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6.73.11 Nr. 6 Lehramt an Gymnasien - Erweiterungsfach Portugiesisch


6.73.11.6
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Lehramt an Gymnasien

Erweiterungsfach Portugiesisch

Hinweis vom 14. Mai 1997

Erlaßgrundlage




FB 11 HMWK Bekanntm./Genehm. StAnz. Seite
StudO 14.05.1997 19.03.1998 20.07.1998 2068


STUDIENORDNUNG
des Fachbereichs
Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Erweiterungsfach Portugiesisch
mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
vom 14.05.1997


Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas - der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.



§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Erweiterungsfach Portugiesisch mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl: I, S. 233), der Ordnung für die Zwischenprüfung der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche vom 18. Mai 1990 (ABl. 1991, S. 286) und der Ordnung für die Zwischenprüfung für die Studierenden an der Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 11.12.1967 (ABl. 1968, S. 216) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium des Erweiterungsfaches Portugiesisch kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden. Studierenden ohne Vorkenntnisse in der portugiesischen Sprache wird empfohlen, das Studium aufgrund des turnusmäßigen Lehrangebots im Wintersemester zu beginnen.

§ 3
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel die Voraussetzung dafür, daß die Studierenden das Studium des Erweiterungsfachs Portugiesisch nach Maßgabe des Studienangebotes in möglichst kurzer Zeit absolvieren können.

§ 4
Studienvoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Einschreibung für das Erweiterungsfach Portugiesisch sind Lateinkenntnisse. Die Sprachkenntnisse sollen gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vor der Zulassung zur Erweiterungsprüfung nachgewiesen werden.

(2) Die Lateinkenntnisse nach Abs. 1 werden nachgewiesen durch Eintrag in das Reifezeugnis oder durch:

a) das Latinum nach Maßgabe der Verordnung über den Erwerb und den Nachweis von Kenntnissen in Lateinisch und Griechisch (Latinum und Graecum) vom 3. September 1981 (ABl. 1981 S. 639) oder

b) das Ablegen von Prüfungen nach Maßgabe der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch vom 3. September 1981 (ABl. 1981 S. 643).

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Das Studium des Erweiterungsfaches Portugiesisch soll die für die Ausübung eines Lehramtes an Gymnasien erforderlichen fachlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln.

(2) Das Studium soll auf Grundlage der sicheren Kenntnis der portugiesischen Sprache eine angemessene Vertrautheit mit den literaturwissenschaftlichen, sprachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und landeskundlichen Aspekten des Portugiesischen vermitteln.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium des Erweiterungsfaches Portugiesisch umfaßt 64 Semesterwochenstunden; davon beträgt der fachdidaktische Anteil 8 SWS.


(2) Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

1. Fachwissenschaftlicher Bereich
1.1 Sprachwissenschaft
- Einführung in die portugiesische Sprachwissenschaft 2 SWS
- Hauptseminar zur portugiesischen Sprachwissenschaft 2 SWS
- Wiss. Übung, Proseminar oder Hauptseminar zur portugiesischen Sprachwissenschaft 2 SWS
- 2 Vorlesungen zur allgemeinen oder einer romanischen Sprachwissenschaft 4 SWS
1.2 Literaturwissenschaft
- Einführung in die portugiesische Literaturwissenschaft 2 SWS
- Hauptseminar zur portugiesischen Literaturwissenschaft 2 SWS
- 2 Wiss. Übungen, Proseminare oder Hauptseminare zur portugiesischen Literaturwissenschaft 4 SWS
- 2 Vorlesungen zur allgemeinen oder einer romanischen Literaturwissenschaft 4 SWS
1.3 Sprach- oder Literaturwissenschaft
- Proseminar oder wiss. Übung zur portugiesischen Sprach- oder Literaturwissenschaft 2 SWS
- Proseminar, wiss. Übung oder Hauptseminar zur portugiesischen Sprach- oder Literaturwissenschaft 2 SWS
1.4 Landeskunde
- 2 Wissenschaftliche Übungen zur Landeskunde 4 SWS

2. Fachdidaktischer Bereich

- Einführungskurs Fachdidaktik 2 SWS
- Proseminar Fachdidaktik 2 SWS
- Vorlesung Fachdidaktik 2 SWS
- Hauptseminar Fachdidaktik 2 SWS

3. Fachpraktischer Bereich

- Portugiesisch für Anfänger 4 SWS
- Portugiesisch für Fortgeschrittene 4 SWS
- Übung zur Grammatik und zur Aussprache des Portugiesischen 2 SWS
- Übersetzung Portugiesisch- Deutsch I 2 SWS
- Übersetzung Deutsch - Portugiesisch I 2 SWS
- Übersetzung Deutsch - Portugiesisch II 2 SWS
- Übersetzung Deutsch - Portugiesisch III 2 SWS
- Gramática I 2 SWS
- Gramática II 2 SWS
- Expressão escrita I 2 SWS
- Expressão escrita II 2 SWS


§ 7
Studiennachweise

(1) Die Zulassung zur Erweiterung erfordert "weitere Studien" gemäß § 25 Abs. 2 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter. Diese richten sich nach den Vorkenntnissen der Bewerberinnen und Bewerber. Fehlen entsprechende Vorkenntnisse, sind folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise/-LN) bzw. über die regelmäßige Teilnahme (Teilnahmenachweis/TN) zu erwerben::
1. Fachwissenschaftlicher Bereich
Leistungsnachweise:
- Einführung in die portugiesische Sprachwissenschaft
- Einführung in die portugiesische Literaturwissenschaft
- Hauptseminar zur portugiesischen Sprachwissenschaft
- Hauptseminar zur portugiesischen Literaturwissenschaft
- Wissenschaftliche Übung zur Landeskunde
Teilnahmenachweise
- Proseminar oder wiss. Übung zur portugiesischen Sprach- oder Literaturwissenschaft

Wissenschaftliche Übung zur Landeskunde

2. Fachpraktischer Bereich
Leistungsnachweise:
- Portugiesisch für Fortgeschrittene
- Übersetzung Deutsch - Portugiesisch I
- Übersetzung Deutsch - Portugiesisch III
Teilnahmenachweise:
- Übersetzung Portugiesisch- Deutsch I
- Expressão escrita II

3. Fachdidaktischer Bereich
Leistungsnachweis:
- Hauptseminar Fachdidaktik

(3) Die Leistungsnachweise werden von den Lehrenden nach Maßgabe der Regelungen des Instituts für Romanische Philologie ausgestellt. Sie beruhen auf aktiver Teilnahme und einer schriftlichen Leistung (Klausur oder Referat/Hausarbeit). Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird den Studierenden mitgeteilt, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.



§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung ist insbesondere die oder der Beauftragte des Fachbereichs Romanische Philologie zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere zum Studienbeginn sowie im Falle eines Studiengang- oder Studienortwechsels in Anspruch genommen werden.

§ 9
Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.

Gießen, den 21.04.1998


Prof. Dr. Helga Finter)

Dekanin des Fachbereichs Sprachen und Kulturen
des Mittelmeerraumes und Osteuropas



Studienplan Erweiterungsfach Portugiesisch

Semester

Fachwissenschaft Fachdidaktik Fachpraxis
1

Literaturwissenschaft

=>2 SWS Einführung in die port. Literaturwissenschaft (LN)

=> 2 SWS Einführungskurs Fachdidaktik

=> 2 SWS Proseminar Fachdidaktik

=> 4 SWS Portugiesisch für Anfänger

=> 4 SWS Portugiesisch für Fortgeschrittene (LN)


=> 2 SWS Hauptseminar zur portugiesischen Literaturwissenschaft (LN) => 2 SWS Vorlesung Fachdidaktik => 2 SWS Übung zur Grammatik und Aussprache des Portugiesischen

=> 4 SWS Wiss. Übungen, Pro- oder Hauptseminare zur port. Literaturwissenschaft => 2 SWS Hauptseminar Fachdidaktik

=> 4 SWS Vorlesungen zur allg. oder einer romanischen Literaturwissenschaft

=> 2 SWS Übersetzung Port.-Deutsch I (TN)

=>2 SWS Deutsch- Portugiesisch I (LN)


Sprach- oder Literaturwissenschaft Landeskunde

=> 2 SWS Gramática I

=> 2 SWS Übersetzung Deutsch-Port. II

bis => 2 SWS Proseminar oder wiss. Übung zur portugiesischen Sprach- oder Lite-raturwissenschaft (TN) => 4 SWS Wissenschaftliche Übungen zur Landeskunde (davon 2 SWS LN)

=> 2 SWS Gramática II

=> 2 SWS Übersetzung Deutsch-Port. III (LN)


=> 2 SWS Proseminar, wiss. Übung oder Hauptseminar zur portugiesischen Sprach oder Literaturwissenschaft (TN)

=> 2 SWS Expressão Escrita I

=> 2 SWS Expressão Escrita II (TN)



Semester

Fachwissenschaft Fachdidaktik Fachpraxis
ca.
8
Sprachwissenschaft


=> 2 SWS Einführung in die port. Sprachwissenschaft (LN)




=> 2 SWS Hauptseminar zur port. Sprachwiss. (LN)


=> 2 SWS Wiss. Übung, Pro- oder Hauptseminare zur port. Sprachwissenschaft


=> 4 SWS Vorlesungen zur allg. oder einer romanischen Sprachwissenschaft



Erlaßgrundlage:

FB 11

14.05.1997

§ 22 Abs. 5 HUG