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BAföG - Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 05)

BAföG - Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 05)

Die BAföG-Beauftragten am IfK sind ausschließlich für die Ausstellung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 05) zuständig, wofür Sie Ihre Leistungen vorlegen müssen. Alle anderen Anliegen bzgl. BAföG fallen nicht in unseren Tätigkeitsbereich.

Was muss ich tun, um den Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 05) zu erhalten?

Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin bei der/ dem aktuellen BAföG-Beauftragten; die Erstellung des Leistungsnachweises kann ausschließlich in Präsenz erfolgen, da das Formblatt gestempelt werden muss.

 

Was ist vor dem Sprechstundentermin zu klären?
1. Wenn es Leistungen gibt, die bestanden/benotet sind, aber noch nicht durch einen Schein oder Eintrag auf FlexNow belegt sind, benötigt es einen anderen Nachweis, wenn dieser für die Beurteilung des Leistungsnachweises relevant ist. Bspw. durch eine Bestätigung der Lehrperson, dass die Leistung erbracht wurde. Diese Bestätigung muss von der Lehrperson direkt an die/ den BAföG-Beauftragten per Mail mitgeteilt werden.

 

2. Bitte schicken Sie spätestens 3 Tage vor Ihrem Sprechstundentermin bereits per Mail folgende Informationen an den/ die aktuellen BAföG-Beauftragten:

-        Ihren Studiengang
-        die für Sie gültige Modulordnung mit einem Direktlink auf die IfK Seite 

3. Bitte bereiten Sie für den Termin die für den zu beurteilenden Leistungszeitraum relevanten Unterlagen vor:
-        sortieren Sie, wenn vorhanden, die Scheine nach Modulen (M1, M6, etc)
-        bringen Sie, wenn vorhanden, Laufzettel mit
-        bringen Sie ein Tablet/ einen Laptop mit, um Leistungen in FlexNow zu zeigen

4. Bringen Sie das vorausgefüllte Formular Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 05) ausgedruckt mit in die Sprechstunde. Sie können es hier herunterladen: Formular Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 05)


BAföG-Beauftragte: Prof. Dr. Stefanie Johns; 
Vertretung: Prof. Dr. Ansgar Schnurr