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Corona-Hinweise für das SoSe 22 (insbesondere Prüfungen)

(Stand 19.05.22)
Nach aktuellem Stand können alle Präsenzprüfungen, insbesondere die der anstehenden Zwischenprüfungsphase des SS 22, wie geplant stattfinden.

Dabei sind bis auf Weiteres strenge notwendige Hygienemaßnahmen zu beachten, deren strikte Beachtung wir weiterhin sicherstellen müssen. In Anbetracht der Omikron-Welle setzt die JLU und der Fachbereich 01 auf die Kombination von medizinischen Masken (insbesondere FFP2-Masken!), vollständigem Impfschutz oder Testung und den erprobten Hygienekonzepten.

Insbesondere die Nutzung von gut sitzenden FFP2-Masken ermöglicht es, sich selbst und andere effektiv vor einer Infektion zu schützen!

Bitte unterstützen Sie uns durch strikte Beachtung aller infektionsschutzrechtlichen Vorgaben dabei, die Prüfungen möglichst reibungslos durchzuführen, und beachten Sie bitte die Information zu Schutzmaßnahmen bei Klausuren/Prüfungen.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Solidarität.

 

Prüfungen im SS 22

 

Zwischenprüfungsklausuren des SS 22 (regulärer Termin + Wiederholungstermin)

(Stand: 08.07.22)

 

Liebe Studierende,

 

  1. In jeder im SS 2022 nicht bestandenen Klausur wird − sofern er nicht zu einem früheren Klausurtermin bereits in FlexNow hinterlegt wurde − einmalig der „Corona-Freiversuch“ nach § 4 Abs. 4 der Satzung über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie (im Folgenden: Corona-Satzung) gewährt - es sei denn, das Nichtbestehen beruht auf einem Täuschungsversuch (§ 4 Abs. 4 Halbsatz 2 Corona-Satzung). Es werden somit je Veranstaltung − sofern kein Täuschungsversuch begangen wurde − maximal drei Klausurversuche eingeräumt.

  2. Der „Corona-Freiversuch“ stellt einen zusätzlichen Klausurversuch dar, der im Anschluss an die Notenbekanntgabe (jeweils gleichzeitig für alle Klausuren eines Termins und gesondert für die regulären und die Wiederholungstermine) in FlexNow eingetragen wird. Er verfällt nicht, falls er im SS 2022 nicht wahrgenommen wird, kann also in „Einführung in das Privatrecht“ auch erst im WS 2022/23, in den anderen Klausuren grundsätzlich auch im SS 2023 angetreten werden. Beachten Sie allerdings, dass Sie die Zwischenprüfung in sechs Semestern (Verlängerung durch die Corona-Satzung auf acht Semester, s.u. 4) abschließen sollten.

  3. Die pandemiebedingte Befreiung von der Teilnahmepflicht wird im SS 2022 seitens unseres Fachbereichs weiter eingeräumt. Es steht Ihnen somit weiter frei, an einzelnen oder allen angebotenen Klausuren zum regulären oder zum Wiederholungstermin teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme wird nicht als Fehlversuch gewertet. Wir empfehlen Ihnen, gleichwohl studienplanmäßig an den Klausuren teilzunehmen, um Ihr Studium nicht ohne Not zu verlängern!

    Die fristgerechte Anmeldung in FlexNow (bis spätestens 07.07., 12.00 Uhr) ist aber weiter eine zwingende Voraussetzung für Ihre Teilnahme an einer Klausur. Sollten Sie trotz einer Anmeldung in FlexNow nicht an einer Klausur teilnehmen, bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen dringend darum, sich in Stud.IP von der bzw. den betreffenden Klausur(en) wieder abzumelden. Die Abmeldefenster in Stud.IP werden nach Ablauf der Anmeldefrist freigeschaltet werden. Eine gesonderte Rundmail hierzu wird dann folgen.

  4. Die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung verlängert sich nach § 6 S. 2 Corona-Satzung um zwei Semester auf acht Fachsemester. Nicht als Fachsemester zählen insbesondere Urlaubssemester (zur Beurlaubung siehe hier!). Sollten acht Fachsemester nicht zur Wahrnehmung aller „Corona-Freiversuche“ ausreichen, wird im Einzelfall geprüft werden, ob eine individuelle Fristverlängerung möglich ist; eine pauschale Aussage kann hierzu leider nicht getroffen werden. Eine entsprechende Prüfung wird zu gegebener Zeit auf individuellen Antrag vorgenommen (nicht im Voraus!).

  5. Weiterhin gilt, dass Studienverläufe, die sich lediglich aufgrund der oben geschilderten Maßnahmen ergeben, nicht individuell besprochen werden können, sodass von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen ist. Mit Hilfe der erteilten Informationen wird jede und jeder Studierende in die Lage versetzt, anhand der Eintragungen in FlexNow problemlos selbst zu berechnen, wie viele Versuche je Klausur verbleiben und wie viel Zeit ihr bzw. ihm noch eingeräumt wird, um die Zwischenprüfung abzuschließen.

 

Seit heute (08.07.22) besteht noch die Möglichkeit, sich von den regulären Klausuren der Zwischenprüfung abzumelden. Die Links lauten:

 




 

Die Studiendekanin und das Team des Prüfungsamts bedanken sich für Ihre Kooperation im Voraus und
wünschen Ihnen für die Klausuren dieses Semesters viel Erfolg!

 

Die Zwischenprüfungsklausuren des SS 22 finden nach Vorlesungsende statt.

 

Die genauen Prüfungstermine, -orte und -modalitäten finden Sie auf den Seiten des Zwischenprüfungsamts (unter Termine und Fristen, fortlaufend aktualisiert). Nach momentanem Planungsstand finden die Klausuren des regulären Termins in der 29. KW (ab 18.07.22) statt, die des Wiederholungstermines in der 35. KW (ab 29.08.22).

 

Behalten Sie bitte Ihr universitäres E-Mail-Postfach im Auge!

 

Die Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren über FlexNow (Wiederholungstermin) erfolgt nach den bekannten Regularien und ist
im Zeitraum vom 22.08.2022 (7.00 Uhr, Montag) bis zum 25.08.2022 (12.00 Uhr, Donnerstag) möglich.
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, nach deren Ablauf
keine Anmeldung mehr möglich ist!

 

Befreiung von der Teilnahmepflicht bei Präsenz-Prüfungsterminen

(Stand: 19.08.22)

Gemäß der Rundmail des Präsidenten vom 14.01.22 besteht pandemiebedingt auch weiterhin keine Pflicht, an aktuellen Präsenz-Prüfungsterminen teilzunehmen. Studierende können stattdessen auch den nächsten regulären Prüfungstermin für angesetzte Präsenzprüfungen in der Verantwortung der JLU nutzen. Diese Regelung bleibt bis auf Weiteres bestehen, in jedem Fall auch im SS 22.

 

Wer trotz Anmeldung an einer oder mehreren Klausuren nicht teilnimmt, bekommt daher in FlexNow ein Attest eingetragen, das dazu führt, dass kein Fehlversuch vorliegt, sondern der betreffende Versuch "genullt" wird. Ein Attest braucht hierfür nicht vorzuliegen!

 

Die Atteste für die regulären Klausuren dieses Semesters wurden am 19.08.22 in FlexNow hinterlegt.

 

 "Corona-Freiversuch"

(Stand: 27.09.22)

Nach § 4 Abs. 4  Corona-Satzung wird in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 20/21, SS 21, WS 21/22 und SS 22 einmalig ein zusätzlicher Versuch eingeräumt. Dies gilt somit auch für unsere Zwischenprüfungsklausuren und für die Schwerpunktbereichsprüfung.

 

Beruht das Nichtbestehen jedoch auf einem Täuschungsversuch, wird der Freiversuch nicht gewährt.

 

Sofern dies zur Wahrnehmung des Freiversuchs zeitlich erforderlich ist, verlängert sich die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) nach § 6 S. 2 Corona-Satzung auf acht Fachsemester.

 

Die zu den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung des SS 2022 aktuell gewordenen "Corona-Freiversuche" werden voraussichtlich im Oktober und - da "Einführung in das Privatrecht" schon im Wintersemester wieder angeboten wird - jedenfalls rechtzeitig vor Beginn der Anmeldefrist für die regulären Klausuren des WS 2022/23 (Fristbeginn nach aktueller Planung: 08.11.) in FlexNow hinterlegt werden. Sobald die Eintragung erfolgt ist, wird wieder per Rundmail und auf der Homepage darüber informiert werden.

Der Freiversuch wird hinterlegt, wenn eine Klausur nicht bestanden wurde. Wurde trotz Anmeldung nicht teilgenommen, wird ein Attest hinterlegt.

 

Abbildung des "Corona-Freiversuchs" in FlexNow

(Stand: 08.07.22)

Wenn Sie an der Prüfung teilgenommen nicht bestanden haben sollten, wird Ihnen der "Corona-Freiversuch" eingeräumt. In Ihrer FlexNow-Ansicht wird dann hinter der Bewertung der Klammerzusatz "Freiversuch Corona" erscheinen.

 

Bitte sehen Sie bis auf Weiteres von Nachfragen zu individuellen Studienverläufen ab ("Wie verhält es sich, wenn ich in der Klausur ... einen Corona-Exit gemacht, dann im Wiederholungstermin nicht bestanden habe und in der Klausur ..."  etc.). Mit Hilfe der oben erteilten Informationen wird jede und jeder Studierende in die Lage versetzt, anhand der Eintragungen in FlexNow problemlos selbst zu berechnen, wie viele Versuche je Klausur verbleiben und wie viel Zeit ihr bzw. ihm noch eingeräumt wird, um die Zwischenprüfung abzuschließen.

 

Überschneidung mit Praktika

(Stand: 24.08.22)

Im Überschneidungsfall können bei den Professuren entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage bei den Praktikumsstellen erbeten werden. Nähere Informationen sind hier verfügbar.

 

Zwischenprüfungszeugnisse

(Stand: 19.05.22)

Sie können selbst eine Übersicht (Transcript of Records) in FlexNow tagesaktuell erzeugen, in der Ihre einzelnen Klausurleistungen und ggf. das Bestehen der Zwischenprüfung vermerkt sind. Dieser Ausdruck wird mit einem sog. Verifikationscode versehen sein, mit dessen Hilfe diejenige Stelle, bei der die Übersicht vorgelegt wird (z.B. das Studentenwerk), deren Echtheit überprüfen kann. Daher ist die Übersicht ohne Stempel und Unterschrift des Prüfungsamts gültig und stellt somit wiederum einen rechtsgültigen Nachweis über die erbrachten Leistungen und eine bestandene Zwischenprüfung dar.

 

Eine Anleitung zum Vorgehen steht nach dem Login in FlexNow unter "Aktuelles" zur Verfügung.

 

Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen für den Zeitraum vom WS 19/20 bis zum SS 22

(Stand: 19.05.22)

Wer in der Zeit vom WS 19/20 bis zum SS 22 eine Hausarbeit und (mindestens) eine Klausur bestanden hat bzw. besteht, erhält den „großen Schein“. Die Reihenfolge der Erbringung ist unbeachtlich. Die Klausur kann - im Rahmen der pandemiebedingen eingeschränkten Raumkapazitäten - beliebig oft wiederholt werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Hausarbeit bestanden, kann die Klausur im WS 22/23 ein letztes Mal versucht werden. Es darf dann an allen Klausuren des WS 22/23 teilgenommen werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Klausur bestanden, kann die Hausarbeit im WS 22/23 ein letztes Mal versucht und muss dann in der dem WS 22/23 vorausgehenden (!) vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden.

Am Erfordernis eines „ernsthaften Klausurversuchs“ wird während des gesamten Geltungszeitraums pandemiebedingt nicht festgehalten.

 

Schwerpunktbereichsprüfung

(Stand: 19.05.22)

Um pandemiebedingte Verzögerungen des Studiums zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Rücktrittsrechte, Verlängerung der Bearbeitungszeiten, Fehlversuch) auszugleichen, hat der Fachbereichsrat beschlossen, dass das SS 21 und das WS 21/22 nicht auf die Anzahl der Fachsemester angerechnet werden sollen, die bei der Berechnung der Studiendauer bis zum Freiversuch in der Schwerpunktbereichsprüfung nach § 18 Absatz 1 Schwerpunktbereichsordnung zugrunde zu legen ist. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Darüber hinaus wird gem. § 4 Abs. 4 der Satzung über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie ein zusätzlicher Prüfungsversuch in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 20/21, SS 21, WS 21/22 und SS 22 - und damit auch der wissenschaftlichen Examenshausarbeit - gewährt.

 

Nebenfach

(Stand 04.02.22)

Sie finden die nebenfachrelevanten Hinweise in Bezug auf die Corona-Pandemie auf der Nebenfach-Homepage (dort auch Prüfungstermine, Anmeldefristen und wichtige Ankündigungen).