Inhaltspezifische Aktionen

Magister Juris Internationalis

Magister/Magistra des internationalen Rechts (Magister/Magistra Juris Internationalis – MJI)

Überblick

Überblick: Allgemein

Gegenstand der Rechtswissenschaft ist die Beschäftigung mit und Auslegung von historischen und aktuellen gesetzlichen Regelungen und weiteren Rechtstexten. Das Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) vermittelt den Studierenden die rechtswissenschaftlichen Denk- und Arbeitsmethoden, die geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und philosophischen Grundlagen des Rechts und die Kenntnisse in den Pflichtfächern inklusive der Vorschriften für Rechtsverfahren. Die Pflichtfächer umfassen die drei großen Gebiete des deutschen Rechts:  

  • Das Zivilrecht regelt die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen untereinander. Dazu gehören neben einem allgemeinen Teil das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
  • Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Trägern staatlicher Gewalt und den Privatrechtssubjekten sowie rechtliche Aspekte der Organisation und Funktion des Staates. Dazu gehören z.B. Grundrechte, Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.
  • Das Strafrecht umfasst die Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit Sanktionen belegt sind.

Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts (Magister/Magistra Juris Internationalis  – MJI) ist ein rechtswissenschaftlicher Studiengang mit zusätzlicher Schwerpunktsetzung in den Gebieten der internationalen und europäischen Rechtsbeziehungen sowie in der Rechtsvergleichung. Er ist in Teilen identisch mit dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung. Anders als dieser führt er jedoch nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst und nicht zur 2. Staatsprüfung. Absolvent/innen sind damit keine „Volljurist/innen“ und können keine Tätigkeit als Richter/in, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Anwältin/Anwalt ausüben. Wird eine dieser Tätigkeiten angestrebt, müssen zwingend der Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung, der Vorbereitungsdienst sowie die zweite Staatsprüfung erfolgreich absolviert werden.

Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts kann

  • eigenständig,
  • parallel zum Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung als Doppelstudium oder
  • im Anschluss an den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert werden.
Überblick: Das Besondere bei uns

Das Besondere bei uns

Das Jurastudium in Gießen zeichnet sich durch ein günstiges Verhältnis von Lehrenden und Lernenden sowie vor allem durch das „Gießener Modell“ aus, d.h. durch intensive Kleingruppenarbeit unter verantwortlicher Mitwirkung von Studierenden (Leitung von Arbeitsgemeinschaften). Dadurch bleibt das Studium straff und überschaubar. In den Lehrbetrieb einbezogen ist eine Vielzahl von Praktikern (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen), die in enger Verbindung zum Fachbereich stehen. Sie vermitteln den Studierenden bereits während des Studiums eine berufsbezogene Perspektive auf das Recht. Die an der Praxis orientierte Ausrichtung des Fachbereichs wird außerdem durch die regelmäßige Veranstaltung von Praktikerseminaren im Arbeitsrecht, im Umweltrecht und in der Kriminologie dokumentiert.

Überblick: Das sollten Sie mitbringen

Das sollten Sie mitbringen

Die Erarbeitung der umfangreichen Thematik durch komplexe Rechtstexte und Fallbeispiele erfordert abstraktes Denkvermögen sowie die Fähigkeit zur selbständigen, strukturierten und konzentrierten Arbeit über längere Zeiträume. Weiterhin wird von Juristinnen und Juristen eine einwandfreie schriftliche und mündliche Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit erwartet. Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaft ist zudem das Interesse an sozialen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen.

Für Studierende dieses Studienganges wird die dreisemestrige Fachsprachenausbildung „Legal English“ angeboten. Mehr

Studierendenzahl

Im Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts sind 39 Studierende eingeschrieben (Stand: Wintersemester 2020/21).
StEW-Button-Seite Sommer

SoSe, kein NC

Studienaufbau

Studienaufbau

Studiendauer

Die vorgesehene Studienzeit bis zur Prüfung umfasst acht Semester. Davon müssen mindestens zwei Semester an der JLU studiert werden. Zudem muss ein Studium an ausländischen akademischen rechtswissenschaftlichen Studieneinrichtungen absolviert werden, das insgesamt einem Studienjahr entspricht.

 

Studieninhalte

Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts ist in Teilen identisch mit dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung.

  • Die vorgesehene Studienzeit bis zur Prüfung umfasst acht Semester.
  • Das Studium beinhaltet die Pflichtfächer aus dem Zivil-, dem Öffentlichen und dem Strafrecht gemäß §7 Juristenausbildungsgesetz (JAG).
  • Es muss ein Leistungsnachweis in einer Lehrveranstaltung über die Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder -soziologie) erbracht werden.
  • Es muss eine Zwischenprüfung absolviert werden. Sie besteht aus acht Klausuren, von denen sechs nach spätestens sechs Semestern bestanden sein müssen. Gegenstand der Klausuren sind
  • im Zivilrecht der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB AT), der all-gemeine und besondere Teil des Schuldrechts und das Sachenrecht,
  • im Öffentlichen Recht die Grundrechte, das Staatsorganisationsrecht und der Allgemeine Teil des Verwaltungsrechts sowie
  • im Strafrecht: Strafrecht Besonderer Teil I und Strafrecht Besonderer Teil II

Daneben bestehen auch einige Unterschiede zum Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung:

  • Innerhalb des Studiums Magister/Magistra des Internationalen Rechts muss ein Studium an ausländischen akademischen rechtswissenschaftlichen Studieneinrichtungen absolviert werden, das insgesamt einem Studienjahr entspricht.
  • Während der ersten vier Semester sollen die Studierenden zur Vorbereitung auf das geplante Auslandsstudium an einem einsemestrigen Fremdsprachenkurs innerhalb oder außerhalb des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU teilnehmen.
  • Es müssen nur zwei der drei Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im öffentlichen Recht und im Strafrecht absolviert werden. In jeder Übung muss eine Hausarbeit und eine Klausur mit mindestens ausreichend bestanden sein.
  • Zudem muss die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar internationaler, europäischer oder rechtsvergleichender Ausrichtung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann auch im Ausland erbracht werden.
  • Wird im Studiengang zur ersten Prüfung nicht der Schwerpunktbereich „Europarecht und Internationales Recht“ studiert, müssen Kenntnisse im Völker- und Europarecht im Rahmen eines Ergänzungsstudiums von zwei Semestern nachgewiesen werden.

Die im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung erbrachten Studienzeiten und -leistungen können voll auf den Studiengang M.J.I. angerechnet werden.

 

Abschlussprüfungen

Wird der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts eigenständig, d.h. ohne den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert, besteht die Magisterprüfung aus folgenden Bestandteilen:

  • Zunächst ist eine Magisterarbeit zu einem internationalen, europäischen oder vergleichenden Thema zu erarbeiten.
  • Wird die Magisterarbeit bestanden, folgt die schriftliche Prüfung. Sie besteht aus vier Klausuren à fünf Stunden und umfasst je eine Klausur aus dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht, dem Strafrecht sowie dem Völker- und Europarecht.
  • Wird auch die schriftliche Prüfung bestanden, folgt die mündliche Prüfung. Hier werden innerhalb von ein bis zwei Stunden drei Pflichtfächer nach Wahl der/des Studierenden sowie das Völker- und Europarecht behandelt.

Jeder Prüfungsteil (Magisterarbeit, schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung) muss mit mindestens ausreichend bestanden sein. Zur Bildung der Gesamtnote werden die Noten der Prüfungsteile addiert und die Summe durch drei dividiert.

Der Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung umfasst das Studium der Pflichtfächer sowie eines universitären Schwerpunktbereiches. Die erste Prüfung besteht aus sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung im staatlichen Pflichtfachbereich sowie einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung im universitären Schwerpunktbereich. Wird der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts parallel zum oder im Anschluss an den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert, umfasst die Magisterprüfung im Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts dann zusätzlich zur ersten Prüfung folgende Bestandteile:

  • Zunächst ist eine Magisterarbeit zu einem internationalen, europäischen oder vergleichenden Thema zu erarbeiten.
  • Von der anschließenden schriftlichen Prüfung kann die/der Studierende auf Antrag befreit werden.
  • An die Stelle der mündlichen Prüfung kann ein Gespräch über die Magisterarbeit im Umfang von 30 bis 60 Minuten Dauer treten.
  • Wurde Europarecht und internationales Recht nicht als universitärer Schwerpunktbereich im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung gewählt, erfolgt eine mindestens 30minütige Prüfung zu diesem Bereich.

Zur Bildung der Gesamtnote werden die Noten der Prüfungsteile Magisterarbeit, mündliche Prüfungen (Gespräch über die Magisterarbeit und Prüfung zum Europarecht und internationalen Recht) sowie der ersten Prüfung addiert und die Summe durch drei dividiert.

Bewerbung

Studienbeginn

zum Wintersemester und Sommersemester
Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Der Bewerbung soll eine Bescheinigung beigefügt werden, dass eine Studienfachberatung im Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU stattgefunden hat.

Der Studiengang Magister/Magistra Juris Internationalis kann nicht mehr gewählt werden, wenn die oder der Bewerber/in die Zwischenprüfung, die MJI-Prüfung oder eine vergleichbare in- oder ausländische juristische Prüfung endgültig nicht bestanden hat.

Beginn im SoSe / WiSe ohne Zulassungsbeschränkung

Bewerbung / Einschreibung

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Die Einschreibephase für das Wintersemester beginnt Anfang Juni und für das Sommersemester Anfang Dezember.

Überblick über die Fristen

Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr

SoSe, kein NC

Perspektiven

Perspektiven

Tätigkeitsfelder

Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts soll die Studierenden befähigen, auf Grund des Erwerbs rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden eine juristische Berufstätigkeit mit besonderem Schwerpunkt auf internationalen oder europäischen Gebieten auszuüben.

Weiterführende Infos

Weitere Infos: Dokumente

PDF-Dokumente zum Studiengang

Gerne schicken wir Ihnen auch gedruckte Exemplare, nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.

 

Prüfungs- und Studienordnungen

 

Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis

Elektronisches Vorlesungsverzeichnis (eVV)

Noch Fragen?

Noch Fragen?
Informations- und Beratungsangebote der JLU finden Sie in der Kategorie "Kontakt" auf dieser Seite!

Kontakt

Kontakt

Studienfachberatung

Prüfungsamt Rechtswissenschaft

Dr. jur. Volker Stiebig, Geschäftsführer des Prüfungsamts
Licher Str. 60
35394 Gießen

Tel.: 0641 - 99 21104
Fax: 0641 - 99 21109
Volker.Stiebig@recht.uni-giessen.de

Sprechstunde: Di und Do 10-12 Uhr und nach Vereinbarung

Prüfungsamt Rechtswissenschaft

Zentraler Studienservice

Zentraler Studienservice

Wegbeschreibung und Empfang Studienservice