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Studium für hochbegabte Schülerinnen und Schüler

An der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) können besonders begabte Schülerinnen und Schüler bereits vor dem eigentlichen Studium Lehrveranstaltungen und Prüfungen besuchen. Dies ermöglicht ihnen, ihre Begabungen frühzeitig zu entfalten und sich intensiver mit ihren Interessensgebieten auseinanderzusetzen.

Foto: JLU/Katrina Friese

Überblick

Die Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) sind an der Beteiligung von besonders begabten Schülerinnen bzw. Schülern an Lehrveranstaltungen sehr interessiert, da sie erwarten, auf diese Weise besonders interessierte und erfolgreiche Studierende gewinnen zu können. Sie sehen in dieser Beteiligung am Studium für Schüler bzw. Schülerinnen aber nur dann einen für die Schülerinnen bzw. Schüler förderlichen Effekt, wenn diese intensiv betreut werden, weshalb die Anzahl der Schüler bzw. Schülerinnen je Fach eng begrenzt bleiben muss.

Ein Schüler bzw. eine Schülerin oder eine Schule kann sich in der Zentralen Studienberatung der JLU zur Beteiligung am Studium und zu den erforderlichen weiteren Schritten grundsätzlich beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin: Kontaktdaten der Zentralen Studienberatung

Ein Schüler bzw. eine Schülerin kann sich auch direkt an den Beauftragten eines Faches/Fachbereichs für die Beteiligung von Schülern am Studium wenden. Auch ein Zugang über einen der Lehrenden im Fach ist möglich.

Das Fach entscheidet, ob die sich der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin am Studium beteiligen kann und welche Lehrveranstaltungen zur Verfügung stehen. Ist dies positiv entschieden, stellt das Studierendensekretariat eine Bescheinigung aus, die die Teilnahme am Studium für besonders begabte Schülerinnen oder Schüler genehmigt. Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlage ist § 60 Abs. 5 HHG: „Die Hochschule kann besonders begabten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen gestatten. Die Studienzeiten und dabei erbrachte Prüfungsleistungen werden auf Antrag anerkannt.“

Downloads

Infoblatt Studium für besonders begabte Schülerinnen und Schüler

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Nachweiszettel besonders begabte Schülerinnen und Schüler

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