6.40.03 Nr. 1 Studienordnung Studienelement "Politikwissenschaft"
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vom 15.02.1984 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 InkrafttretenAnlage 1: Studienplan
Anlage 2: Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche
Der Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften stimmt der Wahl des Studienelements "Politikwissenschaft" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu. § 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Politikwissenschaft". § 2
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
§ 3
Ziel des Studiums
Studienziel ist, die Fähigkeit zu erwerben, in methodisch und theoretisch der Politikwissenschaft angemessener Weise Zusammenhänge von Strukturen, Prozessen und Entscheidungen in Gesellschaften und Staaten und zwischen ihnen erkennen, analysieren und interpretieren und sie dann in klarer Form erläutern und darstellen zu können. § 4
Studienvoraussetzungen
(1) Das Studium des Studienelements "Politikwissenschaft" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement "Politikwissenschaft" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für die Diplomprüfungsordnung bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 7.12.1979 prüfen lassen kann.
(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 19 Semesterwochenstunden, und zwar
- Pflichtveranstaltungen im Umfang von 7 Semesterwochenstunden,
- Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden.
(3) Die Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche ist aus Anlage 2 ersichtlich.
Studiennachweise
(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an der Veranstaltung "Das politische und soziale System der Bundesrepublik Deutschland" (Grundarbeitskreis), einer weiteren Veranstaltung (Proseminar oder Grundarbeitskreis) nach Wahl aus den weiteren Einführungsbereichen:
- Politische Theoriesowie einem Seminar nach Wahl zu erwerben. Hinzu kommt der Nachweis über das erfolgreiche Anfertigen einer mindestens mit ausreichend bewerteten Studienarbeit im Umfang von 20 bis maximal 40 Seiten.
- Politische Ökonomie
- Internationale Beziehungen
(2) Die Erteilung von Leistungsnachweisen erfolgt nach folgendem Verfahren und folgenden Anforderungen. Der Veranstaltungsleiter bestätigt auf der Grundlage von schriftlichen und/oder mündlichen Leistungen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme durch das Ausstellen eines Scheines. Leistungen werden durch das Anfertigen von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten, Referate, Protokolle, Klausuren) und/oder mündlichen Leistungen (Seminarvorträge, Kolloquien) nachgewiesen, wobei auf eine Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen zu achten ist. Der Veranstaltungsleiter legt zu Beginn der Veranstaltung fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs zuständig.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
Gießen, den 15.02.1984 | gez. Reimann (Prof. Dr. rer. soc. Bruno W. Reimann) Dekan des Fachbereichs 03 Gesellschaftswissenschaften |
ANLAGE 1
zur Ordnung des Fachbereichs 03 Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Politikwissenschaft" vom 15.02.1984
Fach- semester |
Veranstaltungsart/Bereich |
SWS |
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- |
GAK |
Das politische und soziale System der Bundesrepublik Deutschland (P) |
3 |
1. |
- | PS | zum Bereich Politische Theorie (u.a. Methodologie, polit. Grundbegriffe, Staats- und Gesellschaftstheorien, Gesch. und Theorien sozialer Bewegungen) |
2 |
/ |
- | PS | zum Bereich Politische Ökonomie (u.a. Geschichte der pol. ök. Lehrmeinungen, Grundbegriffe der Pol. Ökonomie, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Wirtschafts- und Sozialgeschichte) |
2 |
2. |
- | PS | zum Bereich Internationale Beziehungen (u.a. allgemeine Theorien und Methoden; Ost-West-Beziehungen; Nord-Süd-Beziehungen; Dritte Welt; Krieg; Kriegs- und Friedenstheorien; Geschichte des internationalen Systems; Außenpolitik ausgewählter Staaten; internationale Organisationen) |
2 |
- | Vorl. oder Vorl. mit Koll. | nach Wahl aus einem der Einführungsbereiche |
2 |
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(Statt PS kann auch in den Bereichen Politische Theorie, Politische Ökonomie und Internationale Beziehungen GAK gewählt werden) |
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- |
PS oder S |
Geschichtliche Grundlagen von Gesellschaft und Staat |
2 |
3. |
- | S | Gegenwärtige Probleme westlicher Industrieländer |
2 |
/ |
- | S | Internationale Beziehungen/Dritte Welt |
2 |
- | PS oder S | Veranstaltung in engem themat. Bezug zum Hauptfach (z.B. Kommunal-, Regionalpolitik für Geographie) |
2 |
|
4. |
oder S | nach Wahl aus einem anderen Bereich der Politikwissenschaft | ||
19 |
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P = Pflichtbereich, GAK = Grundarbeitskreis, PS = Proseminar, S = Seminar, Vorl. = Vorlesung, Koll. = Kolloquium |
ANLAGE 2
zur Ordnung des Fachbereichs 03 Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Politikwissenschaft" vom 15.02.1984
Falls der das Studienelement nachfragende Fachbereich in seiner Prüfungsordnung
a) | die Zulassungsvoraussetzung für die Meldung zur Prüfung (Zahl der Leistungsnachweise) |
b) | Umfang und Art der Prüfung |
c) | die Prüfungsgegenstände |
1. | Zahl der Studiennachweise | ||
§ 6 Abs. 1 der Ordnung) | |||
2. | Umfang und Art der Prüfung | ||
Die Prüfung findet in mündlicher Form statt und dauert in der Regel 30 Minuten. | |||
3. | Prüfungsgegenstände | ||
a) | das politische und soziale System der Bundesrepublik Deutschland | ||
b) | wahlweise einer der folgenden Bereiche, wobei die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte aus einzelnen Bereichen aufgrund der laut Studienordnung angebotenen Veranstaltungen in Absprache mit dem Prüfer erfolgt: | ||
- | Politische Theorie | ||
- | Politische Ökonomie | ||
- | Internationale Beziehungen |
Prüfungsordnungen, die bereits anderslautende Vorschriften als die vorgenannten enthalten, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Erlaßgrundlage
FBR |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. | 15.02.1984 |
Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 31.08.1984 - V A 5.1-424/671-11) |