Überblick
Überblick
Das Studium Lehramt an Förderschulen (L5) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
„Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.
Das sollten Sie mitbringen
Als zukünftige Lehrerin / zukünftiger Lehrer sollten Sie Interesse am Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie an den gewählten Studieninhalten bzw. Ihren Unterrichtsfächern mitbringen. Kontaktbereitschaft, Stabilität und Selbstreflexivität sind weitere günstige Eigenschaften für den Beruf. Die Fächerbreite in den Lehramtsstudiengängen fordert Ihnen Flexibilität und Interesse je nach Fächerwahl sowohl an naturwissenschaftlichen, sprach- und geisteswissenschaftlichen sowie sozial- und erziehungswissenschaftlichen Fragestellungen, Methoden und Denkweisen ab.
Das müssen Sie mitbringen
Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung, die Fachhochschulreife reicht nicht aus.
Für einzelne Unterrichtsfächer sind Studienvoraussetzungen in Form von Eignungsprüfungen (Musik, Kunst) oder Sprachvoraussetzungen (Englisch) vorgesehen.