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An- und Abmeldung (Bedingungen)

Anmeldung

GGS-Mitglieder und JLU-Interne

Je nach Anbieter der Aus- und Weiterbildungskurse schließt sich ein spezifisches Anmeldeverfahren an, wobei die Richtlinien des jeweiligen Anbieters zu beachten sind. Die nachfolgenden Richtlinien beziehen sich auf Kurse, deren Anbieter das GGS ist.

Anmeldungen zu Kursen des GGS erfolgen per E-Mail.

Jeder Kurs hat einen individuellen Anmeldeschluss.

Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum und -uhrzeit berücksichtigt. GGS-Mitglieder erhalten grundsätzlich Vorrang, Nicht-Mitglieder können nur Restplätze belegen (nach Anmeldeschluss).

Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung, ob Ihre Anmeldung erfolgreich war.

Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie zur lückenlosen Teilnahme an dem jeweiligen Kurs.

 

Nicht-Mitglieder (JLU-Externe)

Bei Anmeldungen von externen Promovierenden und Postdocs müssen wir aus rechtlichen Gründen seit 1. Januar 2018 für externe Teilnehmende ein Kursentgelt in Höhe von ca. 75,00 - 150,00 Euro pro Kurstag erheben. JLU-externe Nicht-Mitglieder können lediglich Restplätze belegen und verweilen zunächst auf der Warteliste. Sie erhalten eine Zu- oder Absage nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist.

Ausgenommen davon sind Promovierende und Postdocs der Partnerhochschulen des Forschungscampus Mittelhessen (FCMH): Angehörige der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) und der Philipps-Universität Marburg (UMR) können kostenfrei Restplätze belegen. Auch sie verweilen zunächst auf der Warteliste und erhalten eine Zu- oder Absage nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist.

JLU-interne Promovierende und Postdocs (Nicht-GGS-Mitglieder) haben zu jeder Zeit Vorrang bei der Vergabe von Restplätzen in unseren Kursen.

 

Abmeldung

Sollten Sie verhindert sein und an einem Kurs nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, sich spätestens 7 Tage vor Beginn des Kurses per E-Mail abzumelden, damit andere Interessierte von den Wartelisten nachrücken können. Melden Sie sich später als 7 Tage vor dem ersten Kurstag ab, werden Sie verwarnt und im Wiederholungsfall für das nachfolgende Jahr vom GGS Kursprogramm gesperrt, sofern Sie nicht unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung mit entsprechender Dokumentation und Begründung Ihres Fernbleibens dem GGS vorlegen und diese vom GGS akzeptiert wird. Als Entschuldigungen gelten Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie und höhere Gewalt. In Zweifelsfällen entscheidet das GGS.

 

Fernbleiben oder unvollständiger Kursbesuch

Bei Nichtteilnahme an einem Kurs ohne vorherige fristgerechte oder begründete Abmeldung oder bei unvollständigem Kursbesuch (mehr als 20% Abwesenheit bei einem Kurs) werden Sie ebenfalls verwarnt und im Wiederholungsfall für das nachfolgende Jahr vom GGS Kursprogramm gesperrt, sofern Sie nicht unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung mit entsprechender Dokumentation und Begründung Ihres Fernbleibens dem GGS vorlegen und diese akzeptiert wird. Als Entschuldigungen gelten Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie und höhere Gewalt. In Zweifelsfällen entscheidet das GGS.

 

Credit Points nach ECTS

Die bei den einzelnen Kursen zu erwerbenden ECTS Credit Points sind jeweils angegeben. Im Fachbereich 02 sind die ECTS mit dem Promotionsbeauftragten abgestimmt und werden seitens des Fachbereichs 02 anerkannt. Ob Sie sich die ECTS Punkte in der angegebenen Höhe für Ihr Promotionsstudium anrechnen lassen können, müssen Sie trotzdem individuell mit Ihrer Promotionsbetreuungsperson abklären.

Für den Erhalt der ECTS muss eine 80%-ige aktive Teilnahme am Kurs nachgewiesen werden. Notwendige Vorarbeiten und sowohl mündliche als auch schriftliche Arbeitsleistungen sind in der Berechnung mitinbegriffen. Die zu erbringenden Leistungen sind individuell dem Syllabus eines Kurses zu entnehmen.  

Der Erhalt von ECTS Credit Points durch den Besuch von Kursen zu außerfachlichen Kompetenzen ist grundsätzlich möglich, aber individuell zu vereinbaren. Bitte nehmen Sie dazu mit Ihrer Promotionsbetreuungsperson Kontakt auf.