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Nachteilsausgleich im Studium

Ein Nachteilsausgleich kann vom Studierenden nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine länger andauernde oder ständige körperliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung in der vorgeschriebenen Form nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.

Die Prüfung wird dann angepasst, natürlich verändern sich dadurch weder der Inhalt noch der Schwierigkeitsgrad der Leistung. Die Rahmenbedingungen, also Räumlichkeiten, Zeiten und Hilfsmittel, werden aber so modifiziert, dass eine gleichberechtigte Teilhabe soweit wie möglich ermöglicht wird.

Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich ergibt sich auch aus den Allgemeinen Bestimmungen der Justus-Liebig-Universität Gießen (§ 28).

 

Antragsstellung


Der Antrag ist formlos bei dem zuständigen Prüfungsausschuss (der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden) zu stellen und muss folgendes enthalten:

  • Die Begründung des Antrags sowie eine möglichst genaue Darlegung des gewünschten Nachteilsausgleichs. Seien Sie dabei so konkret wie möglich.
  • Ein fachärztliches Attest und/oder ein psychologisches Gutachten und/oder eine Kopie des Behindertenausweises; der Nachweis sollte auf den gewünschten Nachteilsausgleich Bezug nehmen und ihn begründen. Sie und Ihre behandelnden Ärzte können am besten beurteilen, welche Hilfen sinnvoll sind und von Ihnen auch gut genutzt werden können.

 

Merkblatt zur Gestaltung von Nachteilsausgleichen

Hinweise zur fachärztlichen Stellungnahme

 

 

Hier einige Beispiele für einen möglichen Nachteilsausgleich:

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen
  • Zusätzliche Erholungspausen während einer Prüfung unter Aufsicht
  • Verlängerung der Zeiträume zwischen einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen
  • Splitten von Leistungen in Teilleistungen
  • Erbringung der Prüfungsleistung in einer anderen als der vorgesehenen Form, z.B. Umwandlung von schriftlichen in mündliche Leistungen und umgekehrt
  • Einsatz von technischen Hilfsmitteln
  • Personelle Hilfen bei mündlichen und praktischen Prüfungen
  • Durchführung einer Prüfung in einem gesonderten Raum
  • Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Festlegung von Prüfungsterminen
  • Ausgleich der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen durch Erbringen anderer Leistungen


Natürlich unterstütze ich Sie gerne dabei – sprechen Sie mich an! Die Kontaktdaten finden Sie hier.