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Losverfahren

Verfahren und Termine

 

Restvergabeverfahren (Losverfahren)

Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem aufnahmebeschränkten (NC) Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch das Los vergeben.

 

Bewerbungsfristen:

Für ein Sommersemester
  • Erstes Losverfahren:  26.02. bis 13.03.2024
  • Zweites Losverfahren:  27.03. bis 08.04.2024
Für ein Wintersemester
  • Erstes Losverfahren:  26.08. bis 10.09.2024
  • Zweites Losverfahren:  27.09. bis 10.10.2024

 

Bewerbung für das Losverfahren – Losantrag 

Einen Losantrag stellen Sie innerhalb der Frist über das Online-Formular (Freischaltung zu den oben genannten Fristen).
Hinweis: Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung. Anträge für das erste Losverfahren die kein Losglück hatten, werden auch im zweiten Losverfahren berücksichtigt. Sie müssen sich also nicht zweimal bewerben.

Bei der Bewerbung für das Losverfahren sind ausschließlich in folgenden Fällen im Formular die angegeben Nachweise (Datei möglichst max. 1 MB)  hochzuladen: 

  • für ein Masterstudium die entsprechenden Bewerbungsunterlagen der Checkliste 
  • für höhere Fachsemester eine Fachsemesteranerkennung der zuständigen Stelle,
  • für das 1. Klinische Semester im Studiengang Humanmedizin das Physikumszeugnis.

Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Bitte beachten Sie, dass nur diejenigen Losanträge gelten und an einem eventuellen Verfahren teilnehmen, dessen Studiengang auch zum jeweiligen Semester angeboten wird. 

 

Infos zum Losverfahren:

  • Losverfahren finden nur in zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen statt.
  • Einen Losantrag können auch Studieninteressierte stellen, die sich bisher nicht um einen Studienplatz beworben haben.
  • Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn nach Abschluss der Studienplatzvergabeverfahren noch Studienplätze verfügbar sind.
  • Während der Antragsfristen zum Losverfahren ist noch offen, ob Losverfahren stattfinden.
  • Nur das Losglück entscheidet.
  • Nur geloste Bewerber/innen werden informiert und erhalten einen Zulassungsbescheid.
  • Bewerber/innen, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen Ablehnungsbescheid.
  • Zusätzliche Anforderungen, wie Sprachkenntnisse, werden bei grundständigen Studiengängen nicht im Losverfahren, sondern erst bei Einschreibung geprüft.