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6.72.00 Nr. 1 Studienordnung Erweiterungsfach Ethik L2 ,L5

6.72.00 Nr. 1
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Studienordnung
des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und des Fachbereichs Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Erweiterungsfach Ethik
mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen

Hinweisvom 16. Juli 1997 und 3. September 1998


Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

 

Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erlassen der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und der Fachbereich Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik im Benehmen mit dem Zentrum für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Beginn des Studiums

§ 3 Dauer des Studiums

§ 4 Studienvoraussetzungen

§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums

§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums

§ 7 Studiennachweise

§ 8 Studienfachberatung

§ 9 Inkrafttreten

§ 1

 

Geltungsbereich

 

Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Erweiterungsfach Ethik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233).

 

§ 2
Beginn des Studiums

 

Das Studium des Erweiterungsfaches Ethik kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.

 

§ 3
Dauer des Studiums

 

Der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, der Fachbereich Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik und das Zentrum für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft schaffen auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzung dafür, daß die Studentin oder der Student das Studium des Erweiterungsfachs Ethik im Rahmen des vorhandenen Studienangebots in möglichst kurzer Zeit absolvieren kann.

 

§ 4
Studienvoraussetzungen

 

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium des Erweiterungsfachs Ethik keine besonderen Vorkenntnisse.

 

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

 

(1) Das Studium des Erweiterungsfachs Ethik soll der Studentin oder dem Studenten die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Hauptschulen und Realschulen bzw. Sonderschulen erforderlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Grundlagen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln.

(2) Das Studium des Erweiterungsfachs Ethik gliedert sich in einen fachwissenschaftlichen und einen fachdidaktischen Bereich.

1. Fachwissenschaftlicher Bereich
A. Philosophische Ethik und Sozialphilosophie

A1 Hauptpositionen in der Geschichte der philosophischen Ethik

A2 Politische Ethik und Grundlegung der Demokratie

A3 Aktuelle Grundfragen

A4 Pluralismus von Moralvorstellungen als ethisches Problem
B. Geschichte und Soziologie der Moral

B1 Geschichtlicher Wandel der Moral und der Morallehren

B2 Geschichte und gesellschaftliche Bedingungen von Normen und deren Rechtfertigung

B3 Werturteile in den Natur-, Human- und Sozialwissenschaften

B4 Gesellschaftliche Bedingungen für die Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte
C. Ethik in den Religionen

C1 Lebensdeutung und Lebensgestaltung in der Welt des Alten und Neuen Testaments

C2 Prinzipien, Kategorien und Geschichte des christlichen Glaubens, insbesondere der christlichen Ethik und Sozialethik

C3 Lebensdeutung und Lebensgestaltung in großen nichtchristlichen Religionen

C4 Phänomene menschlicher Religiosität (z.B. religiöse Bewegungen, Religion und Wertorientierung im Alltag)

 

2. Fachdidaktischer Bereich
I. Fachdidaktische Konzepte des Ethikunterrichts
II. Lehrplanentwicklung für den Ethikunterricht
III. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen des Ethikunterrichts

 

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

 

(1) Das Studium des Erweiterungsfachs Ethik umfaßt 40 Semesterwochenstunden (SWS).

(2) Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

1. Fachwissenschaftlicher Bereich

- Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen A1 - A4 8 SWS

- Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen B1 - B4 8 SWS

- Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen C1 - C4 8 SWS

- Eine Vorlesung oder ein Seminar aus den Bereichen A1 und A2 oder C1 und C2 2 SWS

 

Im Wahlpflichtbereich stehen zur Schwerpunktbildung 6 SWS in den fachwissenschaftlichen Bereichen A1 bis A4 und C1 bis C4 zur Verfügung.

2. Fachdidaktischer Bereich

- Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen I - III 8 SWS

 

Die SWS sind jeweils auf die fachwissenschaftlichen Bereiche A1 - A4, B1 - B4, C1 - C4 sowie auf die fachdidaktischen Bereiche I, II, III aufzuteilen.

 

§ 7
Studiennachweise

 

(1) Die Zulassung zur Erweiterungsprüfung erfordert "weitere Studien" gemäß § 25 Abs. 2 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter. Diese richten sich nach den Vorkenntnissen der Bewerberinnen und Bewerber. Fehlen entsprechende Vorkenntnisse, sind folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise/LN) bzw. über die regelmäßige Teilnahme (Teilnahmenachweise/TN) zu erwerben:

1. Fachwissenschaftlicher Bereich

- Eine Veranstaltung aus den Bereichen A1 - A4 1 LN

- Eine Veranstaltung aus den Bereichen B1 - B4 1 LN

- Eine Veranstaltung aus den Bereichen C1 - C4 1 LN




- Eine Veranstaltung aus dem Bereich A 1 LN

- Eine Veranstaltung aus dem Bereich C

 

1 LN
2. Fachdidaktischer Bereich

- Eine Veranstaltung aus den Bereichen I - III

 

1 LN

Die übrigen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 2 dieser Studienordnung sind durch Teilnahmenachweise zu belegen.

(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen entweder auf einer schriftlichen Hausarbeit oder mehreren schriftlichen Hausaufgaben oder einem Referat oder einer Klausur oder einem Kolloquium. Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

 

§ 8
Studienfachberatung

 

(1) Für die Studienfachberatung sind insbesondere die Beauftragten der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften und Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik sowie des Zentrums für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, in der Mitte des Studiums, in Fällen eines Studienfachwechsels oder eines Studienortwechsels.

 

§ 9
Inkrafttreten

 

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.

Gießen, 27. Januar 1999

 

Prof. Dr. phil. Klaus Fritzsche
Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften
Gießen, 26. Januar 1999

 

Prof. Dr. phil. Linus Hauser
Dekan des Fachbereichs Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik

 

Anlage

Studienplan für das Erweiterungsfach Ethik

1. Fachwissenschaftlicher Bereich

- Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen A1 - A4 8 SWS

- Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen B1 - B4 8 SWS

- Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen C1 - C4 8 SWS

- Eine Vorlesung oder ein Seminar aus den Bereichen A1 und A2 oder C1 und C2 2 SWS

Im Wahlpflichtbereich stehen zur Schwerpunktbildung 6 SWS in den fachwissenschaftlichen Bereichen A1 bis A4 und C1 bis C4 zur Verfügung.

 

6 SWS
2. Fachdidaktischer Bereich

- Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen I - III 8 SWS

 

Empfehlung für den Studienaufbau

 

Die SWS sind jeweils auf die fachwissenschaftlichen Bereiche A1 - A4, B1 - B4, C1 - C4 sowie auf die fachdidaktischen Bereiche I - III aufzuteilen.

 

Erlaßgrundlage/Änderungsbeschlüsse


FB 07/03  HMWK Bekanntmachung StAnz. Seite
StudO 16.07.1997/
03.09.1998
21.04.1999 18/1999
03.05.1999
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