im Ausland: 15.08.2026
Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr
