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1. bis 6. Fachsemester; gemäß der Empfehlung im Studienplan (Stand: 10.04.2026) – ohne Gewähr!

Diese Bescheinigung ist unverzüglich nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit im Original beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft einzureichen. Die Kosten für das haus-/fachärztliche Attest, eine eventuelle amtsärztliche Überprüfung der Diagnosestellung und/oder gegebenenfalls ein amtsärztliches Attest trägt die/der Studierende.

bei Studienortwechsel nach Gießen - direkt beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft einzureichen (und nicht den - im Studierendensekretariat einzureichenden - Bewerbungsunterlagen beizufügen!)

Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Schwerpunktbereichsprüfung zu stellen.