2.41.03 Nr. 2 "GK Dr. phil. und habil." - Vertretung beim Philosophischen Fakultätentag
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" GK Dr. phil. und habil." Vertretung beim Philosophischen Fakultätentag
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Erlaßgrundlage |
REGELUNG DER VERTRETUNG BEIM PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄTENTAG
Beschluß der Gemeinsamen Kommission Dr. phil. und habil. vom 26. Okt. 1981
Die Gemeinsame Kommission Dr. phil. und habil. regelt auf der Grundlage von § 2 Nr. 4 Ihres Gründungsstatuts vom 30. April 1976 die Vertretung der beteiligten Fachbereiche beim Philosophischen Fakultätentag folgendermaßen: |
§ 1
Die Nachfolgefachbereiche der Philosophischen Fakultät |
04 Erziehungswissenschaften |
05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft |
06 Psychologie |
08 Geschichtswissenschaften |
09 Germanistik |
10 Anglistik |
11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas |
und die Fachbereiche |
07 Religionswissenschaften |
22 Geowissenschaften und Geographie |
(geisteswissenschaftliche Fachbereiche) |
bilden für die in ihnen vertretenen Fächer, im Falle des Fachbereiches 22* Geowissenschaften und Geographie für die sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Richtung, in denen der akademische Grad eines Doktors der Philosophie (Doctor philosophiae - Dr. phil.) verliehen wird, eine gemeinsame Vertretung beim Philosophischen Fakultätentag. |
* jetzt Fachbereich 16
§ 2
(1) | Der Vorsitzende der Gemeinsamen Kommission Dr. phil. und habil. vertritt die geisteswissenschaftlichen Fachbereiche im Philosophischen Fakultätentag während der Dauer seiner Amtszeit. |
(2) | Der Stellvertreter wird von den geisteswissenschaftlichen Fachbereichen turnusmäßig in absteigender zahlenmäßiger Reihenfolge für ein Jahr gewählt, beginnend mit dem Fachbereich 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas. |
§ 3
(1) | Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende berichten den geisteswissenschaftlichen Fachbereichen und der Gemeinsamen Kommission Dr. phil. und habil. regelmäßig über die Verhandlungen des Philosophischen Fakultätentages. |
(2) | Die Gemeinsame Kommission Dr. phil. und habil. berät in allen Angelegenheiten des Philosophischen Fakultätentages. Vor einer Beschlußfassung ist den geisteswissenschaftlichen Fachbereichen möglichst Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; dafür ist den Fachbereichen eine angemessene Frist einzuräumen. Bei der Beratung fachspezifischer Fragen soll die Gemeinsame Kommission Fachvertreter dieser Gebiete hinzuziehen. |
gez. Haubensak (Prof. Dr. phil. Gert Haubensak) Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission Dr. phil. und habil |
Erlaßgrundlage
Gem. Komm.
Dr. phil. und habil.
26.10.1981