Leistungsüberprüfung
Die Bestimmungen zur Modulabschlussprüfung und zu den möglichen Prüfungsformen sind grundsätzlich in den Modulbeschreibungen fixiert.
In Modulen, die aus mehreren (i.d.R. zwei) Lehrveranstaltungen bestehen, wird die Modulabschlussprüfung in der Regel in einer der Lehrveranstaltungen absolviert. Als Grundformen der Wissensüberprüfung und des wissenschaftlichen Darstellens sind für die Modulabschlussprüfung folgende Formen vorgesehen:
- Klausur (v.a. in Vorlesungen);
- Hausarbeit;
- 2. Individualpräsentation mit schriftlicher Ausarbeitung: Präsentation im Seminar – auch als Teilleistung in einer Gruppenpräsentation – mit anschließender individueller schriftlicher Ausarbeitung in Form einer kürzeren Hausarbeit. (Nur BA/MA!)
Alternative Formen der Wissens- und Kompetenzüberprüfung sind möglich, etwa wenn besondere Werkstücke (Podcast- oder Videoproduktion, Homepage, Textedition, etc.) als Leistungen anerkannt werden sollen.
In den BA-/MA-Studiengängen sind hierfür allerdings im Vorfeld die Anforderungen zu definieren und vom zuständigen Prüfungsausschuss des Faches anzuerkennen.
In den Lehramststudiengängen bedarf eine Änderung Prüfungsformen einer Änderung bzw. Ergänzung der Modulbeschreibung durch das Direktorium des Zentrums für Lehrerbildung.
1. Klausur
Vorlesungs- und Seminarklausuren finden üblicherweise in der letzten oder vorletzten Sitzung einer Lehrveranstaltung statt. Sie dauern i.d.R. – sofern in den Modulbeschreibungen nicht anders angege- ben – 90 Minuten. Für die Klausur ist neben den Inhalten der Lehrveranstaltung eine definierte Lektüre verbindlich. Alle Ergebnisse zu Klausuren werden innerhalb von drei Wochen vom jeweiligen Lehrenden in FlexNow eingetragen.
2. Hausarbeit
Ab Beginn des Semesters können in Absprache mit den Lehrenden Hausarbeiten übernommen werden. Thema und erster Gliederungsentwurf werden mit dem Lehrenden abgesprochen. Hausarbeiten haben je nach Studienphase 10-22 Seiten Umfang (einschließlich Inhalts- und Literaturverzeichnis) bei ø 2.500 Zeichen (ohne Leerzeichen) pro Seite. Zum konkreten Umfang vgl. die jeweilige Modulbeschreibung. Jede Hausarbeit enthält eine unterschriebene Versicherung, dass sie selbstständig und ohne substantielle Unterstützung durch Künstliche Intelligenz verfasst worden ist, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwandt worden sind und alle sinngemäß oder wörtlich zitierten Stellen und Abbildungen mit Quellenangaben kenntlich gemacht sind. Die Eigenständigkeitserklärung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Erklaerung .
Sofern nicht anders geregelt, ist die Hausarbeit sowohl elektronisch (zur Archivierung) als auch in einer ausgedruckten Ausfertigung einzureichen. Die Arbeit wird begutachtet und mit Punkten (15er-Skala) benotet. Auf der Grundlage des Gutachtens soll eine Nachbesprechung der Arbeit stattfinden.
Weitere Regelungen für die Erstellung von Hausarbeiten:
- Die Abgabe der Hausarbeiten im Wintersemester erfolgt bis zum 15.03., im Sommersemester bis zum 15.09. Im Fall des Schulpraktikums verlängert sich die Abgabefrist generell um die Zeit des Schulpraktikums, also i.d.R. um 5 Wochen. In weiteren Einzelfällen (berufsorientierendes Praktikum im BA/MA, Exkursion, Erkrankung) können die verantwortlichen Lehrenden eine Fristverlängerung gewähren. Es gilt das Datum der E-Mail oder des Poststempels.
- Die Begutachtung, Rückgabe und Besprechung der Arbeiten erfolgt i.d.R. innerhalb von 4–6 Wochen nach der Abgabe.
- Nicht erfolgreiche Arbeiten müssen nach der Besprechung innerhalb von 2 Wochen überarbeitet werden (Wiederholungsprüfung 1).
- Bei gravierend fehlerhaften Arbeiten (Grammatik, Rechtschreibung, Gliederungs-, Verweis- und Zitationstechnik) ist – auch wenn sie bestanden sind – vor dem Eintrag in FlexNow die sprachliche und formale Korrektur nachzuweisen.
- Der Eintrag einer Bewertung in FlexNow erfolgt erst, wenn die schriftliche Rückmeldung zur Arbeit zur Kenntnis genommen worden ist und gegebenenfalls auch eine persönliche Besprechung der Arbeit stattgefunden hat.
3. Einzelpräsentation
Die Übernahme der Präsentation erfolgt bis zur dritten Veranstaltungssitzung. Bewertungskriterien sollen vorher bekannt sein (z.B. Gliederung, Inhalt, Vortragsstil, Medieneinsatz, Handreichung). Thema und erster Gliederungsentwurf werden abgesprochen. Es gibt eine Liste der mindestens zu berücksichtigenden Literatur. Dazu gehört auch ein Titel zur Form wissenschaftlicher Arbeiten.
Form: ca. 15-20 Minuten individuelle Vortragszeit; bei einer Sitzungsgestaltung durch Zweier- und Dreiergruppen können entsprechend abgegrenzte Einzelpräsentationen kombiniert werden. Zur Präsentation gehört gleichfalls die Organisation einer 20–30minütigen Arbeitsphase der Seminarmitglieder.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige und aktive Teilnahme an allen für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Fehlzeiten im Umfang von bis zu drei Sitzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt. Bei dem Versäumen von mehr als drei Sitzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede weitere versäumte Sitzung eine Kompensationsleistung zu erbringen und zwar unabhängig von den Gründen des Fehlens (z.B. mit oder ohne Attest). Dies gilt bis zur Hälfte der Anzahl der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen. Bei Fehlzeiten von mehr als 50% gilt eine Lehrveranstaltung aufgrund von fehlenden Vorleistungen als nicht bestanden. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende. Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Anwesenheit erfüllt wurde.