Während des Studiums
An der Justus-Liebig-Universität Gießen gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Informationen, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen. Was, wo und wie, darüber können Sie sich auf diesen Seiten informieren.
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Nachteilsausgleich
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Ein Nachteilsausgleich kann vom Studierenden nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine länger andauernde oder ständige körperliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung in der vorgeschriebenen Form nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.
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Urlaubssemester
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Studierende haben gemäß § 6 der Immatrikulationsordnung der JLU die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeaufgaben, studienbedingter Auslandsaufenthalt) beurlauben zu lassen.
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Hilfsmittelpool
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Der Hilfsmittelpool umfasst derzeit mobile Induktionsschleifen. Sollten darüber hinaus weitere technische Hilfsmittel benötigt werden, wenden Sie sich bitte direkt an mich, damit wir gemeinsam nach einer passenden Lösung suchen können.
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Barrierefreier Arbeitsraum
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Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung mit besonderen Bedarfen können einen separaten barrierefreien Arbeitsraum nutzen. Der Raum befindet sich im 1. Stock der Universitätsbibliothek. Bei Interesse an der Nutzung melden Sie sich bitte an der Ausleihe der UB.
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Downloads
- Institutionen- und Sozialwegweiser
- Wegweiser zu Themenbereichen und zuständigen Einrichtungen in der Universität und der Stadt Gießen