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Änderung des Schwerpunktbereichs 1 zum SS 2018 | übergangsweise Anerkennung bestimmter neuer Wahlveranstaltungen als Pflichtveranstaltungen im alten Schwerpunkt; Prüfungsstoff
Bereits die Anmeldung zu und Abmeldung von den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung im Sommersemester 2016 (29.08.-01.09.16) kann über das neue FlexNow-Studierendenportal erfolgen. Nähere Informationen und eine genaue Anleitung finden Sie hier.
Generell können die in Auslandssemestern erbrachten Gesamtstudienleistungen als einer Schwerpunktseminarveranstaltung (Modul III) gleichwertig (§ 19 Absatz 2 der Schwerpunktbereichsordnung) anerkannt werden.
Klausuren, die ohne vorherige Teilnahme an einer Hausarbeit bestanden wurden, können nur dann in das nächste Fachsemester "mitgenommen" werden, wenn die in der unmittelbar nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit gestellte Hausarbeit bestanden wird.
Nach Auskunft des JPA wird nicht eigens nachgeprüft, ob eine fachübergreifende Veranstaltung besucht wurde. Auch müsse kein Leistungsnachweis hierüber vorgelegt werden. Vielmehr unterstelle das JPA, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die ihr Studium an einer hessischen Universität begonnen haben, eine fachübergreifende Veranstaltung besucht haben.
Ein und dieselbe Veranstaltung kann sowohl als Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG wie auch als (im ersten Studienjahr besuchte) fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG eingebracht werden.