Bewirtungsrichlinien
Die Bewirtungsrichtlinien der JLU bilden den Rahmen für Umgang mit und Anforderungen an dienstlich oder projektbezogene Ausgaben für Bewirtung.
Ausgaben für Bewirtungssachverhalte von öffentlichen Einrichtungen unterliegen im besonderen Maße der kritischen Betrachtung durch die Öffentlichkeit. Die in der Wirtschaft übliche Praxis der Bewirtung z. B. zu Repräsentationszwecken, Kontaktpflege o. Ä. kann von öffentlichen Einrichtungen nicht ohne Weiteres übernommen werden, da im staatlichen Bereich für solche Zwecke direkte oder indirekte Steuermittel eingesetzt werden. Bei der Inanspruchnahme der für die Aufgabenerfüllung in Lehre und Forschung verfügbaren Budgets sind gem. § 7 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Grundsätze der sachlichen Zweckbindung, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Aus diesen Gründen hat das Präsidium der JLU eine Richtlinie zur Erstattung von Bewirtungskosten verabschiedet.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zur aktuellen Richtlinie im Wortlaut gelangen Sie hier.