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Auwahlverfahren

Auswahlverfahren

  1. Dem Zulassungsantrag kann der Nachweis über das Ergebnis der Teilnahme am Psychologiespezifischen Bachelor-Studierendeneignungstest der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (BaPsy-DGPs) beigefügt werden, der von der TransMIT GmbH, Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen, aufgrund von deren „Ordnung für die Anwendung des BaPsy-DGPs“ vom 27.01.23 in der Fassung vom 01.10.25 (veröffentlicht auf www.studieneignungstest-psychologie.de) oder einer der vorigen Fassungen durchgeführt wurde.
  2. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach einem Wert, der sich aus der Summe der Punktzahl für die HZB-Note, der Punktzahl für den BaPsy-DGPs sowie ggf. weiteren Punkten nach Abs.5 ergibt.
  3. Die Punktzahl für den BaPsy-DGPs entspricht dem Betrag des darin erreichten Prozentrang-Werts als ganze Zahl.
  4. Die Punktzahl für die HZB-Note ergibt sich aus folgender Tabelle:
  5. Zusätzlich erhalten Bewerberinnen und Bewerber
    a) 3 Punkte für eine abgeschlossene Tätigkeit nach Art. 8 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Staatsvertrages und 
    b) 5 Punkte für eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung,
    insgesamt jedoch maximal 8 Punkte.

 

Grenzwerte vergangener Verfahren

Die Grenzwerte der letzten Verfahren können Sie hier einsehen: Mehr