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Das Prinzip effektiven Rechtsschutzes nach der EMRK – Eine Untersuchung der Gewährleistung richtigen Rechtsschutzes nach der EMRK unter Berücksichtigung der Gewährleistung rechtzeitigen Rechtsschutzes nach der EMRK

Gegenstand meiner Untersuchung ist die Gewährleistung effektiven Menschenrechtsschutzes nach der EMRK. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Frage, inwiefern das Recht auf richtigen Rechtsschutz im Sinne der EMRK unter Beachtung des Rechts auf rechtzeitigen Rechtsschutz gemäß der EMRK gewährleistet werden kann. Auf der Grundlage dieser Arbeit habe ich ein System herausgearbeitet, welches eine Abwägung zwischen dem richtigen und dem rechtzeitigen Rechtsschutz ermöglicht. Im Sinne von Art. 46 Abs. 1 EMRK haben die verurteilten Mitgliedstaaten die Urteile des EGMR zu befolgen. Befolgen meint unter anderem die Wiederherstellung des Zustands, der vor der Konventionsverletzung bestand. Liegt die Konventionsverletzung in einem innerstaatlichen Gerichtsurteil, kann die restitutio in integrum nur durch Wiederaufnahme des innerstaatlichen Verfahrens erreicht werden. Damit wird der so genannte „richtige“ Menschenrechtsschutz erreicht. Die Erfüllung des Rechts auf „richtigen“ Menschenrechtsschutz bedeutet aber auch, dass das bereits abgeschlossene innerstaatliche Verfahren erneut durchgeführt werden kann. Das neue Verfahren nimmt dann nochmals Zeit in Anspruch, obwohl der Beschwerdeführer bereits die innerstaatlichen Instanzen ausgeschöpft und den Rechtsweg zum EGMR beschritten hat. Durch diese Verlängerung der Verfahrensdauer stellt sich die Frage, ob und inwiefern das Recht auf eine Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist eingehalten werden kann, um einen konventionskonformen und „richtigen“ Zustand wiederherzustellen. Können die Anforderungen an einen effektiven Menschenrechtsschutz erfüllt werden? Anhand der Analyse der EMRK und des deutschen Verfassungsrechts sowie der Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG habe ich herausgearbeitet, ob und inwiefern Deutschland den Anforderungen an einen richtigen und rechtzeitigen Rechtsschutz gerecht geworden ist. Dabei habe ich die vorhandenen innerstaatlichen Regelungsmechanismen auf ihre Vereinbarkeit mit den Anforderungen der EMRK an einen effektiven Rechtsschutz überprüft. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist die Antwort auf die Frage nach der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach der EMRK mittels Abwägung zwischen dem richtigen und dem rechtzeitigen Rechtsschutz.