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Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Auszug aus dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG)

in der Fassung vom 28. September 2007:

§ 3 Aufgaben aller Hochschulen
...
(4) Die Hochschulen erleichtern für ihre Mitglieder die Vereinbarkeit von Familie mit Studium, wissenschaftlicher Qualifikation oder Beruf. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie wirken darauf hin, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und sie Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Sie fördern die sportlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder.
...

Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung gibt es an der Justus-Liebig-Universität Gießen eine Reihe von Möglichkeiten, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilsausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen.
Die folgenden Angebote können von allen Betroffenen genutzt werden, ein Nachweis der Behinderung oder chronischen Erkrankung in Form eines Schwerbehindertenausweises, Bescheides des Versorgungsamtes oder fachärztlichen Attestes ist in der Regel nicht erforderlich – Ausnahmen: Für die Nutzung der Angebote Hilfsmittelpool und Studienassistenz ist ein entsprechender Nachweis unabdingbar!


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