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2.41.03 Nr. 2 "GK Dr. phil. und habil." - Vertretung beim Philosophischen Fakultätentag

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" GK Dr. phil. und habil."

Vertretung beim Philosophischen Fakultätentag


Hinweis vom 26.Oktober 1981

Erlaßgrundlage

REGELUNG DER VERTRETUNG BEIM PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄTENTAG

Beschluß der Gemeinsamen Kommission Dr. phil. und habil. vom 26. Okt. 1981



Die Gemeinsame Kommission Dr. phil. und habil. regelt auf der Grundlage von § 2 Nr. 4 Ihres Gründungsstatuts vom 30. April 1976 die Vertretung der beteiligten Fachbereiche beim Philosophischen Fakultätentag folgendermaßen:


§ 1

Die Nachfolgefachbereiche der Philosophischen Fakultät

04 Erziehungswissenschaften
05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft
06 Psychologie
08 Geschichtswissenschaften
09 Germanistik
10 Anglistik

11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas

und die Fachbereiche

07 Religionswissenschaften

22 Geowissenschaften und Geographie

(geisteswissenschaftliche Fachbereiche)

bilden für die in ihnen vertretenen Fächer, im Falle des Fachbereiches 22* Geowissenschaften und Geographie für die sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Richtung, in denen der akademische Grad eines Doktors der Philosophie (Doctor philosophiae - Dr. phil.) verliehen wird, eine gemeinsame Vertretung beim Philosophischen Fakultätentag.

* jetzt Fachbereich 16



§ 2

(1) Der Vorsitzende der Gemeinsamen Kommission Dr. phil. und habil. vertritt die geisteswissenschaftlichen Fachbereiche im Philosophischen Fakultätentag während der Dauer seiner Amtszeit.

(2) Der Stellvertreter wird von den geisteswissenschaftlichen Fachbereichen turnusmäßig in absteigender zahlenmäßiger Reihenfolge für ein Jahr gewählt, beginnend mit dem Fachbereich 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas.

§ 3

(1) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende berichten den geisteswissenschaftlichen Fachbereichen und der Gemeinsamen Kommission Dr. phil. und habil. regelmäßig über die Verhandlungen des Philosophischen Fakultätentages.

(2) Die Gemeinsame Kommission Dr. phil. und habil. berät in allen Angelegenheiten des Philosophischen Fakultätentages. Vor einer Beschlußfassung ist den geisteswissenschaftlichen Fachbereichen möglichst Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; dafür ist den Fachbereichen eine angemessene Frist einzuräumen. Bei der Beratung fachspezifischer Fragen soll die Gemeinsame Kommission Fachvertreter dieser Gebiete hinzuziehen.

gez. Haubensak
(Prof. Dr. phil. Gert Haubensak)
Vorsitzender der Gemeinsamen
Kommission Dr. phil. und habil


Erlaßgrundlage

Gem. Komm.

Dr. phil. und habil.

26.10.1981