7.35.05 Nr.2 Bachelor "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft"
Übersicht der Speziellen Ordnung zum Bachelor-Studiengang "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft" (7.35.05 Nr.2)
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Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (5. Änderungsfassung)
Gültigkeit Synopse
Die 5.Änderungsfassung tritt mit Veröffentlichung (26.10.2012) in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs im Wintersemester 2012/13 beginnen. Studierende, die in diesem Studiengang bereits eingeschrieben waren, können wählen, ob sie ihr Studium nach diesen oder den bisherigen Regelungen abschließen wollen. Die Entscheidung zum Wechsel in die Regelung nach dieser Novelle muss dem Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt werden. In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss angemessene Regelungen treffen.
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Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) GültigkeitDie 4. Änderungsfassung trat zum Sommersemester 2012 in Kraft. |
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Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse
Die 3. Änderungsfassung trat zum WS 2011/2012 (21.07.2011) in Kraft.
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Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 2. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2011/2012 in Kraft. |
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Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit |
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Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung zum Bachelor-Studiengang "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft" trat zum Wintersemester 2007/2008 in Kraft.
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letzte Überarbeitung: 26.10.2012, Jenny Hündt