Inhaltspezifische Aktionen

6.40.03 Nr. 1 Studienordnung Studienelement "Politikwissenschaft"

6.40.03 Nr. 1 WinWord Download als WinWord-Dokument


Ordnung des Fachbereichs 03
Gesellschaftswissenschaften
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
"Politikwissenschaft"

Hinweis vom 15.02.1984

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche


Der Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften stimmt der Wahl des Studienelements "Politikwissenschaft" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Politikwissenschaft".

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Studienziel ist, die Fähigkeit zu erwerben, in methodisch und theoretisch der Politikwissenschaft angemessener Weise Zusammenhänge von Strukturen, Prozessen und Entscheidungen in Gesellschaften und Staaten und zwischen ihnen erkennen, analysieren und interpretieren und sie dann in klarer Form erläutern und darstellen zu können.

§ 4
Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium des Studienelements "Politikwissenschaft" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement "Politikwissenschaft" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für die Diplomprüfungsordnung bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 7.12.1979 prüfen lassen kann.

(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 19 Semesterwochenstunden, und zwar
  1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 7 Semesterwochenstunden,
  2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden.
(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.

(3) Die Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche ist aus Anlage 2 ersichtlich.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an der Veranstaltung "Das politische und soziale System der Bundesrepublik Deutschland" (Grundarbeitskreis), einer weiteren Veranstaltung (Proseminar oder Grundarbeitskreis) nach Wahl aus den weiteren Einführungsbereichen:
- Politische Theorie
- Politische Ökonomie
- Internationale Beziehungen
sowie einem Seminar nach Wahl zu erwerben. Hinzu kommt der Nachweis über das erfolgreiche Anfertigen einer mindestens mit ausreichend bewerteten Studienarbeit im Umfang von 20 bis maximal 40 Seiten.

(2) Die Erteilung von Leistungsnachweisen erfolgt nach folgendem Verfahren und folgenden Anforderungen. Der Veranstaltungsleiter bestätigt auf der Grundlage von schriftlichen und/oder mündlichen Leistungen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme durch das Ausstellen eines Scheines. Leistungen werden durch das Anfertigen von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten, Referate, Protokolle, Klausuren) und/oder mündlichen Leistungen (Seminarvorträge, Kolloquien) nachgewiesen, wobei auf eine Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen zu achten ist. Der Veranstaltungsleiter legt zu Beginn der Veranstaltung fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

§ 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs zuständig.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.






Gießen, den 15.02.1984 gez. Reimann
(Prof. Dr. rer. soc. Bruno W. Reimann)
Dekan des Fachbereichs 03
Gesellschaftswissenschaften


ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 03 Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Politikwissenschaft" vom 15.02.1984

Studienplan


Fach-
semester

Veranstaltungsart/Bereich


SWS



-

GAK

Das politische und soziale System der Bundesrepublik Deutschland (P)

3
1.


- PS zum Bereich Politische Theorie (u.a. Methodologie, polit. Grundbegriffe, Staats- und Gesellschaftstheorien, Gesch. und Theorien sozialer Bewegungen)
2
/
- PS zum Bereich Politische Ökonomie (u.a. Geschichte der pol. ök. Lehrmeinungen, Grundbegriffe der Pol. Ökonomie, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
2
2.
- PS zum Bereich Internationale Beziehungen (u.a. allgemeine Theorien und Methoden; Ost-West-Beziehungen; Nord-Süd-Beziehungen; Dritte Welt; Krieg; Kriegs- und Friedenstheorien; Geschichte des internationalen Systems; Außenpolitik ausgewählter Staaten; internationale Organisationen)
2

- Vorl. oder Vorl. mit Koll. nach Wahl aus einem der Einführungsbereiche




2



(Statt PS kann auch in den Bereichen Politische Theorie, Politische Ökonomie und Internationale Beziehungen GAK gewählt werden)



-

PS oder S

Geschichtliche Grundlagen von Gesellschaft und Staat


2
3.
- S Gegenwärtige Probleme westlicher Industrieländer
2
/
- S Internationale Beziehungen/Dritte Welt
2

- PS oder S Veranstaltung in engem themat. Bezug zum Hauptfach (z.B. Kommunal-, Regionalpolitik für Geographie)
2
4.

oder S nach Wahl aus einem anderen Bereich der Politikwissenschaft





19

P = Pflichtbereich, GAK = Grundarbeitskreis, PS = Proseminar,
S = Seminar, Vorl. = Vorlesung, Koll. = Kolloquium




ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 03 Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Politikwissenschaft" vom 15.02.1984

Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche

Falls der das Studienelement nachfragende Fachbereich in seiner Prüfungsordnung

a) die Zulassungsvoraussetzung für die Meldung zur Prüfung
(Zahl der Leistungsnachweise)
b) Umfang und Art der Prüfung
c) die Prüfungsgegenstände
regelt, stellt er sicher, daß bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Vorschriften in der Prüfungsordnung nachstehend getroffene Regelung zugrundegelegt wird:
1. Zahl der Studiennachweise

§ 6 Abs. 1 der Ordnung)
2. Umfang und Art der Prüfung

Die Prüfung findet in mündlicher Form statt und dauert in der Regel 30 Minuten.
3. Prüfungsgegenstände

a) das politische und soziale System der Bundesrepublik Deutschland

b) wahlweise einer der folgenden Bereiche, wobei die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte aus einzelnen Bereichen aufgrund der laut Studienordnung angebotenen Veranstaltungen in Absprache mit dem Prüfer erfolgt:


- Politische Theorie


- Politische Ökonomie


- Internationale Beziehungen

Prüfungsordnungen, die bereits anderslautende Vorschriften als die vorgenannten enthalten, bleiben von dieser Regelung unberührt.




Erlaßgrundlage

FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 15.02.1984
Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 31.08.1984 - V A 5.1-424/671-11)


Änderungsbeschlüsse

keine