Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung
Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung gibt es an der Justus-Liebig-Universität Gießen eine Reihe von Möglichkeiten, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen.
Auszug aus dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG)
in der Fassung vom 28. September 2007:
§ 3 Aufgaben aller Hochschulen
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(4) Die
Hochschulen erleichtern für ihre Mitglieder die Vereinbarkeit von
Familie mit Studium, wissenschaftlicher Qualifikation oder Beruf. Sie
berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern.
Sie wirken darauf hin, dass behinderte Studierende in ihrem Studium
nicht benachteiligt werden und sie Angebote der Hochschulen möglichst
ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Sie fördern die sportlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder.
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