Überblick
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Das Studium Lehramt an Förderschulen (L5) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
„Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.