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Antrittsvorlesungen Prof. Dr. Marietta Auer und Prof. Dr. Steffen Augsberg

Hier finden Sie eine Rückschau auf die Antrittsvorlesungen von Prof. Dr. Marietta Auer und Prof. Dr. Steffen Augsberg am 26.6.15

Antrittsvorlesungen


Prof. Dr. Marietta Auer

M.A., LL.M., S.J.D. (Harvard)

und

Prof. Dr. Steffen Augsberg


Für den Freitag, 26. Juni 2015 luden der Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft zu den gemeinsamen Antrittsvorlesungen von Frau Professorin Dr. Marietta Auer sowie Herrn Professor Dr. Steffen Augsberg ein. Beide haben seit dem Sommersemester 2013 Professuren am Fachbereich inne. Frau Prof. Dr. Auer ist Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie, Herr Prof. Augsberg ist Inhaber einer Professur für Öffentliches Recht.

 

Die Festlichkeiten wurden um 15 Uhr in HS 5, dem neuen Großhörsaal, mit einem Grußwort durch Herrn Professor Dr. Martin Gutzeit (Dekan) eröffnet. In seinem Grußwort würdigte der Dekan die akademischen Werdegänge beider Vortragenden sowie deren Schwerpunkte in Lehre und Forschung.

 

Frau Prof. Dr. Auer referierte im Anschluss über das Thema "Warum der Begriff der Rechtsgeltung nicht zur Bewältigung staatlichen Unrechts taugt".

Herr Prof. Dr. Augsberg wählte für seinen Vortrag das Thema "Gibt es ein demokratisches Naturrecht?".

 

Beide Vorträge erfolgten vor einem großen Publikum aus Studierenden und Lehrenden, sowie Vertretern der Praxis und der interessierten Öffentlichkeit.  Die Vorträge wurden feierlich  musikalisch durch ein Streichquartett untermalt mit Sätzen aus dem Quartett F-dur op. 96 von Antonín Dvořák.

Im Anschluss wurde zu einem Stehempfang im festlich dekorierten Foyer des neuen Hörsaalgebäudes sowie der angrenzenden Terrasse geladen. Dort bestand Gelegenheit zur Fortführung der Diskussion in lebendiger Runde.