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Befehl und Gewissen - Zur Reichweite der verfassungsgewährten Funktionsfähigkeit von Streitkräften am Beispiel der Gewissensfreiheit

Die Arbeit greift den Begriff der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte auf, den das Bundesverfassungsgericht aus einer Gesamtschau grundgesetzlicher Normen als eigenständigen Rechtswert gebildet hat. Dieser ist, da er gerade nicht ausdrücklich normiert ist, nicht unumstritten geblieben, so dass der Frage hinsichtlich des "ob" dieses Wertes nachzugehen ist. Im Rahmen der Frage nach der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte wird jedoch auch deren einfachgesetzlicher Ausdruck (bspw. in Gestalt der Gefahrenabwehrrechte der Streitkräfte aber auch der normierten Rechte und Pflichten von Soldaten) näher dargestellt. Diese Darstellung erfolgt im Kontext grundrechtlich geschützter Positionen von Soldaten. Das so entstehende Spannungsfeld von Verfassungsaufgabe und Grundrecht wird am Beispiel der Gewissensfreiheit exemplifiziert und aufgelöst.