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Abteilung B 1 - Rechtsangelenheiten

In der Abteilung Rechtsangelegenheiten werden alle anfallenden rechtlichen Problemstellungen einer Universitätsverwaltung bearbeitet. Dies umfasst unter anderem die juristische Begleitung gesamtuniversitärer Prozesse wie zum Beispiel die Privatisierung des Klinikums oder die Bildung von Zentren sowie die Vorbereitung von Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren. Den Organen und Gremien der Universität wird Beratung und Unterstützung in Geschäftsordnungs- und Verfahrensfragen sowie bei der Erstellung von Satzungen angeboten. Die Forschung an der Universität wird durch die Prüfung und Hilfestellung bei dem Abschluss von Kooperationsverträgen und der Durchführung klinischer Studien unterstützt. In enger Zusammenarbeit mit den anderen Dezernaten werden darüber hinaus Fragestellungen aus den Bereichen des Hochschulrechts, des Bau- und Gewährleistungsrechts, des Personal- und Arbeitsrechtsrechts sowie des Steuerrechts bearbeitet. Die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren obliegt dabei ebenso der Rechtsabteilung wie Fragen des Stiftungsrechts und der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Die Haupttätigkeit der Mitarbeiter besteht dabei in der persönlichen Beratung sowie der Erstellung von Stellungnahmen, Schriftsätzen und Entwürfen.