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Sponsoring

Im Unterschied zur klassischen Spende ist das Sponsoring eine Unterstützungsleistung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Sponsor und JLU über den Inhalt von Leistung und Gegenleistung, die wirtschaftlich motiviert sind.

Ein/e Sponsor/in gewährt Geld, geldwerten Vorteil oder andere Zuwendungen üblicherweise zum Zwecke eigener unternehmensbezogener Ziele wie etwa in der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Die Zuwendungen werden in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Empfänger der Leistungen geregelt (Sponsoring-Vertrag). Für eine Zuwendung im Bereich des Sponsorings, kann keine Zuwendungsbestätigung erteilt werden.

Weitere Informationen zum Sponsoring und den vertraglichen Grundlagen finden Sie hier