Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF (NABF)
Die allgemeinen und die besonderen Nebenbestimmungen zur Projektförderungen als Grundlage zur Bewirtschaftung von Forschungsvorhaben (ANBest-P und BNBest-BMBF 98) werden durch die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) ersetzt.
Die Regelungen der NABF sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sie regeln nicht nur die Anforderung und Verwendung der Zuwendung, sondern u.a. auch vergaberechtliche Vorgaben oder die Erstellung von Verwendungsnachweisen. Die Regelungen sind - ebenso wie die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - zwingend zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich kann eine Missachtung der Nebenbestimmungen zu einer Rückforderung der Zuwendung führen.
Im Zuwendungsbescheid des geförderten Vorhabens ist festgelegt, welche Version der Nebenbestimmungen für das konkrete Vorhaben Gültigkeit hat. Die aktuelle Version der NABF finden Sie hier.
In der Regel gilt, dass für alle Projekte, deren Laufzeit nach dem 18.04.2018 beginnt, die NABF als Vertragsgrundlagen gelten und anzuwenden sind. Projekte, die vor diesem Stichtag starteten, unterliegen noch den alten Regelungen der ANBest-P.